Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Bürgerbegehren "Sind Sie für einen Umsetzungs-Stopp der Kürzungspläne (Konzept PB-Consult, Stadtratsbeschluss vom 22.09.2015) im Ansbacher ÖPNV?"

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.12.2015   SR/011/2015 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 16
Vorlage:  REF2/008/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Kleinlein berichtet, dass am 06.11.2015 bei der Stadt Ansbach Unterschriftslisten zum  Bürgerbegehren mit der Frage "Sind Sie für einen Umsetzungs-Stopp der Kürzungspläne (Konzept PB Consult, Stadtratsbeschluss vom 22.09.2015) im Ansbacher ÖPNV?" eingereicht wurden. Es wurden insgesamt 3.511 Unterschriften eingereicht, davon waren 3.135 gültig (erforderlich: 2.286 Stimmen) und 376 Stimmen ungültig. Das Bürgerbegehren begegne keinen formellen Bedenken. Zur Klärung der Frage der materiellen Zulässigkeit des Begehrens wurde die Einschätzung der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde eingeholt; diese erachtet das Bürgerbegehren materiell für zulässig.

 

Bei positivem Ausgang des durchzuführenden Bürgerentscheids wären die hinsichtlich der Kürzungspläne im Ansbacher ÖPNV getroffenen Entscheidungen aufzuheben und rückgängig zu machen; Liniengestaltung, Taktzeiten etc. wären auf den vorherigen Stand zurückzuführen. Um dies zu vermeiden, sollte die ABuV GmbH angewiesen werden, die Umsetzung des Kürzungskonzepts bis zur Durchführung des Bürgerentscheids auszusetzen. Die Stellungnahme der Regierung wurde den Stadträten vorab zur Verfügung gestellt.

 

Herr Kleinlein berichtet weiter, dass als Abstimmungstermin der 28.02.2016 vorgeschlagen werde. Da, für den Fall, dass der Bürgerentscheid positiv ausgehe, sämtliche derzeit beabsichtigten Änderung rückgängig gemacht werden müssten, wurde dem Beschlussvorschlag der Buchstabe d) hinzugefügt, um dadurch ein Aussetzen der Umsetzung zu erreichen.

 

Herr Schalk beantragt über die Punkte a-d getrennt abzustimmen. Des Weiteren beantrage er, über ein Ratsbegehren mit der Frage „Sind Sie für eine Begrenzung der erheblichen Defizite beim Ansbacher ÖPNV?“ abzustimmen.

 

Herr Kleinlein bittet um Konkretisierung der Frage.

 

Herr Schalk ergänzt die Frage „Sind Sie für eine Begrenzung der erheblichen Defizite durch Umsetzung des Konzeptes von PB-Consult beim Ansbacher ÖPNV?“

 

Frau Koch ist der Meinung, der Verweis auf Modifizierung (Stadtratsbeschluss vom 22.09.2015) sollte auch aufgenommen werden.

 

Herr Hüttinger sagt, er halte die Fragestellung für viel zu unkonkret, um heute darüber abzustimmen.

 

Herr Forstmeier wendet ein, er fühle sich davon überrannt, da man gerade erst von dem Ratsbegehren erfahren habe.

 

Frau OB Seidel unterbricht die Sitzung für 5 Minuten, um den Fraktionen Gelegenheit zur Beratung zu geben.

 

Frau OB Seidel berichtet, dass die Antragsteller ihre Fragestellung nochmals umformuliert hätten. Diese werde zur Beschlussfassung vorgelesen.

 

Sie weist darauf hin, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger durch die Unterschriftensammlung klar gemacht hätten, dass sie mit den Veränderungen nicht einverstanden seien. Es sei also durchaus möglich, dass der Bürgerentscheid positiv ausgehe. Dann müssten alle Veränderungen wieder rückgängig gemacht werden. Es sei also sinnvoll, den Ausgang des Bürgerbegehrens in ein paar Wochen abzuwarten. Eine zweimalige Änderung des Fahrplans würde zu großer Verwirrung und zu weiteren Fahrgastverlusten führen. Sie bittet die Stadträte, sich bewusst zu machen, dass die Stadt Ansbach, würde sie den ÖPNV als Abteilung betreiben, nun die Pflicht hätte, es zu unterlassen, die Einsparungen vorzunehmen. Nur der Umstand, dass der Betrieb des ÖPNV auf die ABuV übertragen wurde, es sich also jetzt um zwei Rechtspersönlichkeiten handle, führe dazu, dass der neue Fahrplan mit den Streichungen trotzdem umgestellt werden könne, weil das zugelassene Bürgerbegehren nur zur Unterlassung verpflichte. Eine Handlungspflicht bestehe aus dem zulässigen Bürgerbegehren nicht, aber die Stadt könne und dürfe im Sinne des Begehrens handeln, also die ABuV anweisen. Frau OB Seidel appelliert daher an den Stadtrat, mit der Umsetzung zu warten, bis die Ergebnisse des Bürgerentscheids und des eventuellen Ratsbegehrens vorlägen, um die Umstellungen nicht wieder rückgängig machen zu müssen. Dies sei eine Frage der Vernunft und des Respektes vor dem Bürger.

