Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: ÖPNV Ansbach - Buskonzept; Ergebnisse zu Anregungen u.a. aus Forum ÖPNV;

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.10.2015   SR/009/2015 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau OB Seidel erklärt, Herr Moritzer, Geschäftsführer der AVVH habe heute in einer Mail von 15:28 Uhr durch sein Vorzimmer mitteilen lassen, er könne krankheitsbedingt nicht an der heutigen Sitzung teilnehmen. Ebenso ließ er mitteilen, dass Herr Kern von PB Consult „nicht noch einmal beauftragt wurde, Stellung zu diesem Thema zu nehmen“.  Die an Herrn Moritzer weitergeleiteten Anregungen und Fragen könnten daher heute nicht von ihm persönlich beantwortet, es könne nur über die schriftliche Beantwortung berichtet werden.

 

Herr Hüttinger stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung nach § 31 1.2

„Da aufgrund der Absage von Herrn Moritzer kein Fachmann zur Beantwortung der Fragen anwesend sein kann, bittet er um Absetzung des TOP 10 –ÖPNV Ansbach-Buskonzept; Ergebnisse zu Anregungen u.a. aus Forum ÖPNV-  und um Aufnahme in die nächste Sitzung des Stadtrates bzw. um Einberufung einer Sondersitzung“.

 

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung wird über den Antrag abgestimmt.

 

Der Antrag wird mit 22:17 Stimmen abgelehnt.

 

Dem von Herr Schalk gestellten Antrag zur Geschäftsordnung nach § 31 „Die Anträge auf Schluss der Beratung und Schluss der Rednerliste sind nur dann zulässig, wenn jeder Fraktion nach Antragstellung einmal die Möglichkeit eingeräumt wurde, zum Tagesordnungspunkt das Wort zu ergreifen“

 

wird mit 22:17 Stimmen zugestimmt.

 

Frau OB Seidel berichtet, in der Stadtratssitzung am 22.09.2015 sei ein Beschluss gefasst worden, „der die ABuV ermächtigt, das Konzept von PB-Consult umzusetzen

Die Umsetzung ist von Stadtrat, Aufsichtsrat, Verwaltung und Arbeitskreis Nahverkehrsplan konstruktiv zu begleiten und gegebenenfalls anzupassen“.

Im Sinne einer konstruktiven Begleitung habe sie am 07.10.2015 zu einem Forum eingeladen, an dem neben den Mitgliedern des Stadtrates, dem ABuV-Aufsichtsrat und den Mitgliedern des AK Nahverkehrsplanes auch die interessierten und betroffenen Bürgerinnen und Bürger eingeladen waren. Mit der Moderation hatte die Stadt den Verkehrsexperten Prof. Dr. Ing. Brunsing von der TU Kaiserslautern betraut, der die Vor- und Nachteile des von der AbuV beauftragten Buskonzeptes von PB-Consult vorstellte. Neben dem positivem Ansatz durch die Beschleunigung der Linien und einer besseren Anbindung der Innenstadt zeigte Prof. Brunsing aber auch die negativen Auswirkungen des Buskonzeptes auf, wie die Streichung von 222 Busfahrten pro Woche und den damit verbundenen Rückgang an Fahrgästen und Einnahmen. Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger hätten sich beim Forum mit ihren Anregungen und Fragen intensiv eingebracht. Kritisch angemerkt wurde vor allem die Leistungskürzung bei gleichbleibendem Fahrpreis und dem durch die ABuV aufgebautem Zeitdruck bei der Umsetzung des Konzeptes zum Fahrplanwechsel Ende des Jahres ohne vorherige Klärung der baulichen, verkehrlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Kritisiert wurde auch die Umstellung des Taktes in große Ortsteile sowie der Verschlechterung für mobilitätseingeschränkte Menschen.  Alle Anregungen und Fragen zum Buskonzept und zum ÖPNV in Ansbach aus dem Forum und dem AK Nahverkehrsplan wurden im Anschluß an die ABuV weitergeleitet mit der Bitte diese in in der heutigen Sitzung zu beantworten.

 

Herr Büschl erläutert anhand einer Präsentation die Änderungen im geplanten Buskonzept von PB-Consult und den damit verbundenen Konsequenzen der Streichung von 222 Busfahrten pro Woche und der damit verbundenen Einsparungen ohne Einrechnung durch Fahrgastverlust sowie einer Verschlechterung der Umsteigemöglichkeiten zwischen den Buslinien.

