Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.11.2015 VKA/003/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Bekanntgaben
Frau Stöhr gibt folgendes bekannt:
• Einbringung der Querungshilfe in der Meinhardswindener Straße
Im Bereich des Gebäudekomplexes Haus-Nr. 1 bis Haus-Nr. 19 und der dortigen Bushaltestelle sei eine provisorische Querungshilfe eingebracht worden, um u. a. für die dort wohnenden Schulkinder, ein gesichertes Queren zu gewährleisten.
• Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Gellert-/Badstraße
Die im Verkehrsausschuss vom 01.07.2015 beschlossene Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Gellert- und Badstraße sowie die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches im süd-westlichen Verlauf der Badstraße sei zwischenzeitlich umgesetzt worden.
• Überwachung des fließenden Verkehrs-
Jahresrechnung 2014
Der „Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg“ habe im Rechnungsjahr bei den Geschwindigkeitskontrollen 960 Überwachungsstunden geleitet, hierbei seien 4.500 Überschreitungen festgestellt worden. Nach Abzug der Aufwendungen von den Erträgen ergäbe sich für die Überwachung des fließenden Verkehrs ein Überschuss von 22.200 €. Im Bereich des ruhenden Verkehrs wurden vom Zweckverband 2.300 Bußgeldfälle bearbeitet – nach Verrechnung der Erträge mit den Aufwendungen ergaben sich hierfür Bußgelder in Höhe von 77.400 €.
Anfragen
Fuß-/Radweg entlang der Brauhaus- und
Rügländer Straße
Herr Sauerhöfer äußert, dass die Freigabe für Radfahrer den gemeinsamen Fuß-/Radweg in der Brauhausstraße/Rügländer Straße in beiden Fahrtrichtungen befahren zu dürfen, im Kurvenbereich auf Höhe der Lichtzeichenanlage zum Brücken-Center/Mütterzentrum/Montessori-Schule zu gefährlichen Situationen führe, da sich hier drei Garagenausfahrten befänden und außerdem zwei Ampelmasten mittig auf dem Fuß-/Radweg platziert seien. Er bitte daher die Beschilderung, zumindest in diesem Teilbereich, wieder aufzuheben.
Herr Soldner weist darauf hin, dass erst im Sommer d. J. die verkehrsrechtliche Anordnung vom städt. Tiefbauamt und dem Betriebsamt umgesetzt wurde, was mit nicht geringen Kosten verbunden gewesen sei. Außerdem sei die Aufhebung der Beschilderung für einen Teilbereich nicht sinnvoll, zumal es im weiteren Verlauf wieder erlaubt sei den Fuß-/Radweg in beiden Richtungen zu befahren.
Herr Riedel vom ADFC erklärt hierzu ebenfalls, dass es nicht gut wäre, die derzeit gültige Beschilderung teilweise wieder aufzuheben, da der Radfahrer somit gezwungen wäre mehrmals die Fahrbahn zu queren, da es sich um einen sog. „verpflichtenden Radweg“ handle. Er appelliere hier auch an die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer, sich vorsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten.
Frau OB Seidel schlägt vor, die jetzige Verkehrsregelung in diesem Bereich vorerst beizubehalten und in den nächsten Monaten zu beobachten, ob Probleme auftreten. Die Verwaltung solle beim Verkehrsausschuss im Herbst 2016 über die dann vorliegenden Erfahrungen berichten.
verbotswidriges Ausfahren aus
Verbrauchermarkt in Residenzstraße
Trotzdem
inzwischen Maßnahmen umgesetzt wurden, um ein verbotswidriges Linksabbiegen aus
dem Verbrauchermarkt in der Residenzstraße zu unterbinden (siehe VKA vom 12.01.2015
- TOP 3: Anfragen), berichtet Herr Link mehrfach beobachtet zu haben, dass dies
von einigen Fahrzeugführern nach wie vor nicht beachtet wird. Er schlage daher
Polizeikontrollen vor. Frau OB Seidel bittet die Verwaltung, dies an die
Polizei weiterzugeben.
Schwerlastverkehr
der Firma Playmobil durch das Ansbacher Stadtgebiet
Herr Link berichtet, dass zu beobachten sei, dass LKW’s der Firma Playmobil, die wahrscheinlich zwischen dem Stammwerk in Dietenhofen und dem Logistikzentrum in Herrieden pendeln, ihre Fahrtstrecke durch das Ansbacher Stadtgebiet wählen und im Bereich der Karpfenstraße, aufgrund der offensichtlich unzureichenden Schleppkurve beim Abbiegevorgang, über den Gehweg fahren.
Frau OB Seidel bittet die Verwaltung die Firma Playmobil anzuschreiben um dieser eine alternative Fahrtstrecke, z. B. über die Hochstraße aufzuzeigen.