Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Veranstaltungshalle Naglerstraße 9 (Speckdrumm)
a) Bericht
b) Anfrage - CSU
c) Antrag - Offene Linke

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.01.2016   BA/001/2016 
Beschluss:In die Fraktionen verwiesen.
Vorlage:  REF3/003/2016 

Vor Eintritt in den Sachvortrag erklärt Frau OB Seidel, dass das Speckdrum ein Veranstaltungsort ist, der mit vielen Emotionen verbunden sei. Die Sicherheit und der Zustand des Veranstaltungsorts wurden aufgrund der Anfrage und des Antrags der CSU-Stadtratsfraktion im letzten Stadtrat eingehend bauaufsichtlich überprüft. Diese Anfrage bzw. dieser Antrag habe den Stein nun endgültig ins Rollen gebracht.

 

Die Verwaltung stehe seit längerem in ständiger Kommunikation mit dem Verein. 2015 zeigten sich weitere Mängel. Daraufhin wurde eine Ortseinsicht mit dem Verein durchgeführt. Stadt und Verein seien sich aufgrund des Ergebnisses einig gewesen, dass das Speckdrumm am Ende der Nutzungsdauer angekommen sei und man habe vereinbart, dass man gemeinsam nach Alternativen suchen wolle und müsse. Es wurden mehrere Gespräche mit dem Vorstand bezüglich Mängelbeseitigung geführt. Die Stadt habe rasch aktive Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Veranstaltungsort zugesagt. Die Stadt Ansbach unterstütze soweit wie möglich die Kulturbetriebe. Bei einem neuen Veranstaltungsort sei es wichtig, dass die Stadt nicht von sich aus etwas vorgebe, sondern der Verein und evtl. weitere Kulturanbieter eigenständig und eigenverantwortlich mit Unterstützung der Stadt tätig würden. Dies sei auch dem Verein ganz wichtig gewesen. In den letzten Monaten habe es konkretere Kontakte Stadt - Verein gegeben. Frau OB Seidel habe selber mehrere Telefongespräche mit Herrn Baumann geführt. Gemeinsames Ziel war es, den Betrieb des Speckdrumms bis zum Ablauf der Kündigung bzw. bis zum Bezug eines neuen Veranstaltungsorts soweit als möglich aufrechtzuerhalten. Bei der bauaufsichtlichen Überprüfung am 17.12.2015 seien maßgebliche Mängel festgestellt worden. Daraufhin habe man als Vermieterin der Mieterin, also dem Verein, mitgeteilt, dass keine öffentlichen Veranstaltungen mehr stattfinden könnten. Dies sei das geringst mögliche Mittel gewesen. Gleichzeitig habe die Stadt ihre Unterstützung für bereits fest geplante öffentliche Veranstaltungen zugesagt und städtische Veranstaltungsorte angeboten. Herr Büschl werde nun die Situation im Einzelnen darstellen.

 

Herr Büschl erläutert den derzeitigen Sachstand wie folgt:

 

 

Vorgeschichte

Der Lagerschuppen Naglerstraße 9 wurde im Jahr 1990 durch die Stadt Ansbach aus einem Insolvenzverfahren (Konkursmasse) erworben. Erworben wurde damals jedoch nur ein Teil des Gebäudes; und auch nicht das Grundstück! Seither bezahlt die Stadt der Bahn jährlich Miete, da sich das Grundstück nach wie vor in deren Eigentum befindet.

Seit 1997 hat die Stadt Ansbach die Halle dem Kulturverein Speckdrumm e.V. zur Nutzung für Vereinszwecke, d.h. Kulturveranstaltungen, gegen ein dem Zustand entsprechendes geringes Entgelt untervermietet. Laut Betriebsbeschreibung zum Bauantrag ging es damals lediglich um 1x monatlich Musikdarbietungen, die regelmäßig gegen 23 h („meist aber früher“) enden. Nachdem sich der Verein dort etablierte wurde in Erwägung gezogen anstelle der von der Stadt bezahlte Miete für das Grundstück, dies zu kaufen.

 

Der angestrebte Erwerb des Grundstückes scheiterte in dem 90iger Jahren zunächst an den Kaufpreisvorstellungen der Bahn, später (2010) erhielt die Verwaltung aufgrund einer kontrovers diskutierten Altlastenklausel keine Kaufgenehmigung des zuständigen Gremiums.

