Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge -Sachstandsbericht-

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.01.2016   JHA/001/2016 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  12/003/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Nießlein gibt bekannt, dass bereits in der JHA am 29.09.2015 ausführlich über das Thema berichtet wurde. Aktuell stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

Unterbringungsorte:

 

-           stationäre Betreuung für 50 Jugendliche bzw. junge Volljährige

            Kastanienhof, Humboldtstraße

            Außenwohngruppe Breitstraße

            Wohngrupp Kirchenweg

            AWO Ansbach, Wohngruppe Kurzendorf

            angemietete Wohnungen für „betreutes Wohnen“

 

+          Plätze in Pflegefamilien

 

-           ambulante Betreuung von 10 Jugendliche in Gemeinschaftsunterkünften bzw.

            in Wohnungen gemeinsam mit erwachsenen Verwandten

 

-           formlose Betreuung durch den Sozialdienst

 

Nachdem für alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge eine Vormundschaft errichtet werden muss, besteht in diesem Bereich ein personeller Mehraufwand. Die Errichtung einer Vormundschaft ist auch erforderlich, wenn sie in Begleitung erwachsener Verwandter sind, da sie sich hier ohne ihre Eltern als ihre gesetzlichen Vertreter aufhalten.

 

Auch die Bezirkssozialarbeit ist zunehmend mit Flüchtlingen befasst, die zwar als Familie untergebracht sind, bei denen aber Probleme auftreten, die in das Aufgabenspektrum des Jugendamtes fallen.

 

Herr Nießlein weist darauf hin, dass am 01.11.2015 eine gesetzliche Regelung zur bundesweiten Verteilung in Kraft getreten ist. Aufgrund dessen verminderte sich die Quote  in Ansbach auf 46 (vorher 57). Nachdem die Stadt Ansbach die Quote erfüllt hatte, war es nicht erforderlich eine weitere Unterbringungsgruppe 2015 zu organisieren. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass es für 2016 eine neue Quote für neu einreisende Jugendliche geben wird. Prognosen diesbezüglich können noch nicht getroffen werden. Auf jeden Fall muss das Jugendamt in Kooperation mit den freien Trägern nach weiteren Möglichkeiten Ausschau halten.

 

Herr Nießlein bedankt sich an dieser Stelle an alle Kooperationspartner, die gemeinsam mit dem Jugendamt Unterkunfts- und Betreuungsmöglichkeiten geschaffen haben und die jungen Menschen betreuen. Allen voran der Kastanienhof und die Arbeiterwohlfahrt sowie Pflegefamilien, die junge Flüchtlinge in die Familie aufgenommen haben. Herr Nießlein bedankt sich auch bei Vermietern, die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt haben sowie den Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen und einzelnen Privatpersonen, die Vormundschaften übernommen haben.

 

Herr Nießlein führt weiter aus, dass es zum 01.11.2015 noch eine weitere wesentliche gesetzliche Neuregelung gab.

 

 

 

Seit 01.11.2015 sind für die Kostenerstattung in Bayern die jeweiligen Bezirke zuständig, für die Stadt Ansbach somit der Bezirk Mittelfranken. Vorher musste der kostenerstattungspflichtige überörtliche Träger vom Bundesverwaltungsamt festgelegt werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Höhn erklärt Frau Neun, dass bei Erreichen der Volljährigkeit  auch für unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Hilfe für junge Volljährigkeit zu stellen. Jeder Einzelfall ist zu prüfen und bei Bedarf ist die Hilfe zu gewähren (z.B. betreutes Wohnen).

 

Auf Nachfrage von Frau Frauenschläger gibt Frau Neun bekannt, dass im Jahr 2015 Erstattungsbeträge in Höhe von ca. 63.000,00 € eingegangen sind. Es stehen jedoch noch weitere Erstattungen aus. Durch die gesetzliche Neuregelung gestaltet sich die Abwicklung sehr schwierig und ist mit großem Aufwand verbunden. Frau Neun ist zuversichtlich, dass im Jahr 2016 die Gelder wieder zurückfließen werden, die im Jahr 2015 vorfinanziert wurden.

 

Frau Dr. von Blohn möchte wissen, ob alle 66 untergebrachten junge Menschen vom Jugendamt versorgt werden müssen.

 

Frau Neun erklärt, dass es sich hierbei um Jugendhilfefälle handelt, die vom Jugendamt bearbeitet werden müssen. Betreut werden sie in verschiedenen Einrichtungen wie z.B. AWO, Kastanienhof etc. Die Federführung obliegt jedoch dem Jugendamt.