Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Sachstand Stadtbiotopkartierung

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.10.2015   UA/003/2015 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  23/004/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 28 KBVorlage 28 KB

Frau Oberbürgermeisterin Seidel begrüßt Frau Wedra und Frau Dr. Mühlhofer vom Büro Ifanos-Landschaftsökologie, die die kurz vor dem Abschluss stehende Biotopkartierung erstellt haben und in dieser Sitzung darüber berichten werden.

Zuvor übergibt Frau Oberbürgermeisterin Seidel das Wort an Herrn Fritsche.

Einleitend führt Herr Fritsche aus, dass es sich hier um ein erfreuliches Thema handle.

Es kann mitgeteilt werden, dass die Kartierungsarbeiten abgeschlossen sind und durch das Landesamt für Umwelt (LfU) fachlich abgenommen und gebilligt wurden. Voraussichtlich werde noch im Oktober 2015 die Abnahme der Gesamtleistung mit den digitalen Daten und dem Abschlussbericht erfolgen, so dass danach die Schlussrate ausgezahlt werden könne. 60% der Kosten für die Biotopkartierung werden vom LfU getragen.

Von Herrn Fritsche wird abschließend die gute Zusammenarbeit bei diesem Projekt mit dem LfU betont und er bedankt sich im Namen des Umweltamtes bei Frau Wedra und Frau Dr. Mühlhofer ebenfalls für die hervorragend geleistete Arbeit.

 

Frau Wedra bedankt sich zunächst für das Interesse der Anwesenden an der von Frau Dr. Mühlhofer und ihr bearbeiteten Biotopkartierung. Die vom LfU fachlich betreute Biotopkartierung wurde von 2013 – 2015 bearbeitet.

Dabei kartierte Frau Dr. Mühlhofer den östlichen Teil des Stadtgebietes und sie den Westen der Stadt Ansbach und das Zentrum.

Anhand einer Powerpoint-Präsentation trägt Frau Wedra folgendes vor:

 

Zum Hintergrund der Biotopkartierung:

         Aktualisierung der ersten Biotopkartierung (1985 – 1988)

         Berücksichtigung der neuen Naturschutzgesetze (zum Beispiel FFH-Richtlinie)

         Landesweit einheitliches Kataster geschützter und naturschutzrelevanter Flächen

         Datenbasis für Stadtplanung und das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP)

         Öffentlich zugänglich über den LfU-Server: http://fisnat.bayern.de

 

Zur Frage, „was kartiert wird“:

         Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz): Magerrasen, Nasswiesen, Röhrichte, naturnahe Gewässer, Auwälder

         Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie: Artenreiche Frischwiesen, Teiche und Bäche mit Wasservegetation, feuchte Hochstaudenfluren

         andere Biotope: mageres Grünland, Altgrasbestände, Streuobst

         Städtische Biotope: Hecken, Alleen, alte Einzelbäume, Parks mit Baumbestand, artenreiche Ruderalfluren

         Wälder: naturnahe Laubwälder nur auf kommunalen Flächen

 

Anhand des Bildmaterials, das die kartierten Biotope der „Oberen Vorstadt“ von Ansbach in den Jahren von 1988 – 2015 zeigt, verweist Frau Wedra auf die Bereiche, die hinzugekommen bzw. weggefallen sind.

 

Anschließend geht Frau Wedra auf die Neuerungen bei der durchgeführten Kartierung ein und nennt folgende Punkte:

         Gesetzlich geschützte Biotope werden teilflächenscharf erfasst

         Lebensräume der FFH-Richtlinie werden kartiert und ihr Erhaltungszustand bewertet

         Die Kartieranleitung enthält detaillierte Mindestanforderungen nach botanischen Kriterien; „faunistische“ Biotope werden nicht mehr erfasst

         Keine Kartierungen im Wald, außer auf stadteigenen Flächen

 

Dann erläutert die Referentin folgende Übersicht:

 

                                                                        Erstkartierung           Aktualisierung

                                                                        1986 – 1988              2013 – 2015

 

Stadtfläche (ha)                                           9991 ha                     9991 ha

 

Nicht bearbeitet                                                                                ca. 270 ha

(FFH-Gebiete, Militär

 

Biotopfläche (ha)                                         410 (4,2%)                 547 (5,8%)

 

Anzahl Biotope                                            487 (ca. 463)             428

 

Anzahl der Teilflächen                               936 (ca. 881)             1401

 

 

