Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.11.2015 SR/010/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Schwarzbeck geht nach einer kurzen Einleitung auf die einzelnen Punkte aus der Anlage 1 (Nachträgliche Änderungen im Haushaltsentwurf 2016) ein.
Aufgrund verschiedener Anfragen zur Unterbringung von Flüchtlingen wird über folgende Punkte informiert:
Herr Dr. Schoen teilt mit, dass die Fraktion der Grünen vor einiger Zeit eine Anfrage an die US-Armee gestellt bzgl. Unterbringungsmöglichkeiten, hier aber auf die Zuständigkeit des Bundes verwiesen wurde.
Frau OB Seidel erklärt, dass sie ebenfalls bei der US-Armee angefragt und dieselbe Antwort erhalten habe. Man werde sich daher an die Bundesregierung wenden mit der Bitte, die leerstehenden Gebäude zur Verfügung zu stellen.
Auf Anfrage von Frau Koch erläutert Herr Büschl, dass das ehem. Staatliche Gesundheitsamt seiner Kenntnis nach massive bauliche Mängel (u.a. Brandschutz) aufweist und im Besitz des Freistaates Bayern steht. Er rechne eher damit, dass das Gebäude abgerissen wird, als dass dies noch zugunsten von Asylbewerbern saniert würde.
zu TOP 4 b: Herr Hüttinger möchte zu der im Haushalt 2016 zusätzlich vorgesehenen Veranschlagungen in Höhe von 1,5 Mio. € (Punkt b des Beschlussvorschlages) für den Grunderwerb und die Erschließung von Rohbauland eine vorherige nichtöffentliche Beratung im Bauausschuss am 23.11.2015 und stellt hierzu folgende Fragen:
· Ist dieses Gebiet im Flächennutzungsplan enthalten?
· Ist dieses Gebiet vom ÖPNV erschlossen?
· Ist dieses Gebiet mit einem Radweg erschlossen?
Herr Büschl antwortet, dass die untersuchten Flächen allesamt Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan sind.
Herr Schalk weist darauf hin, dass es schwierig sei, über Mittel für eine Erschließung abzustimmen, wenn man nicht wisse, wo dieses Gebiet sei und bittet um eine Information im nichtöffentlichen Teil.
Frau OB Seidel stellt klar, dass Genaueres erst Anfang Dezember in der Stadtratssitzung vorgestellt werden könne. Auch nichtöffentlich sei eine Auskunft heute noch nicht möglich.
Herr Schwarzbeck erläutert, dass es heute nur um die Rahmenschaffung gehe, damit das Liegenschaftsamt Verhandlungen führen könne. Wenn in den Ausschüssen der Grunderwerb abgelehnt werde, werde auch kein Darlehen hierfür aufgenommen.
Herr Schalk stellt einen Antrag auf Vertagung des Beschlusses bis zur nächsten Sitzung.
Herr Meyer vertritt die Auffassung, dass darüber abgestimmt werden könne, da noch keine Mittel fließen. Eine ständige außer- bzw. überplanmäßige Bereitstellung hält er für nicht sinnvoll.
Nach einer im Nachhinein festgestellten tatsächlichen Fehlzählung zum Antrag von Herrn Schalk (20 : 20 bei nur 39 Anwesenden) und einer kurzen Sitzungsunterbrechung wird mitgeteilt, dass der Antrag mit
Ja 20 Nein 19
Mehrheitlich
beschlossen
wurde.
Der TOP 4 b wird somit vertagt und in der Stadtratssitzung am 1.12.2015 behandelt.
Von Herrn Büschl und Herrn Schwarzbeck werden die im Sanierungsprogramm 2016 vorgesehenen Maßnahmen unter TOP 4 c kurz vorgestellt. Bisher nicht enthalten ist die Maßnahme Rezatparkplatz. Sollte bei der Behandlung des Fraktionsantrages Zustimmung erfolgen, sind die Beträge noch in das Sanierungsprogramm aufzunehmen.