Er erklärt weiter, es läge seit gestern eine Änderung am Sparkonzept von PB-Consult vor. Hierbei sollen nur noch 162 Fahrten pro Woche gestrichen werden, es solle mehr Rücksicht auf den Schülerverkehr genommen werden und es gäbe keine Änderungen bei der Linienführung Schalkhausen. Auch würden die Haltstellen Messegelände und Arbeitsamt bestehen bleiben. Im vorgesehenen Buskonzept wurden zur Verbesserung der Anbindung der Altstadt zwei zentrale Maßnahmen mit baulichen und verkehrlichen Maßnahmen vorgeschlagen. Mit einer Überprüfung dieser Maßnahmen wurde das Verkehrsplanungsbüro Link beauftragt. Zur heutigen Sitzung liege nur ein Entwurf des Gutachtens vor. Hierin wird beschrieben, dass der Bau einer zusätzlichen Haltestelle an der Residenzstraße mit Kosten von ca. 78.000 € , der zusätzliche Bau einer eigenständigen Busbucht mit weiteren Kosten in Höhe von ca. 130.000 € verbunden sei. Die Untersuchung der Befahrbarkeit der Karlsstraße in beide Fahrtrichtungen habe ergeben, dass dies grundsätzlich möglich sei. Es sei allerdings zu beachten, dass ein Umbau der Einmündung von der Promenade in die Karlsstraße und das Versetzen der Signalanlage mit Kosten in Höhe von ca. 42.000 € notwendig werde. Insgesamt würden somit für die Umsetzung der baulichen Infrastruktur für die Stadt Kosten von 220.000 € bis 270.000 € anfallen.

 

Herr Schwarzbeck nimmt Stellung zur Finanzierung des ÖPNV.

Der Liquiditätszuschuss, den die Stadt Ansbach dem früheren Eigenbetrieb Stadtwerke gewährt habe, war pauschaliert und nicht auf die Höhe des jeweiligen Verlustes abgestellt. Eine Kapitaleinlage, wie der Liquiditätszuschuss nach Gründung der GmbH genannt wurde, diene nicht direkt dem Verlustausgleich und wurde deshalb an die AVVH und nicht an die ABuV geleistet. ein Betrauungsakt für die ABuV sei nicht erforderlich, da nach der Entscheidung der EU-Kommission vom 29.04.2015 die Leistungen der ABuV als lokal begrenzt und nicht grenzüberschreitend zu sehen seien und daher beihilferechtlich nicht relevant seien. Diesbezügliche frühere Überprüfungen zusammen mit der Regierung von Mittelfranken habe ergeben, dass für die Kapitaleinlage an AVVH kein Betrauungsakt erforderlich sei. Sollte ein Betrauungsakt bestehen, dürften aus Zahlungen im Rahmen des Betrauungsaktes keine Rücklagen angesammelt werden. Seit dem Jahr 2000 sei aus Kapitaleinlagen der Stadt Ansbach eine Rücklage in der AVVH angesammelt worden. Der Erlass eines Betrauungsaktes, der aus Sicht der Stadt Ansbach nicht zwingend notwendig sei, müsste dann eine Änderung der Unternehmensverträge (ABuV und AVVH) mit sich bringen.

Zusammenfassend erklärt Herr Schwarzbeck, dass die Stadt Ansbach sei der Gründung der ABuV GmbH und der AVVH GmbH mehr Kapitaleinlage geleistet habe, als bei einem reinen Verlustausgleich nach dem Saldo des steuerrechtlichen Querverbundes für Bäder und Verkehr notwendig gewesen wäre.

 

Frau OB Seidel sieht in den Änderungen am Sparkonzept, die nach dem Forum und der jüngsten ABuV-Sitzung vorgenommenen wurden, eine „gewisse Bewegung“, aber leider keine grundlegende Richtungsänderung. ABuV plane immer noch eine wesentliche Reduzierung des Fahrangebotes bei gleichem Fahrpreis. Dies sei ein Schritt in die falsche Richtung. Ein weiterer Verlust an Fahrgästen bewirke weitere Einnahmeverluste und ein erhöhtes Defizit. Der ÖPNV sollte unter dem Versorgungsaspekt gesehen werden und nicht nur am Einsparpotential gemessen werden.

 

Herr Meyer (OL) bedauert die Nichtanwesenheit einer verantwortlichen Person von den Stadtwerken. Er befürchtet eine „problematische Entwicklung“ durch die „konservative Kürzungskoalition“ und appelliert, dass bei einer 30 % igen Streichung von Fahrten der Fahrpreis reduziert werden müsste. Man solle sich die Zeit nehmen um in 2016 nach einer gemeinsamen Lösung suchen.

 

Herr Schalk (CSU) sieht in den Einsparungen ein „Zurückfahren auf einen Stand, mit dem es in der Vergangenheit keine Probleme gab“. Das vorliegende „entschärfte“ Konzept könne durchgeführt werden, der Stadtrat habe im trotzdem weiterhin die Möglichkeit die Entwicklung des ÖPNV konstruktiv zu begleiten und Verbesserungsvorschläge einzuarbeiten.

