Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.10.2015 SR/009/2015 |
Beschluss: | Dient zur Kenntnis. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau OB Seidel erklärt, Herr Moritzer, Geschäftsführer der AVVH habe heute in einer Mail von 15:28 Uhr durch sein Vorzimmer mitteilen lassen, er könne krankheitsbedingt nicht an der heutigen Sitzung teilnehmen. Ebenso ließ er mitteilen, dass Herr Kern von PB Consult „nicht noch einmal beauftragt wurde, Stellung zu diesem Thema zu nehmen“. Die an Herrn Moritzer weitergeleiteten Anregungen und Fragen könnten daher heute nicht von ihm persönlich beantwortet, es könne nur über die schriftliche Beantwortung berichtet werden.
Herr Hüttinger stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung nach § 31 1.2
„Da aufgrund der Absage von Herrn Moritzer kein Fachmann zur Beantwortung der Fragen anwesend sein kann, bittet er um Absetzung des TOP 10 –ÖPNV Ansbach-Buskonzept; Ergebnisse zu Anregungen u.a. aus Forum ÖPNV- und um Aufnahme in die nächste Sitzung des Stadtrates bzw. um Einberufung einer Sondersitzung“.
Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung wird über den Antrag abgestimmt.
Der Antrag wird mit 22:17 Stimmen abgelehnt.
Dem von Herr Schalk gestellten Antrag zur Geschäftsordnung nach § 31 „Die Anträge auf Schluss der Beratung und Schluss der Rednerliste sind nur dann zulässig, wenn jeder Fraktion nach Antragstellung einmal die Möglichkeit eingeräumt wurde, zum Tagesordnungspunkt das Wort zu ergreifen“
wird mit 22:17 Stimmen zugestimmt.
Frau OB Seidel berichtet, in der Stadtratssitzung am 22.09.2015 sei ein Beschluss gefasst worden, „der die ABuV ermächtigt, das Konzept von PB-Consult umzusetzen
Die Umsetzung ist
von Stadtrat, Aufsichtsrat, Verwaltung und Arbeitskreis Nahverkehrsplan
konstruktiv zu begleiten und gegebenenfalls anzupassen“.
Im Sinne einer
konstruktiven Begleitung habe sie am 07.10.2015 zu einem Forum eingeladen, an
dem neben den Mitgliedern des Stadtrates, dem ABuV-Aufsichtsrat und den
Mitgliedern des AK Nahverkehrsplanes auch die interessierten und betroffenen
Bürgerinnen und Bürger eingeladen waren. Mit der Moderation hatte die Stadt den
Verkehrsexperten Prof. Dr. Ing. Brunsing von der TU Kaiserslautern betraut, der
die Vor- und Nachteile des von der AbuV beauftragten Buskonzeptes von
PB-Consult vorstellte. Neben dem positivem Ansatz durch die Beschleunigung der
Linien und einer besseren Anbindung der Innenstadt zeigte Prof. Brunsing aber
auch die negativen Auswirkungen des Buskonzeptes auf, wie die Streichung von
222 Busfahrten pro Woche und den damit verbundenen Rückgang an Fahrgästen und
Einnahmen. Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger hätten sich beim Forum mit
ihren Anregungen und Fragen intensiv eingebracht. Kritisch angemerkt wurde vor
allem die Leistungskürzung bei gleichbleibendem Fahrpreis und dem durch die ABuV
aufgebautem Zeitdruck bei der Umsetzung des Konzeptes zum Fahrplanwechsel Ende
des Jahres ohne vorherige Klärung der baulichen, verkehrlichen und finanziellen
Rahmenbedingungen. Kritisiert wurde auch die Umstellung des Taktes in große
Ortsteile sowie der Verschlechterung für mobilitätseingeschränkte
Menschen. Alle Anregungen und Fragen zum
Buskonzept und zum ÖPNV in Ansbach aus dem Forum und dem AK Nahverkehrsplan wurden
im Anschluß an die ABuV weitergeleitet mit der Bitte diese in in der heutigen
Sitzung zu beantworten.
Herr Büschl erläutert anhand einer Präsentation die Änderungen im geplanten
Buskonzept von PB-Consult und den damit verbundenen Konsequenzen der Streichung
von 222 Busfahrten pro Woche und der damit verbundenen Einsparungen ohne
Einrechnung durch Fahrgastverlust sowie einer Verschlechterung der
Umsteigemöglichkeiten zwischen den Buslinien.