Herr Schwarzbeck und Herr Büschl tragen kurz den Sachverhalt zu TOP 4 d vor:
Seit Mitte Oktober
2015 sind die Richtlinien zur Förderung von Investitionen finanzschwacher
Kommunen in Bayern veröffentlicht. Die Stadt Ansbach erfüllt die Förderkriterien
(Finanzkraft, Raum mit besonderem Handlungsbedarf) und kann somit staatliche
Fördermittel von rd. 750.000 € für Investitionen im Bereich energetische
Sanierungen bzw. Maßnahmen zur Barrierefreiheit erhalten. Der Fördersatz
beträgt 90 v.H., so dass Maßnahmen im Programm mit Kosten von annähernd 850.000
€ abgewickelt werden können. Diese Maßnahmen müssen bis zum Jahr 2018
fertiggestellt und abgerechnet werden.
Nach Vorbesprechungen mit der Regierung von Mittelfranken schlägt die
Bauverwaltung folgende Maßnahmen vor:
Für diese Maßnahmen
sollen Haushaltsmittel 2016 sowie Mittel in der mittelfristigen Planung
aufgenommen werden.
Das Förderverfahren
wird zweistufig durchgeführt. Die Stadt Ansbach könnte im ersten Teil des Verfahrens
noch für folgende Maßnahmen Bewerbungsbögen einreichen, soweit dies vom
Stadtrat gewünscht ist:
Im Anschluss an den Sachvortrag erfolgt eine Diskussion über die Reihenfolge der Investitionen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes.
Herr Stephan schlägt vor, die Maßnahme Aufzug Stadthaus wegen Barrierefreiheit auf den 2. Platz der Prioritätenliste zu setzen.
Herr Meyer beantragt die Aufnahme Sanierung Fenster Luitpoldschule in die Prioritätenliste.
Herr Schwarzbeck weist darauf hin, dass bei diesem Förderverfahren Maßnahmen gefördert würden, die sonst nicht zum Zuge kämen. Er erläutert kurz das Verfahren.
Herr Büschl ergänzt, dass bei der Luitpoldschule eine gesamte Fassadensanierung sinnvoller wäre, nicht nur die Fenster.
Auf Anfrage von Frau Homm-Vogel zur Barrierefreiheit des Standesamtes teilt Herr Büschl mit, dass der markgräfliche Pavillon hinterm Jugendzentrum und die Karlshalle als Trauzimmer gewidmet sind und somit die Barrierefreiheit für Trauungen gegeben sei. Seiner Meinung nach wäre das Gebäude des Jugendzentrums und des Standesamts (Pfarrstraße 29) durch eine gläserne Hofüberdachung und dem Aufzugseinbau im Hof entsprechend barrierefrei zu erschließen. Dies wurde jedoch aus Kostengründen bislang zugunsten der Dach- und Fassadensanierung zurückgestellt.
Abschließend erfolgen folgende Abstimmungen über die Reihenfolge der Maßnahmen:
Platz 1: energetische
Sanierung der Fassade des Verwaltungsgebäudes Nürnberger Str. 32 und barrierefreier
Zugang des Verwaltungsgebäudes Nürnberger Str. 32 vom Parkplatz Hofwiese
Einstimmig
beschlossen.
Platz 2: Aufzug Stadthaus (wegen Barrierefreiheit)
Ja 27 Nein 12
Mehrheitlich
beschlossen.
Platz 3: restliche
energetische Sanierung Schule Eyb (Fenster Nordseite, Heizung Sporthalle)
Einstimmig
beschlossen.
Antrag Herr Meyer: Aufnahme Sanierung Fenster Luitpoldschule in die Prioritätenliste.
Ja 15 Nein 24
Mehrheitlich abgelehnt.
Weitere Reihenfolge
Einstimmig beschlossen.
Beschluss:
a) Die Änderungen gem. der Anlage (Anlage 1 der Niederschrift) werden beschlossen.
