Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.10.2015 SR/009/2015 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/012/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 135 KB |
Herr Büschl verweist auf den ausführlichen Sachvortrag und die einstimmige Beschlussempfehlung aus dem Bauausschuss vom 05.10.2015.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung aus dem Bauausschuss vom 05.10.2015:
a) Der Bebauungsplan Nr. Ne4 „Sondergebiet Biogasanlage Strüth“ vom
05.10.2015 wird gem. § 2 BauGB aufgestellt.
b) Der Flächennutzungsplan wird auf der Grundlage des Deckblattes Nr. 25
vom 05.10.2015 gem. § 2 BauGB geändert.
c) Für die unter a) und b) genannten Bauleitpläne wird die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB durchgeführt.