Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: ABV - Änderung der Verbandssatzung

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.01.2016   HFWA/001/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF2/002/2016 

Herr Kleinlein führt aus:

 

Die Verbandssatzung des Zweckverbands zur Abfallbeseitigung in der Stadt Ansbach und im Landkreis Ansbach (ABV) wurde ursprünglich am 11.02.1981 erlassen und letztmals am 30.09.1990 geändert. Seither ergaben sich sowohl hinsichtlich der abfall- und kommunalrechtlichen Bestimmungen verschiedene Änderungen als auch betreffend die technischen Vorgaben neue Anforderungen. Um die Verbandssatzung inhaltlich und redaktionell dem heutigen Stand anzupassen, wurde nun eine Aktualisierung der Satzung vorgenommen.

 

Im Rahmen dessen wurde § 4 Abs. 1 der Verbandssatzung, der die Aufgaben des ABV regelt, neu formuliert, wobei neben der Deponie auch die auf dem Deponiegelände im Dienstfeld befindliche Müllumladestation mit aufgenommen wurde. Die Aufgaben des ABV, alle Abfälle zu behandeln, zu lagern und abzulagern, wurden um die Aufgabe der Abfallverwertung erweitert. Die Änderungen sind im Einzelnen aus der als Anlage beigefügten Gegenüberstellung von bisheriger und neuer Fassung ersichtlich.

 

Die Satzungsneufassung wurde mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt und am 24.06.2015 in der Sitzung der Verbandsversammlung beraten sowie einstimmig beschlossen. Mit der Satzungsänderung werde die Verbandssatzung an die vom ABV bereits aktuell wahrgenommenen Aufgaben angepasst. Aufgrund der Neuformulierung des § 4 sei wegen der darin enthaltenen Übernahme weiterer Aufgaben, ergänzend zum Beschluss der Verbandsversammlung, noch eine förmliche Zustimmung der Stadt Ansbach als Zweckverbandsmitglied nach Art. 44 Abs. 2 Satz 1 KommZG erforderlich.

 

Anlage:

Gegenüberstellung zu § 4 Abs. 1 der Verbandssatzung des ABV, bisherige und neue Fassung

 

Herr Seiler möchte wissen, warum in der neuen Fassung der Verbandssatzung die Stoffe nicht mehr einzeln aufgezählt werden.

 

Herr Kleinlein erklärt, dass die generelle Formulierung diese Aufzählung ersetze da eine abschließende Aufzählung nicht möglich sei.


Beschluss:

 

Von der Neufassung des § 4 der Verbandssatzung des Zweckverbands zur Abfallbeseitigung in der Stadt Ansbach und im Landkreis Ansbach werde Kenntnis genommen und der damit verbundenen Übernahme der weiteren Aufgabe der Abfallverwertung durch den Zweckverband zugestimmt.