Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Ortsumgehung Elpersdorf - Behandlung der Empfehlung aus Bürgerversammlung

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.01.2016   BA/001/2016 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  REF3/001/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl erläutert anhand einer dig. Präsentation den nachstehenden Sachverhalt.

 

Im Rahmen der Bürgerversammlung am 16.11.2015 wurde von Herrn Roland Muschler beantragt, dass sich der Stadtrat mit dem Thema Ortsumgehung Elpersdorf mit der Priorität auf eine Ostumgehung befassen möge. Der Antrag wurde mit 91 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme angenommen.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Ansbach ist eine entsprechende Trasse für eine Ostumfahrung enthalten. Die Trassenführung weißt eine Länge von ca. 2,1 km auf und beginnt im Süden am bestehenden Kreisverkehr bei der Abzweigung nach Dautenwinden und führt in einem bogenförmigen Verlauf in einer Entfernung von ca. 230 m an der bestehenden Wohnbebauung im Südosten von Elpersdorf vorbei, quert dabei sowohl die Gemeindeverbindungsstraße nach Dautenwinden als auch nach Dombach i.L. und trifft schließlich 200 m vom Wald entfernt auf die ehemalige B 14 (St 1066). Im Zuge des Baus der Ortsumfahrung wären somit zwischen zwei und vier Anbindungen bzw. Querungen von Straßen vorzusehen. Die Realisierung dieser Ortsumfahrung wurde bereits im Jahr 2004 vom damaligen Baureferenten kritisch gesehen und demnach im Rahmen einer Versammlung im Rahmen der Flurbereinigung gegen eine etwaige Westumfahrung ins Gespräch gebracht. Bei der Versammlung sprach sich zwar eine Mehrheit der Anwesenden für die Realisierung der Westumfahrung aus. Nähere Planungen bzw. eine Aufnahme in den Flächennutzungsplan fanden diesbezüglich jedoch bislang nicht statt. Dies u.a. auch deswegen, da an der Herrieder Straße mit derzeit knapp 80 gemeldeten Bürgern nur vergleichsweise wenige Anwohner betroffen sind. Die Herrieder Straße im Ortsteil Elpersdorf ist inzwischen neu ausgebaut und weist eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von 8733 Fahrzeugen (Stand Juni 2011) auf. Der Schwerverkehrsanteil liegt dabei bei 353 Fahrzeugen. Der Ast der ehemaligen B 14 Richtung Ansbach hat dabei zum Vergleich 14.300 Fahrzeuge, der Ast Richtung Aurach knapp 7.200 Fahrzeuge (jeweils DTV) als Verkehrsaufkommen.

 

Einschätzung der Verwaltung:

 

Um eine Ortsumgehung zu planen bzw. zu bauen, kommt entweder die Aufnahme in das Staatsstraßenausbauprogramm in Bayern in Betracht, d.h. diese müsste noch beantragt werden. Alternativ käme Planung und Bau in kommunaler Sonderbaulast (Förderung) in Frage, da der Staat sicher selbst keine zeitnahe Realisierung ermöglichen würde. Grob überschlagen würde eine Ostumfahrung hinsichtlich der Kosten gerade noch im einstelligen Millionenbereich liegen. Lt. Aussage des Staatl. Bauamtes Ansbach vom Nov. 2015 wäre eine Förderung der Ostumfahrung seitens des Freistaates in Höhe von ca. 80 % der zuwendungsfähigen Kosten im Rahmen der Übernahme des Baus durch die Stadt Ansbach, d.h. in kommunaler Sonderbaulast grundsätzlich denkbar.

 

Wenngleich die Alternative einer Umfahrung des Ortsteils Elpersdorf im Westen mit ca. 1,4 km bezogen auf die reine Neubaustreckenlänge vergleichsweise kürzer wäre, weist diese jedoch nach Einschätzung der Verwaltung erhebliche Nachteile ggü. einer Ostumfahrung auf:

 

           bewegte Topografie mit Querung der Talsenke westlich des Pointweihers

           höhere Gesamtstreckenlänge und damit im Vergleich zur Hauptverkehrsrichtung geringere Effektivität

           ebenfalls Zerschneidungseffekte in der Flur.

 

Zu diskutieren wäre in diesem Fall auch die Trennung der südlichen Anbindung der Herrieder Straße zur Vermeidung von Schleichverkehren.

