Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Grunderwerb zur Erweiterung der Bauschuttdeponie;
überplanmäßige Mittelbereitstellung

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.01.2016   HFWA/001/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/004/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Schwarzbeck führt aus:

 

Für Grunderwerbe zur Erweiterung der Bauschuttdeponie stehen

einschließlich noch zu übertragender HAR Mittel i.H.v.                                 470.627,98 €

zur Verfügung.

Aufgrund geschlossener Kaufverträge wurden hiervon bereits                    426.300,00 €

bezahlt, so dass noch Mittel von                                                                            44.027,98 €

zur Verfügung stehen.

Für die noch fällige Kaufpreiszahlung entstehen Ausgaben von                122.248,00 €,

weshalb einschließlich noch anfallender Nebenkosten Mittel i.H.v               83.000,00 €

überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.

 

Die Deckung sei durch entsprechende Einsparungen beim pauschalen Ansatz für die weitere Siedlungsentwicklung gewährleistet.

 

Herr Hüttinger stellt fest, dass die Bauschuttdeponie Überschüsse erwirtschaftet habe und möchte wissen was nun mit diesen Überschüssen geschehen werde.

 

Herr Schwarzbeck antwortet, dass bis 2018 in die Bauschuttdeponie 1,6 Mio. € an Baukosten investiert werde. Es handle sich bei der Bauschuttdeponie um eine kostenrechnende Einrichtung, so dass durch die erhöhten Abschreibungen in den kommenden Jahren Fehlbeträge entstehen werden. Die bestehenden Rücklagen aus Überschüssen werden so abgebaut.

 


Beschluss:

 

Für Grunderwerbe zur Erweiterung der Bauschuttdeponie

werden bei HSt. 02.7202.9320 überplanmäßige Mittel i.H.v.                              83.000,00 €

bereitgestellt.

Die Deckung erfolgt durch Einsparungen beim pauschalen Ansatz

für die weitere Siedlungsentwicklung (HSt. 02.8817.9321).