 

Frau Krettinger teilt mit, dass es ihre Fraktion sehr freue, dass das Bürgerbegehren in der Kürze der Zeit durchgegangen sei. Sie seien nun überrascht von dem Ratsbegehren und der Ansicht, dass man mehr Zeit benötige, um einen Konsens zu finden.

 

Frau Koch teilt mit, dass das Bürgerbegehren die entsprechende Anzahl an Stimmen erreicht habe und deshalb selbstverständlich auch zulässig sei. Es sei jedoch genauso selbstverständlich, dass einem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren entgegengestellt werde, denn die Bürger sollen die Auswahl haben. Desweitern gibt sie zu bedenken, dass die Stadträte alle keine Fachleute seien und sie vermute, dass die Fahrpläne bereits umgestellt seien. Man sollte den Aufsichtsräten der ABuV vertrauen, denn diese hätten ihr Bestes gegeben und keiner wolle dem ÖPNV schaden. Sie halte es daher für unnötig den Aufsichtsräten Anweisungen zu erteilen und die SPD-Fraktion werde somit dem Beschluss d) nicht zustimmen.

 

Herr Deffner sagt, dass die Ausführungen von Frau OB Seidel nicht ganz richtig seien. Der neue Fahrplan wurde bereits von der Regierung von Mittelfranken genehmigt und müsse daher ab dem 13.12. verwendet werden. Eine Weisung an die Aufsichtsräte sei rechtlich unzulässig und der Beschlussvorschlag zu d) somit rechtswidrig.

 

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag eine Selbstverpflichtung der Aufsichtsräte enthalte und somit nicht rechtswidrig sei.

 

Herr Meyer möchte daran erinnern, dass es eine Selbstverständlichkeit sein sollte, die zehn Wochen bis zum Abstimmungstermin mit der Umsetzung zu warten. Vor allem aus Respekt vor dem Bürger. Er appelliert an CSU, SPD und FW über ihren Schatten zu springen und die Entscheidung in die Hände der Bürger zu geben.

 

Herr Gowin teilt mit, er sei der Meinung, dass viele der Unterschriften durch das Schüren von Ängsten und nicht korrekte Aussagen herbeigeführt wurden. Auch stelle er immer wieder fest, dass Erklärungen der Verwaltung oft nicht stimmen. Zum Beispiel hätte der Antrag auf Einstweilige Verfügung vom Stadtrat beschlossen werden müssen. Die Aussage von Frau OB Seidel, dass ein Aufsichtsratsbeschluss nicht gegen einen gültigen Stadtratsbeschluss verstoßen dürfe, könne ebenfalls nicht stimmen. Auch genannte Zahlen seien oft nicht korrekt. Er fordere Frau OB Seidel auf, den Bürger nicht mehr zu belügen.

 

Frau OB Seidel entgegnet, dass sie auf die unverschämte Unterstellungen nicht eingehen werde. Auf all das, was in den letzten Wochen passiert sei, könne niemand von den treibenden Kräften aus CSU, SPD und FW hier stolz sein. Und trotzdem werde der Bürger und dessen Meinung immer noch nicht beachtet. Sie könne diese Haltung nicht nachvollziehen. Frau OB Seidel erinnert daran, dass es laut Ratsbegehren das Ziel sei, die Defizite zu verringern. Durch ständige Veränderungen werde dies sicher nicht erreicht, sondern die Fahrgastzahlen weiter verringert.

 

Herr Hüttinger ist der Meinung, dass man den Bürger nicht bevormunden sollte. Er informiert, dass er sich in einer Kanzlei erkundigt habe und verweist auf Artikel 18a. Man handle, durch die Umstellung des Fahrplans trotz eines Bürgerbegehrens, schon an der Grenze der rechtlichen Unzulässigkeit. Der derzeit gültige Fahrplan könnte sicherlich bis zum Bürgerentscheid verlängert werden und die Stadtwerke seien bestimmt auch noch keine Verbindlichkeiten eingegangen.

 

Herr Schalk ist der Meinung, dass man in Form der ABuV eine hervorragende Struktur habe, da das Unternehmen nicht den Gemütsschwankungen des Stadtrates unterliege. Man habe schon mal darüber diskutiert, dass der Stadtrat keine Anweisung an Aufsichtsratsmitglieder erteilen könne. Er bittet, nicht immer wieder darüber abstimmen zu lassen. Dies habe auch was mit Respekt gegenüber den Aufsichtsratsmitgliedern zu tun. Wie die Regierung von Mittelfranken auch schriftlich mitgeteilt habe, habe der Stadtrat keine Handlungsplichten, sondern nur eine Unterlassungspflicht. Daher könne der Fahrplan umgesetzt werden. Er rufe das Demokratieverständnis in Erinnerung, denn alle Stadträte wurden von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und es sei kein undemokratisches Verhalten, wenn die CSU zu ihren Beschlüssen stehe. Man sollte dem Bürgerbegehren nicht vorauseilen, sondern warten bis es entschieden sei.

