Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 13.10.2015 SR/009/2015 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 30, Nein: 8 |
Vorlage: | 31/027/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 136 KB |
Einleitend erläutert Frau OB Seidel, dass mit dem
Stadtratsbeschluss vom September 2014 die Rahmenbedingungen zum Erhalt und zur
denkmalgeschützten Sanierung des Schrammhauses geschaffen wurden. Die
Bauverwaltung habe seitdem eine Reihe von Ideen gesammelt und nun ein
geändertes Nutzungskonzept erarbeitet, in welchem trotz der Vorgabe zur
denkmalgeschützten Sanierung eine zeitgemäße Nutzung des Schrammhauses möglich
sei. Ein Schwerpunkt bei der Sanierung sei die Schaffung bürgernaher und
barrierefreier Angebote im Erdgeschoss. Ebenso solle ein multifunktionaler
Besprechungsraum geschaffen werden und die Mitarbeiter der Verwaltung sollen
durch Sanierung der Räumlichkeiten bessere Arbeitsbedingungen erhalten.
Herr Büschl erläutert anhand einer Präsentation die
abschnittsweise Sanierung des Gesamtareals, wie bereits im Bauausschuss.
Hierbei geht er auch auf die von den Freien Wähler heute mit einem Antrag
geforderte Integration eines Sitzungssaales im Rathaus ein. Anhand einiger
Visualisierungen zeigt Herr Büschl, dass die Prüfung durch die Verwaltung
ergeben habe, dass dies aufgrund der Grundrisssituation mit der geringen
zusammenhängenden Fläche in den denkmalgeschützten Gebäuden nicht denkmalgerecht
durchführbar ist. Auch sei die im Antrag angeregte dauerhafte Verlagerung der
Jägerndorfer Heimatstuben nicht erforderlich, da die rückwärtigen Nebengebäude
ebenfalls saniert werden und dann weiterhin den Jägerndorfern zur Verfügung
stehen könnten.
Frau OB Seidel ergänzt, dass es heute um eine wichtige
Weichenstellung gehe. Sie bittet darum, in den Prozess einzusteigen, um einen
vernünftigen grundsanierten Zustand mit einer optimalen Raumnutzung zu
erreichen unter Berücksichtigung möglicher integrierbarer Wünsche.
Dem Wunsch von Frau Homm-Vogel über den Antrag der
Freien Wähler abzustimmen wird nicht für notwendig erachtet, da die Überprüfung
ergeben habe, dass ein Sitzungssaal flächenmäßig nicht integrierbar und
weitergehende Untersuchungen nicht erforderlich seien.
Herr Bartusch bedauert, dass der Verwaltungsvorschlag ohne
"Strahlkraft" sei. Durch die Verwaltung wird entgegnet, durch das
Nutzungskonzept ergebe sich insgesamt ein Gebäudekomplex, der den Zwängen des
Bestandes entsprechend alle Anforderungen an ein Verwaltungsgebäude erfülle und
die Belange des Denkmalschutzes mit der barrierefreien Erschließung der
Geschosse berücksichtige.
Frau OB Seidel erklärt, die Anregung von Herrn Deffner, im
Innenhof eine leichte Überdachung, um einen wetterunabhängigen Bereich zu
erhalten, nicht aus den Augen zu verlieren.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der vorgestellten Bau- und Nutzungskonzeption. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung und Abstimmung insbesondere im Rahmen der geschilderten Bauabschnitte zu beauftragen. Im Zuge der weiteren Planung ist auf Basis einer fundierten Kostenschätzung ein Finanzierungsplan vorzulegen. Zur Ausarbeitung der weiten Planungsschritte für die Bauabschnitte 1 und 2 wird das Architekturbüro Jörg aus Hilpoltstein beauftragt.