Frau Wedra wendet sich dann der „Auswertung: Häufige Biotoptypen“ zu. Sie

zählt die einzelnen Biotoptypen auf und erläutert anhand von Bildern die jeweiligen Standorte:

         Naturnahe Hecken und Feldgehölze

         Einzelbäume, Alleen, Baumgruppen

         Artenreiches Grünland mittlerer Standorte

         Feucht und nasse Hochstaudenfluren

         Auwälder

         Seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe

         Streuobstbestände

         Magere Altgrasbestände, Grünlandbrache

 

Anschließend informiert Frau Wedra über die gesetzlich geschützten Biotope und benennt die in ihrer Übersicht aufgelisteten Biotoptypen:

         Auwälder

         Seggen-, binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe

         Großröhrichte der Verlandungszone

         Kleinröhrichte

         Landröhrichte

         Wärmeliebende Säume

         Großseggenriede außerhalb Verlandungszone

         Unterwasservegetation in geschützten Stillgewässern

         Großseggenriede der Verlandungszone

         Wasserflächen in geschützten Stillgewässern

         Sandmagerrasen und basenreiche Magerrasen

         Naturnahe Fließgewässer

         Naturnahe Quellen und Quellfluren

         Sumpfwälder

         Feuchtgebüsche

         Kleinbinsenreiche Initialvegetation

 

Die Referentin erläutert folgende Biotope und präsentiert umfangreiches Bildmaterial:

           Auwald am Onolzbach bei Neudorf

           Feuchtwiesen im Dombachgrund (mit Trollblumen

            und breitblättrigem Knabenkraut)

           Ein naturnahes Fließgewässer: Dombach

           Teichröhrichte

           Teiche mit Verlandungsvegetation: Kästlesweiher (mit Igelkolben)

           Unterwasservegetation (mit Wasser-Knöterich, Ähriges Tausendblatt, Armleuchteralge)

           Magerrasen am Neudorfer Mühlranken

           Botanische Kostbarkeiten in Magerrasen (mit Flügelginster, Heide-Nelke, Fransen-Enzian)

 

Frau Wedra fügt ergänzend hinzu, dass von den Sandmagerrasen und Magerrasen viele in einem FFH-Gebiet liegen und separat erfasst wurden. In diesen Gebieten wurde deshalb im Rahmen der Stadtbiotopkartierung nicht kartiert.

 

Zum Abschluss ihres Vortrages zeigt Frau Wedra am Beispiel Geisengrund den Zusammenhang zwischen Biotopen und den Flächen im Vertragsnaturschutzprogramm auf.

 

 

Frau Stadträtin Krettinger bedankt sich für den ausführlichen und informativen Vortrag. Sie freut sich, dass die Biotopkartierung nahezu beendet sei und eine gute Arbeitsgrundlage darstelle. Darüber hinaus wäre ein Vergleich mit anderen Städten in Sachen Biotopkartierung interessant. Auch wie sich die Bebauung am Urlas auf die dortige Flora ausgewirkt habe. Mit der Biotopkartierung könne der Bevölkerung nahegebracht werden, welche Biotope schützenswert sind. Frau Krettinger regt an, die Biotopkartierung im Rahmen einer Ausstellung zu präsentieren. Weiter stellen sich für sie Fragen dahingehend, wie mit der Biotopkartierung weiter verfahren werde, was geplant sei, welche Empfehlungen sich aus der Kartierung herauskristallisieren und wer sich dieser neuen Kartierung annimmt.

 

Frau Dr. Mühlhofer stellt fest, dass im Rahmen der Kartierung offenkundig wurde, dass durch Bebauung viele Bäume nicht mehr vorhanden sind. Trotzdem ist eine Zunahme an so genannten Einzelbäumen zu verzeichnen. Neben Regensburg könne auch Ansbach als „Stadt der Bäume“ bezeichnet werden.

 

Frau Wedra informiert, dass die Anzahl der Feuchtbiotope nicht abgenommen habe. Dagegen sei bei den Magerrasenflächen eine Abnahme zu verzeichnen. Vielleicht wurden diese Flächen nicht mehr so intensiv genutzt, so dass sich dort nunmehr Brombeerbüsche und Hochgräser ausbreiten konnten.

Die Flächen für militärische Zwecke wurden in einer extra Datenbank erfasst. Inwieweit hierüber Informationen bekanntgegeben werden können, müsse über das LfU in Erfahrung gebracht werden. Auf dem Urlas sind durch Bebauung Flächen weggefallen, aber auch wieder große Areale dazugekommen. Es finde dort auch Beweidung statt. Man wisse jedoch nicht, was dort weiter passiert.