 

Frau Beyer-Nießlein sagt, dass zwar die ausreichende Anzahl an Unterschriften gesammelt wurden, es sich dabei aber keineswegs um die Mehrheit der Ansbacher Bürger handle. Es sei vollkommen legitim, den Bürgern zwei Auswahlmöglichkeiten zu stellen. Nach der Abstimmung werde man auch sehen, was die Mehrheit der Bürger möchte.

 

Frau Koch entgegnet auf die Aussage von Herrn Hüttinger, dass die Stadtwerke sicherlich schon Verträge abgeschlossen hätten und somit Verbindlichkeiten entstanden seien.

 

Herr Seiler appelliert ebenfalls, mit der Umsetzung bis Februar zu warten.

 

Herr Schaudig weist darauf hin, dass es sich bei dem Ratsbegehren um einen normalen Vorgang handle. Dieses werde normalerweise auch von der Verwaltung gegen ein Bürgerbegehren gestellt. Es gehe nur darum, dem Bürger die Auswahlmöglichkeit zu bieten. Er möchte aber nochmals auf den Beschluss d) eingehen. Dieser sei eindeutig rechtswidrig und er bittet, solche Beschlüsse künftig zu unterlassen.

 

Herr Kleinlein bestätigt, dass man zwar keine Sanktionsmöglichkeiten habe, falls sich ein Aufsichtsratsmitglied nicht an den Beschluss des Stadtrates halte, der Stadtrat aber trotzdem einen Appell an die Mitglieder der Aufsichtsräte richten und diese sich selbst zu gewissem Verhalten verpflichten könnten. Dies entspreche auch den Ausführungen der Stadtratssitzung im September.

 

Herr Schaudig stimmt dem zu, bittet aber, den Beschlussvorschlag dann künftig auch so zu formulieren.

 

Frau OB Seidel bittet um Abstimmung über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages.

 


Beschluss:

 

a) Das Bürgerbegehren "Sind Sie für einen Umsetzungs-Stopp der Kürzungspläne (Konzept PB Consult, Stadtratsbeschluss vom 22.09.2015) im Ansbacher ÖPNV?" wird zugelassen.

 

Einstimmig beschlossen

 

 

b) Als Abstimmungstermin wird der 28.02.2016 festgelegt.

 

Einstimmig beschlossen

 

 

c) Gem. § 11 Abs. 2 und 3 der Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BBS) werden von der Oberbürgermeisterin als Abstimmungsleiterin je vier namentlich noch zu benennende Beisitzer und Stellvertreter berufen. Herr Oberrechtsrat Udo Kleinlein wird als stellvertretender Abstimmungsleiter bestellt.

 

Einstimmig beschlossen

 

 

d) Der Geschäftsführer der ABuV GmbH wird angewiesen, die Umsetzung des Kürzungskonzepts im Ansbacher ÖPNV bis zum Abschluss des Bürgerentscheids zum Bürgerbegehren "Sind Sie für einen Umsetzungs-Stopp der Kürzungspläne (Konzept PB Consult, Stadtratsbeschluss vom 22.09.2015) im Ansbacher ÖPNV?" auszusetzen. Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt und beauftragt, die dazu erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.

Die entsandten Mitglieder des Stadtrats der Stadt Ansbach in den Aufsichtsrat der Ansbacher Bäder- und Verkehrs GmbH sowie die entsandten Mitglieder des Stadtrats der Stadt Ansbach in den Aufsichtsrat der Ansbacher Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH fassen die dazu notwendigen Beschlüsse.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 16  Nein 21 

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Frau OB Seidel bittet um Abstimmung über das Ratsbegehren.

 

Beschluss:

 

Dem Bürgerbegehren wird ein Ratsbegehren mit folgendem Inhalt zur Seite gestellt:

 

Frage:

 

„Sind Sie für eine Begrenzung der erheblichen Defizite beim Ansbacher ÖPNV durch Umsetzung der modifizierten Konzeption der ABuV?“

 

Begründung:

 

Jährlich entsteht beim Ansbacher ÖPNV (Busverkehr, Linienbedarfstaxi und Anrufsammeltaxi) ein Defizit in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro. Für dieses Geld werden u.a. nahezu leer fahrende Busse subventioniert. Das so entstehende Defizit muss von den Ansbacher Strom- und Gaskunden sowie von den Ansbacher Steuerzahlern ausgeglichen werden. Um die Belastungen für die Ansbacher Bürger zu reduzieren, sollen durch Streichung von weitgehend unbeanspruchten Fahrten sowie durch eine optimierte Linienführung Einsparungen erreicht werden. Die so frei werdenden Gelder können dann für andere Projekte (z.B. Schulunterhalt, Straßenbau und –reparatur, usw.) eingesetzt werden. Dafür sollen ca. 160 von derzeit etwa 1300 wöchentlichen Fahrten gestrichen werden. Fahrten in den Morgenstunden, am Mittag und am späten Nachmittag, die für Schüler und Berufstätige besonders wichtig sind, sind von den Streichungen nicht betroffen.