Er erklärt weiter,
es läge seit gestern eine Änderung am Sparkonzept von PB-Consult vor. Hierbei
sollen nur noch 162 Fahrten pro Woche gestrichen werden, es solle mehr
Rücksicht auf den Schülerverkehr genommen werden und es gäbe keine Änderungen
bei der Linienführung Schalkhausen. Auch würden die Haltstellen Messegelände
und Arbeitsamt bestehen bleiben. Im vorgesehenen Buskonzept wurden zur
Verbesserung der Anbindung der Altstadt zwei zentrale Maßnahmen mit baulichen
und verkehrlichen Maßnahmen vorgeschlagen. Mit einer Überprüfung dieser
Maßnahmen wurde das Verkehrsplanungsbüro Link beauftragt. Zur heutigen Sitzung
liege nur ein Entwurf des Gutachtens vor. Hierin wird beschrieben, dass der Bau
einer zusätzlichen Haltestelle an der Residenzstraße mit Kosten von ca. 78.000
€ , der zusätzliche Bau einer eigenständigen Busbucht mit weiteren Kosten in
Höhe von ca. 130.000 € verbunden sei. Die Untersuchung der Befahrbarkeit der
Karlsstraße in beide Fahrtrichtungen habe ergeben, dass dies grundsätzlich
möglich sei. Es sei allerdings zu beachten, dass ein Umbau der Einmündung von
der Promenade in die Karlsstraße und das Versetzen der Signalanlage mit Kosten
in Höhe von ca. 42.000 € notwendig werde. Insgesamt würden somit für die
Umsetzung der baulichen Infrastruktur für die Stadt Kosten von 220.000 € bis
270.000 € anfallen.
Herr Schwarzbeck nimmt Stellung zur Finanzierung des ÖPNV.
Der Liquiditätszuschuss, den die Stadt Ansbach dem früheren Eigenbetrieb Stadtwerke gewährt habe, war pauschaliert und nicht auf die Höhe des jeweiligen Verlustes abgestellt. Eine Kapitaleinlage, wie der Liquiditätszuschuss nach Gründung der GmbH genannt wurde, diene nicht direkt dem Verlustausgleich und wurde deshalb an die AVVH und nicht an die ABuV geleistet. ein Betrauungsakt für die ABuV sei nicht erforderlich, da nach der Entscheidung der EU-Kommission vom 29.04.2015 die Leistungen der ABuV als lokal begrenzt und nicht grenzüberschreitend zu sehen seien und daher beihilferechtlich nicht relevant seien. Diesbezügliche frühere Überprüfungen zusammen mit der Regierung von Mittelfranken habe ergeben, dass für die Kapitaleinlage an AVVH kein Betrauungsakt erforderlich sei. Sollte ein Betrauungsakt bestehen, dürften aus Zahlungen im Rahmen des Betrauungsaktes keine Rücklagen angesammelt werden. Seit dem Jahr 2000 sei aus Kapitaleinlagen der Stadt Ansbach eine Rücklage in der AVVH angesammelt worden. Der Erlass eines Betrauungsaktes, der aus Sicht der Stadt Ansbach nicht zwingend notwendig sei, müsste dann eine Änderung der Unternehmensverträge (ABuV und AVVH) mit sich bringen.
Zusammenfassend erklärt Herr Schwarzbeck, dass die Stadt Ansbach sei der Gründung der ABuV GmbH und der AVVH GmbH mehr Kapitaleinlage geleistet habe, als bei einem reinen Verlustausgleich nach dem Saldo des steuerrechtlichen Querverbundes für Bäder und Verkehr notwendig gewesen wäre.
Frau OB Seidel sieht in den Änderungen am Sparkonzept, die
nach dem Forum und der jüngsten ABuV-Sitzung vorgenommenen wurden, eine „gewisse
Bewegung“, aber leider keine grundlegende Richtungsänderung. ABuV plane immer
noch eine wesentliche Reduzierung des Fahrangebotes bei gleichem Fahrpreis.
Dies sei ein Schritt in die falsche Richtung. Ein weiterer Verlust an
Fahrgästen bewirke weitere Einnahmeverluste und ein erhöhtes Defizit. Der ÖPNV
sollte unter dem Versorgungsaspekt gesehen werden und nicht nur am
Einsparpotential gemessen werden.
Herr Meyer (OL) bedauert die Nichtanwesenheit einer verantwortlichen
Person von den Stadtwerken. Er befürchtet eine „problematische Entwicklung“
durch die „konservative Kürzungskoalition“ und appelliert, dass bei einer 30 % igen
Streichung von Fahrten der Fahrpreis reduziert werden müsste. Man solle sich
die Zeit nehmen um in 2016 nach einer gemeinsamen Lösung suchen.
Herr Schalk (CSU) sieht in den Einsparungen ein „Zurückfahren
auf einen Stand, mit dem es in der Vergangenheit keine Probleme gab“. Das
vorliegende „entschärfte“ Konzept könne durchgeführt werden, der Stadtrat habe
im trotzdem weiterhin die Möglichkeit die Entwicklung des ÖPNV konstruktiv zu
begleiten und Verbesserungsvorschläge einzuarbeiten.