 

Nachdem ein Ankauf inzwischen seitens der Bahn nicht mehr im nötigen Umfang möglich ist, war weiteren Investitionen, z.B. in eine verbesserte Abwasserbeseitigung oder eine fachgerechte Dachsanierung, buchstäblich der Boden entzogen.

Eine zunehmende Zwangslage entstand neben einer Mieterhöhung durch die Bahn in 2014 somit durch zunehmende bauliche Defizite, u.a. durch die Undichtigkeiten im bereits mehrfach provisorisch abgedichteten Dach. Deshalb verständigte sich die Stadtverwaltung bereits im September vergangenen Jahres mit dem Vorstand des Speckdrumm e.V. auf die gemeinsame Suche nach einem Alternativstandort. Ein weiteres Gespräch dazu war für die KW 02 anberaumt. Einigkeit bestand auch darin, dass sich die Ertüchtigung aufgrund der liegenschaftlichen Situation nicht mehr mit verhältnismäßigem Aufwand darstellen lässt. Ergänzend zu den Gesprächen auf Arbeitsebene unterstützte auch die Oberbürgermeisterin persönlich durch mehrfache Kontakte zum Vorsitzenden Burkhard Baumann.

Aus Anlass einer Anfrage und eines Antrages (siehe b) in der letzten Stadtratssitzung im Dezember beauftragte Frau Oberbürgermeisterin Seidel das Baureferat eine bauaufsichtliche Überprüfung des Veranstaltungsraumes in der Naglerstraße durchzuführen.

 

Sowohl über die Besichtigung, als auch die entsprechenden Folgerungen war der Vorstand jeweils vorab informiert. Im Schreiben vom 30.12.2015 wurde der Verein darauf hingewiesen, dass öffentliche Veranstaltungen nicht mehr zugelassen werden können. Gleichzeitig stand die Stadtverwaltung auch im Kontakt mit dem Vorsitzenden Hans Ruppert. Zeitnah wurden dem Verein zudem seitens des Kulturreferats Räumlichkeiten der Stadt für schon fest geplante Veranstaltungen angeboten. Auch wird die Suche nach einem Alternativstandort intensiviert.

 

 

Aktuelle Situation und Ergebnisse der bauaufsichtlichen Überprüfung

 

Nach heutiger bauordnungsrechtlicher Betrachtung handelt es sich hier aufgrund der Bruttogrundfläche von weniger als 400m² und Höhe von weniger als 7m um ein Gebäude der Gebäudeklasse 2. Zum Zeitpunkt der Genehmigung der Nutzungsänderung zu einem Versammlungsraum wurde die Nutzung auf unter 100 Besucher limitiert, da gem. der damals geltenden Versammlungsstättenverordnung VStättV diese bereits ab 100 Besucher angewendet werden musste. Aufgrund der Fläche des Versammlungsraumes von mehr als 100m² fällt das Gebäude nach Berechnung des Fassungsvermögens von mehr als 200 Besuchern in den Anwendungsbereich der VStättV und wird auch dahingehend in der weiteren Bewertung berücksichtigt. (§1 Abs.2 VStättV)

 

 

Bauordnungsrechtliche Belange/Mängel

Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die wesentlichen Mängel. Ein detaillierter Bericht erfolgt auch anhand von Bildmaterial im Rahmen der Sitzung.

 

-        In den Räumlichkeiten wurden vorwiegend brennbare Materialien vorgefunden.

 

-        Elektrische Leuchten sind mit brennbaren Stoffen umgeben

 

-        Nachträglich wurde in den überdachten Außenbereich eine Bar in Holzpalettenkonstruktion eingebaut ->zusätzliche Brandlast neben Rettungsweg.

 

-        Die erforderliche Mindestbreite von 1,20m der beiden Ausgänge ist in keinem der beiden Fälle gegeben.

 

-        Der erste Rettungsweg führt über den als Garderobe dienenden bzw. deklarierten Flur über eine Schwelle in den überdachten Außenbereich ins Freie.

 

-        Der zweite RW führt aus dem rückwärtigen Gebäudebereich auf die ungesicherten Gleise.