 

Teilweise wird das Thema Ostumfahrung Elpersdorf in einen Zusammenhang mit dem von der Stadt Ansbach favorisierten Umbau der Einmündung der Herrieder Straße in die St 1066 (ehemalige B 14) gebracht. Zwar wäre beim Bau einer Ortsumgehung die besagte Einmündung deutlich vom Verkehr entlastet, wodurch mit Sicherheit auch das Unfallgeschehen rückläufig wäre. Dennoch kann nicht grundsätzlich von einem nicht mehr bestehenden Handlungsbedarf an dieser Einmündung ausgegangen werden. Die Anwohner der Herrieder Straße beklagen sich in der Hauptsache über die hohe Zahl der Fahrzeuge und die damit einhergehende Lärmbelästigung, welche jedoch trotz hoher Kfz-Zahlen durch den jüngsten Vollausbau der Herrieder Straße betreffend der Abrollgeräusche eine merkliche Verbesserung erfahren haben dürfte.

 

Herr Büschl erklärt, dass alle Vor- und Nachteile für die Ostumfahrung abgewägt werden müssen und der Stadtrat dann das weitere Vorgehen bestimmt. Vor Festlegung der weiteren Vorgehensweise müssen die zu erwartenden Verkehrsströme nochmals gegenübergestellt werden. Die Kosten liegen deutlich über 5 Mio €.

 

Das Staatliche Bauamt sehe den Kreisverkehr nicht so positiv. Aktuell liegt dem Baureferat ein ablehnendes Schreiben vor. Favorisiert werde vom Staatlichen Bauamt aus Kostengründen eine Lichtsignalanlage. Frau OB Seidel erklärt, dass die Verwaltung sich nochmals für die von der Stadt Ansbach favorisierte Lösung einsetzen werde. Die dafür notwenden Flächen seien bereits gesichert.

 

Aus dem Gremium heraus wird

 

·           vorgebracht, dass beide Projekte miteinander betrachtet werden müssen. Die Herrieder Straße müsse beruhigt werden. Ein Kreisverkehr im Norden sei sinnlos. Ein Abhängen der Ortsdurchfahrt vom Verkehrsfluss werde kritisch betrachtet.

 

·           festgestellt, dass die unterschiedlichen Möglichkeiten nochmals abgewogen werden müssen. Die bisher getroffenen Maßnahmen konnten den Verkehr nicht minimieren. Vorgeschlagen werde, die Ergebnisse der bundesweiten Verkehrszählung aus 2015 abzuwarten.

 

·           darauf hingewiesen, dass die Flurbereinigung beendet sei und sich die Stadt Ansbach keine Flächen für den Straßenausbau gesichert habe, somit der Bau der Ortsumgehung nicht befürwortet werde.

 

·           angeregt, vor einer weiteren Planung zu prüfen, inwieweit von den Grundeigentümern Bereitschaft bestehe, die für den Straßenbau benötigten Flächen zu verkaufen. Herr Büschl antwortet hierzu, dass viele Flurstücke abgefragt werden müssen, um ein repräsentatives Ergebnis zu bekommen. Frau OB Seidel verweist ihrerseits auf den großen Flächenbedarf im Bereich der Trassenführung und regt an, den Flächenbedarf stichpunktartig abzufragen. Wenn man sich nun auf die Umgehung konzentriere, könnte dies sich kontraproduktiv für die Umsetzung des Kreisverkehrs auswirken.

 

·           eine Abfrage der Verkaufsbereitschaft befürwortet.

 

·           vorgeschlagen, den Kreisverkehr an der Herrieder Straße durchzusetzen und auf die Umgehung zu verzichten. Die Ampellösung wird als nicht akzeptabel angesehen.

 

·           angemerkt, dass die zu erwartenden Kosten für eine Umfahrung zu hoch seien, gerade mit Blick auf die aktuelle Prioritätenliste. Diese müsse dann geändert werden, so dass dringend anstehende Maßnahmen verschoben werden müssen.

 

·           vorgebracht, dass die Umgehung für noch mehr Schwerverkehr sorgen werde. Tendenziell sollte die Umgehung nicht weiterverfolgt werden.

 

·           darauf hingewiesen, dass des bereits Vorbehalte wegen des Lärms durch die neue Straßen im Osten Elpersdorfs gegeben habe.

 

Frau OB Seidel schlägt abschließend vor, den Stadtrat über neue Erkenntnisse in Sachen Verkaufsbereitschaft  zu informieren. Dem wird zugestimmt.