Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Kostenbeteiligung an Ortsumgehung Burgoberbach (Entlastung Claffheim)
Behandlung der Empfehlung aus Bürgerversammlung

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.01.2016   BA/001/2016 
Beschluss:In die Fraktionen verwiesen.
Vorlage:  REF3/002/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl erläutert den nachstehenden Sachverhalt anhand einer dig. Präsentation.

 

Im Rahmen der Bürgerversammlung am 16.11.2015 wurde von Herrn Carsten Klemm, wohnhaft in Claffheim, der Antrag gestellt, dass sich die Stadt an den Kosten für eine Umgehung des Ortsteiles Claffheim (ST 2221) in kommunaler Sonderbaulast beteiligen möge. Dabei handelt es sich natürlich nicht um eine Ortsumfahrung von Claffheim, sondern um eine im Flächennutzungsplan der Nachbargemeinde Burgoberbach verankerte Ortsumfahrung südöstlich des Hauptortes von Burgoberbach. Die Ortsumgehung von Burgoberbach ist seit einigen Jahren nach intensiver Diskussion im Flächennutzungsplan als grobe Trassenführung verankert. Sie weist nach derzeitigem Stand eine Länge von ca. 1,5 km auf und überstreift dabei das Gemeindegebiet von Weidenbach auf einer Länge von ca. 280 m. Nähere Planungsbeschlüsse bzw. Grunderwerbe für den Straßenbau bestehen nach hiesiger Kenntnis bislang nicht.

 

Die Ortsumgehung von Burgoberbach ist im aktuell gültigen Ausbauplan für Staatsstraßen in der zweiten Dringlichkeitsstufe eingestuft und hat somit von staatlicher Seite eine Realisierungsperspektive deutlich jenseits von 10 Jahren. Alternativ wurde der Gemeinde Burgoberbach vom Staatlichen Bauamt angeboten, die Umgehung in kommunaler Sonderbaulast unter Gewährung von Fördermitteln in eigener Regie umzusetzen. Diesbezüglich wandte sich Bgm. Rammler von Burgoberbach bereits an die Stadt Ansbach und schlug eine Kostenbeteiligung von Ansbach an der Ortsumgehung vor. Das Staatliche Bauamt Ansbach schlug dabei als möglichen Teiler das Verhältnis der Längen der jeweiligen Ortsdurchfahrten von Burgoberbach und Claffheim vor. Dabei ging das Staatliche Bauamt nach bisherigem Stand von einer Gesamtsumme von ca. 5 Mio. € aus, unterstellte eine 80 %ige Förderung, weswegen der kommunale Anteil bei rd. 1,0 Mio. liegen sollte. Nachdem sich die Längen der beiden Ortsdurchfahrten in einem Verhältnis von ca. 1:4 bewegen, schlug Bgm. Rammler der Stadt Ansbach eine Kostenbeteiligung in Höhe von 200.000,- € vor.

 

Einschätzung der Verwaltung:

 

Zweifelsohne wäre eine Ortsumfahrung von Burgoberbach geeignet, den Durchgangsverkehr im Ansbacher Ortsteil Claffheim deutlich zu reduzieren. Zuletzt wurde im Jahr 2013 durch das Staatliche Bauamt eine Dauerzählung (automatisiertes Zählverfahren) an mehreren Tagen durchgeführt. Dies bedeutet, dass der Verkehr an einem Werktag bis zu 8.800 Fahrzeuge aufwies. Gem. der bundesweiten amtlichen Straßenverkehrszählung (SVZ) aus dem Jahre 2010 weist die St 2221 im Bereich zwischen Burgoberbach und Claffheim eine DTV von 6.518 Kfz/24 Std. auf. Der Schwerverkehrsanteil (SV) liegt bei 386 Fahrzeugen/Tag. Etwas weiter südlich zwischen Sommersdorf und Kleinried betrage der DTV lt. Staatlichem Bauamt 4.800 Kfz/24 Std. Die Unterschiede zwischen Dauerzählung und DTV liegen an den zur Vereinheitlichung nötigen Berechnungsverfahren. Nachdem bei der DTV-Zählung zu bestimmten festgelegten Tagen und Stunden gezählt wird, haben Dauerzählungen in der Regel einen höheren Wert, nachdem bei der DTV ein über das Jahr gemittelter Wert auch mit dem verkehrsschwächeren Wochenende entsteht.

 

Der Entlastungseffekt für Claffheim dürfte somit bei deutlich über 4.000 Fahrzeugen im Vergleich zum bisherigen Status liegen. Dies auch, da man bereits jetzt über das Gewerbegebiet Herrmannshof und die dort. Anbindung an die B 13 komfortabel in den südlichen Teil der Gemeinde Burgoberbach einfahren kann.

 

Als nachteilig für die zügige Realisierung zu bewerten ist die - wie oben bereits genannte - Führung der Ortsumgehung über das Gemeindegebiet von Weidenbach, nachdem dies sowohl die dortige Zustimmung, als auch den Grunderwerb außerhalb des Burgoberbacher Einflussbereichs voraussetzt.

 

Falls sich der Stadtrat der Stadt Ansbach zur Beteiligung an den Kosten einer Ortsumfahrung von Burgoberbach entschließen sollte, empfiehlt die Verwaltung, dies unter zwei Voraussetzungen zu tun:

 

a.         Auf Grund der bislang nicht näher bekannten genauen Gesamtkosten einer Ortsumfahrung von Burgoberbach sollte der Betrag gedeckelt werden und nicht prozentual oder anteilig festgelegt werden

 

b.         Zur Unterstützung einer zügigen Realisierung der Ortsumfahrung sollte sich die Stadt Ansbach ihre Beteiligung von einer zeitlich begrenzten Realisierung der Maßnahme abhängig machen. Dies könnte beispielsweise eine Verkehrsfreigabe innerhalb der nächsten fünf Jahre, also, bis spät. Febr. 2021 sein.

 

            Eine Beteiligung sollte in einem Vertrag geregelt werden.

 

In der anschließenden Aussprache

 

·           weist Frau OB Seidel darauf hin, dass die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung der Ortsumfahrung sehr hoch sei.

 

·           wird aus dem Gremium heraus vorgeschlagen, im nachbarlichen Einvernehmen eine finanzielle Beteiligung in Aussicht zu stellen, da die Verkehrsproblematik einer dringenden Klärung bedarf. Frau OB Seidel stellt fest, dass für Claffheim Bedarf bestehe. Sie weist aber zudem auf die Prioritätenliste Straßen der Stadt Ansbach hin. Diese enthalte viel dringend notwendige Investitionen und müsse ebenfalls Stück für Stück abgearbeitet werden. Sie erwarte klare Festlegungen für eine finanzielle Beteiligung an der Umgehung.

 

·           angeregt, bis zum Bau der Ortsumfahrung eine Messtafel dauerhaft an den Ortseingängen von Claffheim aufzustellen, um so die PKW-Lenkern die aktuelle Geschwindigkeit anzuzeigen.

 

·           wird vorgebracht, dass so schnell und günstig die Umgehung nicht mehr zu bekommen sei, zumal diese Thematik im Gremium bereits vor Jahren diskutiert wurde. Vorgeschlagen wird, als Planungssicherheit einen Festbetrag festzulegen, über den im Gremium zu beschließen ist.