 

-        Neuer Ofen erfüllt zwar für sich die Vorgaben als Feuerstätte -> Brandgefährdung besteht jedoch zusammen mit Holzfeinstaub und festem Brennmaterial offen im unmittelbaren Befeuerungsbereich -> durch Funkenflug und Wärmeabstrahlung besteht Entzündungsgefahr

 

-        Elektrische Installation ist unsachgemäß und provisorisch ausgeführt -> erhebliche Brandgefahr durch techn. Defekte (mehrfache Verlängerungen, offene Steckdosen teils mit Klebeband,…)

 

-        Sicheres Verlassen des Versammlungsraumes bei Ausfall der Beleuchtung aufgrund fehlender Sicherheitsbeleuchtung nicht gewährleistet

 

-        Notbeleuchtung am rückwärtigen Notausgang zu den Bahngleisen reicht nicht ausreicht um den Raum bei Stromausfall auszuleuchten

 

-        Im gesamten Gebäudeteil nur zwei Feuerlöscher vorgefunden, welche auch noch ungeeignet sind.

 

 

Baulicher und technischer Ertüchtigungsaufwand

 

Ungeachtet der o.g. liegenschaftlichen Situation und bezogen auf die festgestellten Defizite wird aktuell eine Maßnahmenliste für „fiktive“ Ertüchtigung vordringlich zur Beseitigung  der Gefahren für Leib und Leben, sowie der Schaffung einer geregelten Abwasserbeseitigung erstellt.

 

Bauordnungsrechtliches Fazit

Im Ergebnis der festgestellten Mängel kann im derzeitigen Zustand einem Weiterbetrieb der Räumlichkeiten zu öffentlichen Veranstaltungszwecken seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde nicht zugestimmt werden.

 

b) Anfrage und Antrag– CSU

 

In der Stadtratssitzung am 7.12.2015 wurde im Rahmen einer Anfrage durch die CSU-Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung darüber Auskunft geben soll, „ob im Speckdrumm [Anm. Veranstaltungshalle Naglerstraße 9] aktuell die Sicherheit der Besucher gewährleistet“ ist, oder ob "Gefahr für Leib und Leben besteht, insbesondere im Hinblick auf die Standsicherheit nach Art. 10 BayBO“.

 

Siehe dazu die Ausführungen unter a). Ergänzend muss hinzugefügt werden, dass augenscheinlich keine Einsturzgefahr besteht, wenngleich bei einer ungewöhnlich hohen Schneelast eine nochmalige Überprüfung bzw. weitere Maßnahmen zu ergreifen wären.

 

c) Antrag - Offene Linke

 

(s. Anlage 1)

 

Beantragt wurde: Der Stadtrat möge beschließen:

 

Das am 30.12.2015 seitens des städtischen Hochbauamts ausgesprochene Veranstaltungsverbot im Speckdrumm wird ausgesetzt. Die Halle in der Naglerstraße 9 wird für den vorübergehenden Weiterbetrieb instandgesetzt.

 

d) Antrag Jugendrat

 

(S. Anlage 2)

 

Nach Fertigung der Tagesordnung wurde am 13.1.2016 noch der beiliegende Antrag des Jugendrates eingereicht. Da dieser ähnlichen Inhalt und Zielrichtung wie der Antrag der Offenen Linken hat, soll er noch in die Tagesordnung als Nachtrag aufgenommen werden.

 

Abschließend stellt Herr Büschl fest:

 

Im Ergebnis kann auf Grund der festgestellten Mängel einem Weiterbetrieb der Räumlichkeiten zu öffentlichen Veranstaltungszwecken seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde nicht zugestimmt werden. Eine etwaige Haftungsverantwortung kann seitens der Verwaltung hierfür nicht übernommen werden.

 

Es bestehen grundsätzlich drei Möglichkeiten.

 

1.         Der Verein akzeptiert die bislang durch deren Rechtsanwalt zurückgewiesene formlose Untersagung von öffentlichen Veranstaltungen.

 

2. Der Stadtrat stellt die benötigten Mittel i.H.v. 81.500,- € für die vorübergehende Ertüchtigung zur Verfügung

 

3.         Für den Fall, dass weder 1. noch 2 möglich bzw. erzielbar sind, wäre eine Nutzungsuntersagung (Bescheid) zu erstellen.

