Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. EL 7 für den Industrie- und Gewerbepark Elpersdorf-Süd zur Änderung von Ausgleichs- und Bauflächen und der inneren Erschließung
a) Bericht über die Offenlegung und Behördenbeteiligung
b) Satzungsbeschluss / Beschluss des Maßnahmenplans

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.01.2016   BA/001/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/001/2016 

Herr Wolter nimmt Bezug auf die umfangreiche nachstehende Sitzungsvorlage und bittet das Gremium um Zustimmung nur die relevanten Teile der Ergebnisse aus der Offenlegung heraus erläutern zu dürfen. Das Gremium ist damit einverstanden. Herr Wolter erwähnt auch, dass inhaltliche Änderungen nicht veranlasst seien, sondern nur redaktionelle.

Im Vollzug des Stadtratsbeschlusses vom 25.11.2014 fand in der Zeit vom 15.07.2015 bis einschließlich 14.08.2015 die Offenlegung der Planunterlagen statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.07.2015 zur Stellungnahme aufgefordert.

 

a) Bericht über Offenlegung und Behördenbeteiligung

 

Im Rahmen der Offenlegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

 

Folgende Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme ohne Einwand haben abgegeben:

·         Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 15.07.2015

·         Seniorenbeirat der Stadt Ansbach mit Schreiben vom 17.07.2015

·         Amt für Ernährung. Landwirtschaft und Forsten mit Schreiben vom 20.07.2015

·         IHK Nürnberg für Mittelfranken – Geschäftsstelle Ansbach mit E-Mail vom 24.07.2015

·         Landratsamt Ansbach mit Schreiben vom 27.07.2015

·         Kabel Deutschland mit E-Mail vom 03.08.2015

·         Regionaler Planungsverband Westmittelfranken mit Schreiben vom 10.08.2015

 

 

Anregungen brachten vor:

·         SG 341 mit E-Mail vom 10.07.2015

·         Main-Donau-Netzgesellschaft mit Schreiben vom 21.07.2015

·         Autobahndirektion Nordbayern mit Schreiben vom 28.07.2015

·         Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken mit Schreiben vom 23.07.2015

·         Fernwasserversorgung Franken mit Schreiben vom 29.07.2015

·         Landesbund für Vogelschutz mit Schreiben vom 30.07.2015

·         Umweltamt mit Schreiben vom05.08.2015

·         Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH mit Schreiben vom 27.07.2015

·         Deutsche Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 04.08.2015

·         Staatliches Bauamt Ansbach mit Schreiben vom 31.07.2015

·         Stadtwerke Ansbach GmbH mit Schreiben vom 19.08.2015

·         Wasserwirtschaftsamt Ansbach mit Schreiben vom 12.08.2015

·         SG 321 - Straßen-, Brücken- und Gewässerbau - mit Schreiben vom 25.08.2015

·         Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Ansbach mit Schreiben vom 12.08.2015

·         Abwasserentsorgung Ansbach AöR mit Schreiben vom 05.08.2015

·         Stadt Herrieden mit E-Mail vom 12.08.2015

 

Die Anregungen werden in der beiliegenden Abwägungstabelle behandelt.

 

 

b) Satzungsbeschluss

 

Alle Anregungen zum Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. EL 7 zur Änderung von Ausgleichs- und Bauflächen und der inneren Erschließung wurden eingehend geprüft und abgewogen.

Die im Rahmen der Offenlegung vorgebrachten Anregungen veranlassen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung:

·         Die Wegeführung sowie der Geltungsbereich im Osten des Deckblattentwurfes werden an die neuen Flurstücksgrenzen der Flurbereinigung angepasst. Die Ausgleichsflächen werden geringfügig verschoben. Die Gräben aus dem Ursprungsbebauungsplan werden übernommen.

·         Die in der Schallimmissionsprognose des Büros rw bauphysik vorgeschlagenen Festsetzungen werden in den Deckblattentwurf aufgenommen.