Herr Seiler (ÖDP) begrüsst, dass durch die öffentliche Kritik
am Buskonzept die Streichung einiger Fahrten auf der Einsparliste vorgenommen
wurde. Er bedauert, das im Vorfeld keine verkehrsrechtliche Überprüfung habe
und auch keine Abstimmung mit den entscheidenden Stellen stattgefunden habe. Er
bittet um Einarbeitung des Buskonzeptes in den Nahverkehrsplan und um eine
konstruktive Begleitung der entsprechenden Gremien, wie in der Sitzung des
Stadtrates am 22.09.2015 beschlossen. Er bedauert zudem, dass durch den
heutigen Antrag von Herrn Schalk eine Diskussion im Gremium verhindert wurde.
Herr Bartusch (Bündnis90/Die Grünen) fordert Gespräche zwischen PB-Consult und VGN
zur Optimierung des Buskonzeptes und um Information bzw. Beantwortung der von
den Bürgern gestellten Fragen. Eine Entscheidung über das Konzept sollte
vertagt werden.
Herr Stephan (BAP) bemängelt ebenfalls den aufgebauten
Zeitdruck. Kritisch sieht er die geplante beidseitige Befahrbarkeit der
Karlsstraße vor allem für die Fußgänger und das Wegfallen der Parkplätze. Er
sehe im Buskonzept als Zielvorgabe nur eine Kostenersparnis und keine
Verbesserungen.
Herr Porzner (SPD) bedauert, dass seit Vorliegen des Konzeptes
im Juni 2015 keine offene Diskussion geführt wurde und kritisiert das Vorgehen
von Frau OB Seidel. Er stellt die positiven Aspekte aus dem Buskonzept hervor
und begrüsst die vorgestellten Änderungen zum Nutzen von Bürgern und Schülern.
Herr Denzlinger (FW) bekräftigt die erforderlichen Anpassungen des
ÖPNV durch das Konzept.
Frau OB Seidel fasst zusammen. 2010 wurde vom Stadtrat die
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes beschlossen. 2011 fand eine Ausweitung des
Fahrplanes statt. Diese 40% ige Angebotserweiterung konnte sich jedoch nicht
etablieren. Die notwendige Etablierungsphase wurde leider nicht abgewartet.
Bereits 2013 wurden mit Mehrheitsbeschluss im Stadtrat Fahrten gestrichen ohne
Anpassung des Fahrpreises nach unten. Diese Streichung hatte kontinuierlich
sinkende Fahrgastzahlen und einen Einnahmerückgang zur Folge. Auch der Wechsel
in eine günstigere Preiszwischenstufe wurde vom Stadtrat nicht gewünscht. Das
von der ABuV beauftragte Buskonzept von PB-Consult wurde in einer verkürzten
Form in der Aufsichtsratssitzung der ABuV GmbH am 10.07.2015 präsentiert. In
dieser Sitzung wurde das Konzept intensiv diskutiert. Eine Beschlussfassung
fand nicht statt, da die Zuständigkeit bei der Stadt Ansbach sprich dem
Stadtrat liege und gegen den geltenden Nahverkehrsplan verstoßen worden wäre.
In der Sitzung der ABuV am 07.08.2015 habe sie nach Information über das
Ergebnis eines Rechtsgutachtens, dass ganz klar die Zuständigkeit für solche
umfassenden Entscheidungen bei der Stadt bestätigte, nicht abstimmen lassen. Der
Aufsichtsrat hatte demnach keine Berechtigung zur Beschlussfassung. Im
Anschluss an die von ihr ordnungsgemäß geschlossenen Aufsichtsratssitzung wurde
eine Sitzung durch einen Teil der Aufsichtsräte unrechtmäßig eröffnet und es
wurde ein nicht rechtsmäßiger Beschluss zur Umsetzung des Buskonzeptes
herbeigeführt. In der Zwischenzeit wurde über das Konzept im AK Nahverkehrsplan
weiter diskutiert und im Forum ÖPNV die
Öffentlichkeit beteiligt. Daraus ergaben sich zumindest kleinere
positive Veränderungen am Konzept, so solle nun laut ABuV der 30 min.Takt
beibehalten werden, wo er sich lohne und auch die Haltestelle am Arbeitsamt solle
nicht gestrichen werden. Sie weist nochmals darauf hin, dass jede
Fahrplanumstellung zumindest temporär Fahrgäste koste. Bei einer solchen
Streichung von Fahrten sei aber dauerhaft mit Fahrgastverlusten zu rechnen, ebenso
wie bei einem unverhältnismäßigen Preis-Leistungsverhältnis. Sie bittet das
Gremium noch einmal über die Umsetzung des Buskonzeptes nachzudenken und dieses
doch noch in der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes einzuspeisen.
Herr Seiler stellt einen Antrag auf Aussetzung des Beschlusses aus der
Aufsichtsratssitzung ABuV vom Vortag stellen und beantragt eine
Sitzungsunterbrechung.
Nach der Unterbrechung
zieht Herr Seiler den Antrag zurück.