 

Herr Seiler (ÖDP) begrüsst, dass durch die öffentliche Kritik am Buskonzept die Streichung einiger Fahrten auf der Einsparliste vorgenommen wurde. Er bedauert, das im Vorfeld keine verkehrsrechtliche Überprüfung habe und auch keine Abstimmung mit den entscheidenden Stellen stattgefunden habe. Er bittet um Einarbeitung des Buskonzeptes in den Nahverkehrsplan und um eine konstruktive Begleitung der entsprechenden Gremien, wie in der Sitzung des Stadtrates am 22.09.2015 beschlossen. Er bedauert zudem, dass durch den heutigen Antrag von Herrn Schalk eine Diskussion im Gremium verhindert wurde.

 

Herr Bartusch (Bündnis90/Die Grünen) fordert Gespräche zwischen PB-Consult und VGN zur Optimierung des Buskonzeptes und um Information bzw. Beantwortung der von den Bürgern gestellten Fragen. Eine Entscheidung über das Konzept sollte vertagt werden.

 

Herr Stephan (BAP) bemängelt ebenfalls den aufgebauten Zeitdruck. Kritisch sieht er die geplante beidseitige Befahrbarkeit der Karlsstraße vor allem für die Fußgänger und das Wegfallen der Parkplätze. Er sehe im Buskonzept als Zielvorgabe nur eine Kostenersparnis und keine Verbesserungen.

 

Herr Porzner (SPD) bedauert, dass seit Vorliegen des Konzeptes im Juni 2015 keine offene Diskussion geführt wurde und kritisiert das Vorgehen von Frau OB Seidel. Er stellt die positiven Aspekte aus dem Buskonzept hervor und begrüsst die vorgestellten Änderungen zum Nutzen von Bürgern und Schülern.

 

Herr Denzlinger (FW) bekräftigt die erforderlichen Anpassungen des ÖPNV durch das Konzept.

 

Frau OB Seidel fasst zusammen. 2010 wurde vom Stadtrat die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes beschlossen. 2011 fand eine Ausweitung des Fahrplanes statt. Diese 40% ige Angebotserweiterung konnte sich jedoch nicht etablieren. Die notwendige Etablierungsphase wurde leider nicht abgewartet. Bereits 2013 wurden mit Mehrheitsbeschluss im Stadtrat Fahrten gestrichen ohne Anpassung des Fahrpreises nach unten. Diese Streichung hatte kontinuierlich sinkende Fahrgastzahlen und einen Einnahmerückgang zur Folge. Auch der Wechsel in eine günstigere Preiszwischenstufe wurde vom Stadtrat nicht gewünscht. Das von der ABuV beauftragte Buskonzept von PB-Consult wurde in einer verkürzten Form in der Aufsichtsratssitzung der ABuV GmbH am 10.07.2015 präsentiert. In dieser Sitzung wurde das Konzept intensiv diskutiert. Eine Beschlussfassung fand nicht statt, da die Zuständigkeit bei der Stadt Ansbach sprich dem Stadtrat liege und gegen den geltenden Nahverkehrsplan verstoßen worden wäre. In der Sitzung der ABuV am 07.08.2015 habe sie nach Information über das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, dass ganz klar die Zuständigkeit für solche umfassenden Entscheidungen bei der Stadt bestätigte, nicht abstimmen lassen. Der Aufsichtsrat hatte demnach keine Berechtigung zur Beschlussfassung. Im Anschluss an die von ihr ordnungsgemäß geschlossenen Aufsichtsratssitzung wurde eine Sitzung durch einen Teil der Aufsichtsräte unrechtmäßig eröffnet und es wurde ein nicht rechtsmäßiger Beschluss zur Umsetzung des Buskonzeptes herbeigeführt. In der Zwischenzeit wurde über das Konzept im AK Nahverkehrsplan weiter diskutiert und im Forum ÖPNV die  Öffentlichkeit beteiligt. Daraus ergaben sich zumindest kleinere positive Veränderungen am Konzept, so solle nun laut ABuV der 30 min.Takt beibehalten werden, wo er sich lohne und auch die Haltestelle am Arbeitsamt solle nicht gestrichen werden. Sie weist nochmals darauf hin, dass jede Fahrplanumstellung zumindest temporär Fahrgäste koste. Bei einer solchen Streichung von Fahrten sei aber dauerhaft mit Fahrgastverlusten zu rechnen, ebenso wie bei einem unverhältnismäßigen Preis-Leistungsverhältnis. Sie bittet das Gremium noch einmal über die Umsetzung des Buskonzeptes nachzudenken und dieses doch noch in der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes einzuspeisen.

 

Herr Seiler stellt einen Antrag auf Aussetzung des Beschlusses aus der Aufsichtsratssitzung ABuV vom Vortag stellen und beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

 

Nach der Unterbrechung zieht Herr Seiler den Antrag zurück.