Einstimmig
beschlossen.
b) Nach einer im Nachhinein festgestellten tatsächlichen Fehlzählung zum Antrag von Herrn Schalk (20 : 20 bei nur 39 Anwesenden) und einer kurzen Sitzungsunterbrechung wird mitgeteilt, dass der Vertagungsantrag mit
Ja 20 Nein 19
Mehrheitlich
beschlossen
wurde.
Der TOP 4 b wird somit vertagt und in der Stadtratssitzung am 1.12.2015 behandelt.
c) Voranmeldung 2016
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Maßnahme |
2016 |
Bemerkung |
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Promenade |
10.000,00 € |
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Maximilianstraße |
680.000,00 € |
Einschließlich
der Kosten für die Sanierung des Parkplatzes zwischen der Sparkasse und dem
Verwaltungsgericht Ansbach |
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Neustadt |
80.000,00 € |
erhebliche bauliche Mängel; |
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Martin-Luther-Platz 3/ Rathaushof |
370.000,00 € |
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Programm aktive Zentren |
15.000,00 € |
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Fassadenprogramm |
30.000,00 € |
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1.185.000,00 € |
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Zu den vorgenannten Sanierungsmaßnahmen
werden staatliche Finanzhilfen von 60 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten
beantragt. |
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Die Stadt Ansbach stellt im Haushalt 2016
die entsprechenden Eigenmittel zur Finanzierung des Sanierungsprogrammes 2016
bereit. |
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Mittelfristige Programmfortschreibung |
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Zur mittelfristigen Programmfortschreibung
werden für die Jahre 2017 bis 2019 Sanierungsmaßnahmen mit einem
Programmvolumen von 1.265.000 €, 530.000 € und 30.000 € angemeldet. Der
Aufwand ist in dem jeweiligen Jahr mittelfristig in die Finanz- und
Investitionsplanung aufzunehmen. Die Finanzierung erfolgt durch staatliche
Finanzhilfen aus dem Programm "Aktive Zentren" Bund-Länderprogramm
IV von 60 v.H. Der Eigenmittelanteil der Stadt Ansbach beträgt 40 v.H. Einstimmig
beschlossen. |
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d) Für die bisher zurückgestellten Maßnahmen Verwaltungsgebäude Nürnberger Str. 32 (energetische Sanierung der Fassade, barrierefreier Zugang) und Schulgebäude Eyb (Fenster Nordseite, Heizung Sporthalle) werden 78.000 € im Haushalt 2016 und 790.000 € in der mittelfristigen Planung 2017 und 2018 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Programm Kommunalinvestitionsförderungsgesetz von zusammen 750.000 € (Haushaltsmittel und mittelfristige Planung).
Die Eigenmittel in 2016 werden über eine höhere Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt (Mehreinnahmen, Verzinsung, Steuernachzahlungen) finanziert.
Im Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) sollen nach folgender Reihung Maßnahmen angemeldet werden:
1) Verwaltungsgebäude Nürnberger Straße 32 (energetische Sanierung der Fassade / barrierefreier Zugang vom Parkplatz)
2) Aufzug Stadthaus zur Schaffung der Barrierefreiheit
3) Schulgebäude Eyb (Fenster Nordseite / Heizung Sporthalle) restliche energetische Sanierung
Um ggf. Restmittel abgreifen zu können werden folgende Maßnahmen ebenfalls angemeldet:
LED-Beleuchtung Carolinum
Energetische Fassadensanierung Distlersaal
Barrierefreier Zugang Leichenhalle Stadtfriedhof
Die Maßnahme Fenster Nordseite der Grundschule Eyb kann noch 2016 durchgeführt werden. Im Haushalt 2016 werden hierzu 78.000 € bereitgestellt. Die anteilige Förderung von 70.000 € ist zu veranschlagen. Die Eigenmittel 2016 werden über eine höhere Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt gedeckt.
Einstimmig
beschlossen.