 

In diesem Fall hat der Verein bereits vorsorglich mitteilen lassen, dass ihn dies dazu zwingen werde, „verwaltungsrechtliche Hilfe einerseits zu suchen, andererseits aber die Stadt als Vermieterin aufzufordern, etwaige rechtlich unklare oder nach Auffassung der Verwaltung unhaltbare Zustände sofort zu ändern“.

 

In der nun anschließenden Aussprache

 

·           bittet Frau OB Seidel Herrn Büschl die temporäre Ertüchtigung mit Kosten in Höhe von 81.000,- dem Bauausschuss zu erläutern. Herr Büschl führt aus, dass sich diese Kosten in der Hauptsache auf die Elektroanlage und den Brandschutz beziehen. Er weist darauf hin, dass von der Elektroinstallation eine massive Brandgefahr ausgehen könne uns so Gefahr für Leib und Leben bestehe und dies nicht weiter verantwortet werden könne. Weitergehende  Ertüchtigungskosten können derzeit allerdings nicht beziffert werden. Es bestehe aber erheblicher Investitionsbedarf. Für die Ausführung der Maßnahmen wird ein Zeitraum zwischen 10 und 15 Wochen veranschlagt.

·           Herr Büschl erwähnt im Rahmen seiner Ausführung, dass die Bahn aktuell mitgeteilt habe, dass das Gleis bis 2017 benötigt werde. Solange bliebe es beim derzeitigen Zustand.

·           Auf Nachfrage nach Benennung alternativer Standorte sagt Herr Büschl eine Beantwortung  im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu.  

·           wird vom Antragsteller (CSU-Fraktion)  angemerkt, dass es nicht Ziel des Antrags war, die Kultur zu unterdrücken. Vielmehr Stand der Schutz vor Gefahr für Leib und Leben im Vordergrund bzw. der Vereinsvorstand solle vor Haftungsansprüchen  geschützt werden. Anlass des Antrages waren u.a. die zugetragenen mutmaßlichen Mängel in der Standsicherheit. Die übrigen aufgezeigten Mängel müssten der Stadt Ansbach im Rahmen der Überprüfungsarbeiten (3-Jahres-Turnus) bekannt gewesen sein und hätten demzufolge reguliert werden können. Es wird beanstandet, dass die Stadt Ansbach aufgrund der turnusgemäßen Überprüfungsarbeiten keine Besprechung mit dem Kulturverein Speckdrumm zur Mängelbeseitigung angeregt habe. Des Weiteren wird gefordert, den Mietvertrag einzusehen. Es werde jedoch nicht akzeptiert, dass die CSU den Stein in Rollen gebracht habe. Die Bauaufsichtsbehörde hätte selbst tätig werden können, da die Mängel im Rahmen der Überprüfungsarbeiten gem. der Veranstaltungsstättenverordnung bekannt hätten sein müssen. Auf Grund der Dringlichkeit wäre ggf. auch eine Sondersitzung möglich gewesen.

Angeregt wird, seitens der Stadt Ansbach das Objekt vermietbar zu halten. Allerdings sei es wenig sinnvoll, 80.000,-€ bis Ende Oktober in die Hand zu nehmen. Der Aufwand könnte geringer sein. Der Knackpunkt sei die unsachgemäß ausgeführte Elektrik.

Herr Büschl antwortet hierzu, dass in der Vergangenheit sachgerecht das ausgeübt wurde. Dieser Ermessensspielraum muss irgendwann enden und zwar dann, wenn die Haftungsfrage greifbar sei. Diese Toleranz sollte der Verwaltung deswegen nicht negativ ausgelegt werden.

·           darum gebeten, mit Nachdruck einen alternativen Standort suchen. Bis dahin gelte es, den Weiterbetrieb übergangsweise regeln. 

·           aus dem Gremium heraus  darauf hingewiesen, dass ein Ortswechsel innerhalb von 3 Monaten nach Schließung durchzuführen sei. Ein längerer Zeitraum wäre für den Verein kritisch.

Alternativstandorte sollen gemeinsam gesucht werden. Frau OB Seidel erwähnt dazu: für die geeigneten Standorte werden eine Pro-/Contraliste jeweils vom Verein und der Stadt Ansbach erstellt.

