Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.11.2015 VKA/003/2015 |
Beschluss: | Dient zur Kenntnis. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verkehrsausschuss - Geschwindigkeitsreduzierung im OT Windmühle 20151101 71 KB |
Frau OB Seidel
teilt mit, dass die BAP-Fraktion beantragt habe, Maßnahmen zu ergreifen, die
die Durchfahrtsgeschwindigkeit der Fahrzeuge auf der Staatsstraße 1066 im
Ortsteil Windmühle wirksam begrenzt.
Frau Stöhr führt
dazu aus, dass sich das Sachgebiet Straßenverkehrswesen und andere zuständige
Stellen seit 2005 mit der aufgezeigten Problematik beschäftigen würden. Hierbei
seien von den einzelnen Fachbereichen folgende Maßnahmen ergriffen worden bzw.
seien diese zu folgenden Ergebnissen gekommen:
Staatliches Bauamt
(zuständiger Straßenbaulastträger vor
Abstufung von Bundesstraße zu Staatsstraße)
·
Umbau
der Ortseingänge, u. a. Einbringen einer Mittelinsel und Bepflanzung
·
2014
Erneuerung der Fahrbahndecke mit einem lärmmindernden Belag auf einer Länge von
ca. 450 m im westlichen Straßenverlauf der Ortsdurchfahrt.
Referat Stadtentwicklung und Bauen /SG
Stadtplanung und SG Straßenbau
·
Weitere
bauliche Maßnahmen seien derzeit nicht angezeigt, zumal es sich um die
Ortsdurchfahrt einer Staatsstraße handle und daher aufgrund der Streckencharakteristik
und der Verbindungsfunktion keine baulichen Einengungen, Aufplasterungen,
Schikanen u. ä. möglich seien. Auch Fahrbahnverschwenkungen und Querungshilfen
seien nach den Richtlinien nicht möglich.
·
Eine
Ortsumfahrung könne aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
nicht empfohlen werden.
·
Die
Errichtung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle erscheine verkehrsplanerisch
wenig sinnvoll, da die beiden Seitenäste (von/nach Höfen und Mittelbach) eine
deutlich geringere Verkehrsbelastung als die Hauptäste aufweisen würden und
somit die einschlägigen Kriterien nicht erfüllt seien.
·
Eine Verkehrszählung
(durch Staatl. Bauamt) aus dem Jahr 2011 habe einen DTV (durchschnittlicher
täglicher Verkehr) auf der B14 in Richtung Windmühle von 7.100 Kfz./24 Std.
ergeben, was einem typischen Verkehrsaufkommen einer dörflichen
Hauptverkehrsstraße entspräche (Schwerverkehrsanteil 430 à normaler Wert für Straße mit überregionaler
Verbindungsfunktion).
Polizei
·
Unfallortentwicklung
2007 bis Oktober 2015:
3 Verkehrsunfälle ohne Verletzte
und ohne Fußgänger-/Radfahrerbeteiligung
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Geschwindigkeitsmessungen:
In 2015 seien bisher 7 Messungen an
unterschiedlichen Wochentagen zu unterschiedlichen Uhrzeiten (auch
Nachtmessungen), mit folgendem Ergebnis durchgeführt worden: Messung von 3.800
Fahrzeugen, 64 Beanstandungen, 58 gebührenpflichtige Verwarnungen, 6
Verkehrsteilnehmer erhielten Anzeige und Punkte, Beanstandungsquote 2,39 %.
SG
Straßenverkehrswesen
·
Geschwindigkeitsreduzierung
innerorts
Gemäß § 45 Abs. 1c StVO könne innerhalb geschlossener Ortschaften,
insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und
Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf eine Tempo-30-Zone angeordnet
werden. Die Zonenanordnung dürfe sich nicht auf Straßen des überörtlichen
Verkehrs, wie z. B. Staatsstraßen, und nicht auf Vorfahrtsstraßen erstrecken.
Nach § 45 Abs. 9 StVO dürfen Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur
angeordnet werden, wenn aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
bestehe, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der geschützten
Rechtsgüter erheblich übersteige. Besonderer Umstände seien z. B.
gefahrenträchtige Streckenführungen oder eine gegenüber dem Durchschnitt
ähnlicher Strecken signifikant erhöhte Unfallrate bzw. –dichte, die erkennbar
mit der Ursache zusammenhänge, deren Bekämpfung das vorgesehene Verkehrszeichen
dienen solle. Allgemeine Erwägungen eine geringere Geschwindigkeit verbessere
die Verkehrssicherheit bzw. führe zumindest zu geringeren Unfallfolgen seien
kein Kriterim für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen im Rahmen § 45 StVO.