·         Für wartepflichtige Fahrer aus der von Dautenwinden kommenden Straße wird ein Sichtdreieck in den Deckblattentwurf aufgenommen. Das bisher Richtung Osten verlaufende Sichtdreieck im Norden des Geltungsbereiches wird künftig nicht mehr dargestellt. Die Zeichenerklärung unter A) bezüglich der Sichtdreiecke wird von 1,0 m auf 0,80 m geändert. Der Deckblattentwurf wird hinsichtlich der Bauverbots- und Baubeschränkungszone im Bereich des Kreisverkehrs angepasst.

·         Im Änderungsentwurf werden zwei Trafostationen festgesetzt.

·         Die Parkstandslängen und der Straßenquerschnitt werden angepasst.

 

Dabei handelt es sich nur um redaktionelle und klarstellende Änderungen zur Verdeutlichung der bisherigen Festsetzungen, inhaltliche Änderungen sind nicht veranlasst. Die im Schallschutzgutachten ermittelten Emissionskontingente ergeben keine Veränderungen an den Immissionsorten.

 

Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wurde durchgeführt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden in der Begründung festgeschrieben und die „Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung“ wird Bestandteil der Begründung.

 

Die mit der Durchführung der Planung eintretenden Eingriffe sollen im Geltungsbereich des Deckblattes sowie auf externen Flächen ausgeglichen werden. Diese externen Ausgleichsflächen sind in einem gesonderten Plan dargestellt und den Eingriffen des Deckblattes Nr. 2 zum EL 7 zugeordnet. Für die externen Ausgleichsflächen wurde ein Maßnahmenplan erstellt. Darin werden die Maßnahmen zum Ausgleich auf den von der Stadt bereitgestellten Flächen festgelegt. Der Maßnahmenplan wurde im Oktober vom beauftragten Büro Naturschutzplanung und ökologische Studien, Ulrich Meßlinger, Am Weiherholz 43, 91604 Flachslanden vorgelegt. Er wird Bestandteil der Begründung.

Der Maßnahmenplan wird zur Kenntnis genommen und die Umsetzung der Maßnahmen wird beschlossen.

 

Mit den genannten Ergänzungen im Deckblattentwurf und in der Begründung kann das Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. EL 7 in der Fassung vom 22.12.2015 als Satzung beschlossen werden.

 

In der anschließenden Aussprache wird

 

·         nachgefragt, ob die Ausgleichsflächen, falls diese nicht ganz für die Maßnahme zu beanspruchen wären, in das Ökokonto einfließen. Herr Wolter bejaht dies.

·         die Möglichkeit einer ökologischen Baubegleitung angesprochen. Herr Büschl antwortet hierauf, dass dies bei der konkreten Umsetzung des Vorhabens ein Diskussionspunkt sein könne; fließe aber nicht in die rechtliche Beurteilung ein. Frau OB Seidel fügt hinzu, dass für diese Anforderung Fachwissen im Hause vorhanden sei.

·         die Führung des Busverkehrs durch das Gebiet gewünscht und somit der Bau einer Bushaltestelle angesprochen. Herr Büschl antwortet, dass die Bushaltestelle auf öffentlicher Verkehrsfläche möglich sei. Evtl. könne man diese ersatzweise auf Parkständen einrichten.

·         vorgeschlagen, die Baumzeile mindestens 6 m von der Trasse entfernt anzulegen. Herr Büschl antwortet hierauf, dass die Bäume nicht auf der Trasse stehen und dies als Mindestabstand gedacht sei.

·         die Ableitung des Oberflächenwassers angesprochen. Herr Büschl stellt fest, dass sich die Rückhaltemengen nicht verändert haben.


Beschlussvorschlag:

 

Von den Stellungnahmen wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden, wie vorgeschlagen, berücksichtigt. Die Begründung und der Deckblattentwurf werden entsprechend geändert.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Plenum folgendes zu beschließen:

 

Das Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. EL 7 für den Industrie- und Gewerbepark Elpersdorf-Süd zur Änderung von Ausgleichsflächen und der inneren Erschließung in der Fassung vom 22.12.2015 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 22.12.2015.

 

Der Maßnahmenplan zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen bei Oberdombach und Dautenwinden vom Oktober 2015 wird beschlossen.