Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.10.2015 SR/009/2015 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 30, Nein: 8 |
Vorlage: | 30/013/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 158 KB | ||
Erste Aenderung des VEP Nr. 1 im Bereich des Brücken-Centers 153 KB | ||
Begruendung zur Änderung 496 KB |
Herr Büschl verweist auf den ausführlichen Sachvortrag
im Bauausschuss und erläutert ergänzend, dass es in der vorliegenden Änderung
des vorhaben bezogenen Bebauungsplanes darum gehe, die neue Situation, die
durch die Insolvenz des Praktiker-Baumarktes entstanden ist, zu steuern und zu
begleiten. Die damit erforderliche Umnutzung der dortigen Flächen erfordere
eine Aktualisierung des vorhandenen Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP),
der inzw. über 20 Jahre alt sei. Vorausgehend wurde bekanntlich die
Fortschreibung des Einzelhandels-entwicklungskonzeptes durchgeführt.
Anhand einer Präsentation
werden u.a. folgende Punkte angesprochen:
- Die neue
Berechnungsgrundlage für die Verkaufsflächen.
- Bei zwei
Sortimentsbereichen sei die landesplanerische Obergrenze der
Verkaufsoberflächen aus der Vergangenheit überschritten, weswegen diese auf den
Bestand festgesetzt werden müsse.
- Mindestens 20% der
Gesamtverkaufsfläche sollen durch nichtzentrenrelevante Sortimente belegt
werden
- Die Verkaufsfläche
für Textilien und Schuhe sollen nicht über 35% VKF an der zulässigen
Gesamtverkaufsfläche liegen. Der aktuelle Anteil von 31% kann ab 2016 um
jeweils 1% jährlich bis auf maximal 34% gesteigert werden.
- Der
Durchführungsvertrag solle statt bisher unbefristet nunmehr lediglich für die
Zeit von 5 Jahren abgeschlossen werden, um auf Entwicklungen in der
Einzelhandelslandschaft reagieren zu können.
In der anschließenden
Diskussion werden aus dem Gremium Bedenken gegen die mögliche Steigerung des
Flächenanteils von bestimmten
Sortimenten geäußert. Die mögliche Verkaufsfläche für Schuhe und Textilien sei
ein "falsches Zeichen für die Innenstadt". Entgegengestellt wurde aus
dem Gremium, dass eine vernünftige Entwicklung für das Brückencenter geschaffen
werden müsse, um nicht gänzlich die Kaufkraft aus Ansbach abfließen zu lassen.
Man helfe der Altstadt nicht, indem man das Brückencenter schwäche.
Abschließend betonte Frau OB Seidel, dass der
Erschließungsplan versuche, das Gleichgewicht zwischen Altstadt und
Brückencenter zu erhalten, das beide Bereiche aber als Einheit im Ansbacher
Einzelhandel zu sehen seien.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung aus dem Bauausschuss vom 05.10.2015:
Die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) Nr. 1 im Bereich des Brücken-Centers – Änderung der textlichen Festsetzungen zu den Verkaufsflächen in der Fassung vom 28.09.2015 wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt die Offenlegung gem. § 3 Abs.
2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.