Aufgrund der aufgezeigten Gegebenheiten und Fakten könne dies für die Ortsdurchfahrt
von Windmühle nicht festgestellt werden.
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Geschwindigkeitsreduzierung
vor Ortsbeginn (Geschwindigkeitstrichter)
Eine „vor-Ort-Reduzierung“ sei nur
angezeigt, wenn die Ortschaft von Weiten als solche nicht erkennbar wäre.
Aufgrund des geradlinigen Streckenverlaufs der Staatsstraße 1066 sei dies nicht
der Fall.
·
festinstallierte
Geschwindigkeitsmessanlage
Eine solche Anlage sei zuständigkeitshalber von der Polizei zu
betreiben. Hierfür sei eine Genehmigung des Bayer. Staatsministerium des Innern
unter Beteiligung des zuständigen Polizeipräsidiums und der Bezirksregierung erforderlich.
Voraussetzung hierfür sei das Erfordernis einer dauerhaften Überwachung zur
Abwehr von Gefahren. Somit müsse eine Örtlichkeit mit hohem Unfallrisiko und
besonders hohem Verkehrsaufkommen gegeben sein, an der eine andere Form der
Überwachung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich oder erschwert
sei. Beim Betreiben von stationären Messanlagen müsse einer Reduzierung von
Verkehrsunfällen absolute Priorität eingeräumt werden.
Die Kosten für ein stationäres Geschwindigkeitsmessgerät würden je nach
Ausführung ca. 50.000 bis 70.000 € betragen; die Leasinggebühr monatlich ca.
2.000 €. Außerdem sei in diesem Zusammenhang zu beachten, dass stationäre
Messanlagen sind in der Regel beim Verkehrsteilnehmer bekannt seien, was dazu
führe, dass vor der Anlage abgebremst werde, um danach wieder zu beschleunigen.
·
Die
aktuellen Messungen mit dem städt. Tempomessgerät hätten ergeben, dass
84 % der Fahrzeuge die zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h einhalten; in den Abend- und Nachtstunden sei
jedoch festgestellt worden, dass ca.15 % der Fahrzeugführer die zulässige
Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h überschreiten würden, weniger als 1 % überschreite
die zulässige Höchstgeschwindigkeit bis um das doppelte.
Die Verwaltung
schlage daher zum einen vor, dass die Polizei weiterhin
Geschwindigkeitskontrollen durchführe (evtl. mit Intensivierung der Nachtmessungen)
und zum anderen, eine wiederholte Aufstellung des städt. Tempomessgerätes in
der Ortsdurchfahrt, um über die Anzeige im Display die Fahrzeugführer an die
Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu „erinnern“.
Herr Stephan teilt
mit, dass seiner Kenntnis nach insbesondere nachts erhebliche Belästigungen für
die Anwohner zu verzeichnen seien. Außerdem würden die Mittelinseln an den
Orteingängen nach seinen Beobachtungen nur wenig zu einer Geschwindigkeitsreduzierung
beitragen. Des Weitern seien für ihn die vom Baureferat angeführten Argumente,
die nicht für die Errichtung eines Kreisverkehrs sprechen, nicht
nachvollziehbar.
Auch Frau
Krettinger hält die Errichtung eines Kreisverkehrs im Bereich des östlichen
Ortsbeginns für sinnvoll - Ihrer Meinung nach führe die gerade Straßenführung
dazu, dass die Fahrzeugführer die außer Orts zulässige Höchstgeschwindigkeit
„mit in den Ortsteil hinein nähmen“. Auch eine feste Messeinrichtung wäre ihrer
Meinung nach eine zielführende Gegenmaßnahme.
Frau Beyer-Nießlein
jedoch erscheint das Aufstellen des städt. Messgerätes als völlig ausreichend -
der Fahrer würde dadurch angehalten werden innerorts die Fahrgeschwindigkeit zu
reduzieren und die erlaubte Geschwindigkeit einzuhalten.
Nach Ansicht von
Frau OB Seidel wäre es wichtig zu wissen was die Gründe dafür sind, dass gerade
nachts die Verkehrsteilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit durch den Ortsteil
fahren. Sie beauftragt daher die Verwaltung, die Polizei zu bitten, verstärkt
nachts Messungen durchzuführen. Das städt. Messgerät solle ebenfalls häufiger
zum Einsatz kommen. Aufgrund der Ergebnisse könne dann überlegt werden, welche
Maßnahmen zu ergreifen sind. Sie bitte darum im Verkehrsausschuss im Juli 2016
zu berichten.