Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Gutachterausschuss für Grundstückswerte; Verlängerung einer Amtszeit

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.01.2016   BA/001/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/004/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Wolter gibt dem Gremium nachstehenden Sachverhalt bekannt.

 

Dem Gutachterausschuss müssen je ein Bediensteter des für die Feststellung von Einheitswerten für den Grundbesitz zuständigen Finanzamtes als Gutachter und ein weiterer Bediensteter des Finanz-amtes als stellvertretender Gutachter angehören. Dieser Gutachter und sein Stellvertreter werden auf Vorschlag des Bayer. Landesamtes für Steuern von der Stadt Ansbach auf die Dauer von vier Jahren berufen; und zwar ausschließlich für die Ermittlung von Bodenrichtwerten.

 

Für folgendes stellvertretende Mitglied nach § 2 Abs. 4 Gutachterausschussverordnung (BayGaV) ist die vierjährige Amtszeit abgelaufen:

 

Für die Gutachterin Steueramtfrau Elisabeth Beck endete die Amtszeit am 30.06.2015.

 

Mit Schreiben vom 14.12.2015 teilte das Bayerische Landesamt für Steuern (Dienststelle München) mit, dass Frau Beck zur Wiederbestellung (Verlängerung der Amtszeit) vorgeschlagen wird.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

Frau Steueramtfrau Elisabeth Beck wird auf Vorschlag des Bayerischen Landesamtes für Steuern auf weitere vier Jahre als stellvertretende Gutachterin des Finanzamtes nach § 2 Abs. 4 Gutachterausschussverordnung (BayGaV) berufen.