Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Erste Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) Nr. 1 im Bereich des Brücken-Centers - Änderung der textlichen Festsetzungen zu den Verkaufsflächen
a) Sachstandsbericht
b) Beschluss zu Offenlage und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.10.2015   SR/009/2015 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 8
Vorlage:  30/013/2015 

Herr Büschl verweist auf den ausführlichen Sachvortrag im Bauausschuss und erläutert ergänzend, dass es in der vorliegenden Änderung des vorhaben bezogenen Bebauungsplanes darum gehe, die neue Situation, die durch die Insolvenz des Praktiker-Baumarktes entstanden ist, zu steuern und zu begleiten. Die damit erforderliche Umnutzung der dortigen Flächen erfordere eine Aktualisierung des vorhandenen Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP), der inzw. über 20 Jahre alt sei. Vorausgehend wurde bekanntlich die Fortschreibung des Einzelhandels-entwicklungskonzeptes durchgeführt.

 

Anhand einer Präsentation werden u.a. folgende Punkte angesprochen:

-    Die neue Berechnungsgrundlage für die Verkaufsflächen.

-    Bei zwei Sortimentsbereichen sei die landesplanerische Obergrenze der Verkaufsoberflächen aus der Vergangenheit überschritten, weswegen diese auf den Bestand festgesetzt werden müsse.

-    Mindestens 20% der Gesamtverkaufsfläche sollen durch nichtzentrenrelevante Sortimente belegt werden

-    Die Verkaufsfläche für Textilien und Schuhe sollen nicht über 35% VKF an der zulässigen Gesamtverkaufsfläche liegen. Der aktuelle Anteil von 31% kann ab 2016 um jeweils 1% jährlich bis auf maximal 34% gesteigert werden.

-    Der Durchführungsvertrag solle statt bisher unbefristet nunmehr lediglich für die Zeit von 5 Jahren abgeschlossen werden, um auf Entwicklungen in der Einzelhandelslandschaft reagieren zu können.

 

In der anschließenden Diskussion werden aus dem Gremium Bedenken gegen die mögliche Steigerung des Flächenanteils  von bestimmten Sortimenten geäußert. Die mögliche Verkaufsfläche für Schuhe und Textilien sei ein "falsches Zeichen für die Innenstadt". Entgegengestellt wurde aus dem Gremium, dass eine vernünftige Entwicklung für das Brückencenter geschaffen werden müsse, um nicht gänzlich die Kaufkraft aus Ansbach abfließen zu lassen. Man helfe der Altstadt nicht, indem man das Brückencenter schwäche.

 

Abschließend betonte Frau OB Seidel, dass der Erschließungsplan versuche, das Gleichgewicht zwischen Altstadt und Brückencenter zu erhalten, das beide Bereiche aber als Einheit im Ansbacher Einzelhandel zu sehen seien.


Beschluss entsprechend der Empfehlung aus dem Bauausschuss vom 05.10.2015:

 

Die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) Nr. 1 im Bereich des Brücken-Centers – Änderung der textlichen Festsetzungen zu den Verkaufsflächen in der Fassung vom 28.09.2015 wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt die Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.