Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Bürgerentscheid zum Ansbacher ÖPNV - Stichentscheid

BezeichnungInhalt
Nachtrag:03.12.2015 
Sitzung:07.12.2015   SR/012/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF2/010/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Kleinlein erläutert den Sachverhalt.

 

In der Stadtratssitzung vom 01.12.2015 wurde die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Sind Sie für einen Umsetzungs-Stopp der Kürzungspläne (Konzept PB Consult, Stadtratsbeschluss vom 22.09.2015) im Ansbacher ÖPNV?“ beschlossen. Ferner wurde beschlossen, dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren mit der Fragestellung „Sind Sie für eine Begrenzung der erheblichen Defizite beim Ansbacher ÖPNV durch Umsetzung des modifizierten Konzeptes der ABuV?“ zur Seite zu stellen. Als Abstimmungstermin für die Bürgerentscheide wurde der 28.02.2016 festgelegt.

 

Für den Fall, dass die gleichzeitige zu Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise beantwortet werden, muss eine Stichfrage beschlossen werden. Es gilt dann diejenige Entscheidung, für die sich im Stichentscheid die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ausspricht. Bei Stimmengleichheit im Stichentscheid gilt der Bürgerentscheid, dessen Frage mit der höchsten Stimmenzahl mehrheitlich beantwortet worden ist.


Beschlussvorschlag:

 

a) In den Bürgerentscheid zum Ansbacher ÖPNV am 28.02.2016 (Stadtratsbeschluss vom 01.12.2015) wird folgende Stichfrage aufgenommen:

"Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet: welche Entscheidung soll dann gelten?"

 

b) Für die Abstimmung über beide Bürgerentscheide und die Stichfrage wird ein Stimmzettel DIN A 4 verwendet.

 

c) Die Bürgerinnen und Bürger werden in Form eines Informationsblattes (DIN A 4), das den Abstimmungsbenachrichtigungen beigefügt wird, über die Begründung des Bürgerbegehrens und des Ratsbegehrens informiert.