Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.11.2015 BA/010/2015 |
Beschluss: | Dient zur Kenntnis. |
Vorlage: | REF3/017/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 149 KB |
Herr Link erläutert dem Gremium das Ergebnis seiner Untersuchung des Buskonzeptes von PB Consult anhand einer dig. Präsentation. Der Auftrag umfasste die Machbarkeit und Finanzierbarkeit.
Im Rahmen des Vortrages wurde erläutert, dass der Bau der Bushaltestelle an der Residenzstraße möglich sei, aber von dem Bau der Rechtsabbiegespur abhängig ist.
Im Rahmen seines Vortrages beantwortet Herr Link detailliert die nachstehend aufgeführten sachbezogenen Fragen, die aus dem Gremium heraus gestellt werden:
· zwei Richtungsverkehr Karlstraße
· Bushaltestelle Hohenzollernring
· Parkplätze Hofbräuhaus
· Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger im Bereich der Karlstraße
· Entfall der Linksabbiegespur in der Karlstraße, damit Rückstau vorprogrammiert in Richtung Bahnhof
· erhöhtes Gefahrenpotential für Fußgänger beim Überqueren des Karlsplatzes
· zwei-Richtungs-Verkehr in der Karlstraße sollte nicht ausgeführt werden
Im weiteren Verlauf des Sachvortrages wird auf den Inhalt der nachstehenden Sitzungsvorlage Bezug genommen.
Das Baureferat wurde von der Ansbacher Bäder und Verkehrs GmbH gebeten, die baulichen und verkehrlichen Auswirkungen des von PB Consult erstellten Busverkehrskonzepts zu prüfen.
Das Verkehrsplanungsbüro Link wurde vom Baureferat der Stadt Ansbach mit der Prüfung des Busverkehrskonzepts beauftragt und kommt zu folgendem Ergebnis:
Von der baulichen Infrastruktur her ist das Busverkehrskonzept prinzipiell umsetzbar. Mit folgenden Baumaßnahmen kann die Voraussetzung für die Umsetzung des Konzepts geschaffen werden.
mit eigenständiger Busbucht 130.000 €
Zuführung eines Gehweges 130.000 €
Karlstraße für die Befahrbarkeit von Bussen und Versetzen
der Signalanlage 42.000 €
(ohne Kosten für Technik zur Signalbeeinflussung)
Der Bau der Bushaltestelle an der Residenzstraße ist mit dem Staatlichen Bauamt abzustimmen und zeitlich abhängig vom Bau des Rechtsabbiegestreifens in der Residenzstraße. Das Staatliche Bauamt sieht die Beschränkung der Abbiegespur kritisch.
Für die Freigabe der Karlstraße für Busse im Zweirichtungsverkehr ist nicht die Fahrbahnbreite der Karlstraße ausschlaggebend, sondern der Einmündungsbereich zur Promenade.
Obligatorisch wäre die Einführung einer Technik zur Signalbeeinflussung, so dass die aus der Promenade abbiegenden Busse eine eigene Grünphase anfordern können. Ebenso müssten die Kurzzeitparkplätze in der Karlstraße entfallen.
Die gleichzeitige Freigabe der Konfliktströme Rechtsabbieger / querende Fußgänger und Radfahrer, die vielfach an Knotenpunkten üblich ist, wird hier aufgrund der besonderen und bevorzugten Situation, welche die Promenade für Fußgänger und Radfahrer darstellt, nicht empfohlen (Gefahrensituation: „toter Winkel“).
Von der Befahrbarkeit der Karlstraße für den allgemeinen Kfz-Verkehr aus Richtung Promenade / Herrieder Tor wird wegen der damit verbundenen Reduzierung der Grünzeiten für Fußgänger und Radfahrer im Zuge der Promenade dringend abgeraten.
Der Vorschlag von PB Consult, die Karlstraße im Zweirichtungsverkehr zu befahren, wurde gemacht um die Strecken der Buslinien, die über die Haltestelle Promenade / Herrieder Tor führen, zu verkürzen. Aus diesem Grund vergleicht der Gutachter diese Lösung mit dem bereits in den Voruntersuchungen der Promenade vorgeschlagenen Konzept der Busführung „Kleiner Kreis im Uhrzeigersinn“.
Für diese Verkehrsführung spräche, dass
Im Vergleich nachteilig sei die etwas längere Fahrstrecke für die Busse und das teilweise doppelte Bedienen der Haltestelle Schlossplatz. Der Gutachter spricht sich aber aufgrund der vorgenannten Vorteile für die Busführung „Kleiner Kreis im Uhrzeigersinn“ aus.
Die Frage der Verkehrsführung der Busse zwischen Promenade und Bahnhof spiele gegenüber der Frage der Bedienungshäufigkeit, wie sie im Konzept von PB Consult diskutiert wird, sicher eine untergeordnete Rolle. Der Gutachter führt hierzu aus: „Selbstverständlich kann der Busverkehr auch weiter auf bestehenden Routen gefahren werden. Der Gutachter sieht den Kostenaspekt, den der ÖPNV verursacht, er sieht aber auch den verkehrlichen und gesellschaftlichen Nutzen eines guten Nahverkehrsangebots, welcher bei weiterer Einschränkung des Busverkehrs droht verloren zu gehen.
In der anschließenden Aussprache wird von Frau OB Seidel der Konflikt zwischen
Fußgänger und Radfahrer/Bus angesprochen. Sie erkundigt sich, inwieweit die
gesamte Verkehrsfläche betroffen sei. Herr Link erläutert dies mit dem toten
Winkel beim Bus, da der schnellere Radfahrer leicht übersehen werden kann und
deswegen der Busverkehr eine eigene Grünphase erhalten müsste, dadurch
entstünde für die Radfahrer/Fußgänger eine unverhältnismäßig lange Rotphase.