·           Die Möglichkeit, einen geeigneten Standort zu finden sei auf Grund der Veranstaltungsformate eingeschränkt.

·           angeregt, dass die weitere Ertüchtigung konstruktiv zwischen Stadt und Verein zu betreiben. Die Verwaltung muss selektieren, was  unter den gegebenen Umständen machbar ist und was nicht bzw. was muss finanziert werden, um die geplanten Veranstaltungen nicht zu gefährden. 

 

Frau OB Seidel nimmt hierzu Stellung. Die Stadt sei die ganze Zeit aktiv gewesen. Der Vorwurf wegen Untätigkeit und überzogener Toleranz sei nicht gerechtfertigt,. Die Mängel wurden nach Bekanntwerden gegenüber dem Verein benannt. Einige Mängel hätten von dem Verein bereits erledigt werden können. Die Stadt bemüht sich, den Weiterbetrieb möglich zu machen. Diesbezüglich wurde mit dem Kulturreferat Kontakt aufgenommen und bereits Ersatzspielorte vorgeschlagen.

·           Aus dem Gremium heraus wird nochmals  betont, dass eine Lösung gefunden werden müsse, so dass der Betrieb bis zur vereinbarten Kündigung oder darüber hinaus weiterlaufen könne. Herr Büschl antwortet hierauf, dass die Bauverwaltung sich klar ausgedrückt habe und bei entsprechender Situation nicht den äußersten Schritt gehen wolle, einen Bescheid zur Nutzungsuntersagung zu erlassen.

 

·           wird nachgefragt, warum die Heraushabe der Mängelliste solange dauerte. Die Mängel hätten dem Verein unter Fristsetzung genannt werden können. In diesem Zusammenhang stellt Herr Schildbach den Antrag 25.000,-€ für den Verein zur Verfügung zu stellen, um die sicherheitsrelevanten Mängel zu beseitigen. 

 

·           darauf hingewiesen, dass der Verein kontinuierlich in die Halle investiert habe. Als Folge für die Anmietung eines neuen Objektes werde gesehen, dass der Verein die Miete nicht mehr schultern könne. Es wird dafür plädiert, das Veranstaltungsverbot auszusetzen und das Objekt über den beschlossenen Zeitraum hinaus zu ertüchtigen. Die beantragten 25.000,-€ könnten für dieses Jahr ausreichend sein.

 

·           dieser Standort als Begegnungsort für Jugendliche und Erwachsene bezeichnet. Vorteil des Standortes sei der Abstand zur Wohnbebauung. Dieser sei „eine Location ohne Ruhestörung“. Es wird an die Bauausschussmitglieder appelliert, dass das Speckdrumm an die junge Generation weitergegeben werden solle.

 

·           Seitens der BAP wird dafür plädiert, dass der Kulturverein auf eigene Kosten alle erheblichen Mängel beseitigt. Des Weiteren wird empfohlen dem Antrag (Phase 1-3) zuzustimmen

 

·           Auf die in der Aussprache angesprochene Rückbauverpflichtung der Stadt weist Herr Büschl darauf hin, dass im Rahmen der Rückbauverpflichtung alle zusätzlichen Einbauten und Sicherungsmaßnahmen wieder entfernt werden müssen.

 

 

Frau OB Seidel fasst zusammen:

 

  1. der finanzielle Aufwand für die Behebung der dringendsten Mängel soll kalkuliert werden, um  den Veranstaltungsort vorübergehend bis Ende Oktober 2016 ertüchtigen zu können

 

2.   Das Speckdrumm über den 31.10.2016 hinaus zu betreiben, käme erheblich teurer (Generalsanierung/Neubau). Ehrenamtliche können nicht alle Mängel beheben bzw. Aufgaben erledigen. Ziel solle sein, eine gangbare Alternative zu suchen, bestenfalls mit „Mehrgewinn“ und Offenheit für alle Beteiligten für eine neue Entwicklung.

 

Eine Beschlussfassung erfolgt nicht. Die Stellungnahme zu den Alternativstandorten wird in den nichtöffentlichen Teil verwiesen. Im Stadtrat soll erneut berichtet werden.