 

Herr Fritsche äußert, dass bei den militärischen Flächen nicht nur von Eingriffs-, sondern auch von Ausgleichsflächen gesprochen werden müsse.

Er führt weiterhin an, dass die durchgeführte Biotopkartierung Einfluss auf Landschaftspläne und die Stadtplanung haben werde. Künftig könne man Freiräume schaffen, die nicht bebaut werden dürfen. Der Abschlussbericht der Biotopkartierung werde dem Stadtrat zur Verfügung gestellt.

Eine Mitwirkung bei einer Ausstellung bezüglich der Biotopkartierung könne befürwortet werden, soweit sich der Aufwand hierfür mit den dienstlichen Belangen vereinbaren lässt.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel regt an, dass auf der Homepage der Stadt Ansbach bezüglich Einsichtnahme in die Biotopkartierung ein Link auf das LfU mit einem entsprechenden Hinweis gegeben werden könne.

 

Herr Fritsche regt eine Pressemitteilung und eine Zusammenfassung in der städtischen Homepage an. Er vertritt die Auffassung, dass eine Sympathiewerbung nicht schaden könne.

 

Herr Stadt Hüttinger bezeichnet die Biotopkartierung als gute Arbeitsgrundlage, um z. B. Flächennutzungspläne ändern und einzelne Biotope evtl. als Schutzgebiete ausweisen zu können. Darüber hinaus ergeben sich noch zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten im Naturschutzbereich.

 

Herr Stadtrat Müller erinnert sich an eine Sitzung im Jahr 1988, bei der die geringe Anzahl an Magerrasenflächen festgestellt wurde und nach dieser Feststellung eigentlich nichts mehr unternommen wurde, diesen Zustand zu ändern. Er plädiert deshalb dafür, dass auf der Grundlage der vorgestellten Biotopkartierung dann auch entsprechende Maßnahmen unternommen werden. Er spricht abschließend noch so genannte „Kleinbiotope“ an.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel legt dar, dass die Biotopkartierung Arbeitsgrundlage bei städtischen Planungen ist.

 

Frau Dr. Mühlhofer erklärt, dass es Kleinbiotope gebe, aber bestimmte Mindestgrößen erfüllt sein müssen, um kartiert zu werden.

Bezüglich der geringen Magerrasenflächen wäre auch ein so genannter „Biotopverbund“ anzustreben. Dies scheitere aber oft daran, dass viele Grundstückseigentümer und –besitzer nicht in den Vertragsnaturschutz einsteigen wollen.

 

Herr Fritsche erläutert, dass die Biotopkartierung tägliches Werkzeug im Rahmen der naturschutzrechtlichen Belange sei. Zu den Magerrasenflächen stellt er fest, dass diese von entsprechender Pflege abhängig seien, d. h. wenn eine ausreichende Beweidung mit Schafen fehlt, verschwinden solche Magerrasen. Da es immer weniger Menschen gebe, die die Schäferei auch in Zukunft ausüben werden, stellt dies eine grundsätzliche Problematik dar.

 

Herr Stadtrat Forstmeier zeigt sich über den Vortrag der Biotopkartierung sehr erfreut. Besonders wichtig sei für ihn die Feststellung, dass die Biotope zugenommen haben und Ansbach trotz nicht vorhandener Baumschutzverordnung das Attribut „Stadt der Bäume“ führen dürfe.

Abschließend geht er noch auf die Kompensationsverordnung ein.

 

Herr Fritsche erläutert zur Kompensationsverordnung, dass diese bei Eingriffen in Natur und Landschaft anzuwenden sei.

Frau Oberbürgermeisterin Seidel bedankt sich herzlichst bei Frau Wedra für ihren aufschlussreichen Vortrag zur Biotopkartierung in der Stadt Ansbach und bei Frau Dr. Mühlhofer für die weiteren Ausführungen zu den gestellten Fragen.

 

 

Der vorgetragene Sachstand zur kurz vor dem Abschluss stehenden Biotopkartierung dient zunächst zur Kenntnis. Die Stadtbiotopkartierung stellt aber schon jetzt eine Grundlage für Planungen dar. Darüber hinaus werden weitere Überlegungen zur Umsetzung der Biotopkartierung angestellt.