Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Unfallkommission: Abhilfevorschläge mit baulichen Konsequenzen
a) offene Entscheidungen/Beschlüsse
b) Einmündung Herrieder Straße (St 2248) in St 1066 (ehem. B 14)

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.10.2015   BA/009/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF3/014/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl stellt den Sachverhalt anhand der nachstehenden Sitzungsvorlage vor.

 

Im Jahr 2000 wurden bayernweit Unfallkommissionen eingeführt. Diese setzen sich aus Vertretern der Polizeidienststellen, der Verkehrsbehörden und der staatlichen Bauämter zusammen. Die Unfallkommission führt als Expertengremium vor Ort an unfallauffälligen Straßenabschnitten detaillierte Fallanalysen durch und spricht Abhilfeempfehlungen aus bzw. lässt diese, sofern im eigenen Zuständigkeits-bereich, umsetzen.

 

Alle drei Jahre werden die Unfälle nach festgelegten Kriterien zu unfallauffälligen Straßenbereichen zusammengefasst und darüber beraten. Dies hat lt. Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr zu einem deutlichen Rückgang von schweren Unfällen, insbesondere auf außerörtlichen Straßen geführt.

 

a) Nach Mitteilung der Straßenverkehrsbehörde sind im Stadtgebiet der Stadt Ansbach noch die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen mit baulichen Vorschlägen anhängig:

 

1.         Residenzstraße/Brauhausstraße

 

Hier wird der Bau eines Rechtsabbiegestreifens von der Residenzstraße Richtung Brauhausstraße (Rechtsabbieger) vorgeschlagen. Dadurch soll die durch das hohe Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Spurwechsel entstandene Unfallhäufigkeit deutlich reduziert werden. Das Staatl. Bauamt hat hierzu bereits eine Planung vorgelegt, welche neben dem Bau der Abbiegespur eine Verbesserung für Fußgänger und Radfahrer durch eindeutigere Markierungen vorsieht. Die Planung berücksichtigt auch die zu Stoßzeiten starke Verkehrsbelastung der Linksabbieger aus der Brauhausstraße kommend in die Residenzstraße.

 

Eine Realisierung ist nach derzeitigem Stand voraussichtlich im Jahr 2017 vorgesehen. Über eine anteilige Kostentragung von Maßnahmen im Geh-/Radwegbereich sind noch nähere Abstimmungen zu tätigen.

 

 

2.         Schlosskreuzung

 

Als Entscheidung der Unfallkommission vom März 2013 wird vorgeschlagen, die Schlosskreuzung (OD B13/B14) durch Prüfung eines höhenfreien Anschlusses trotz der beengten Platzverhältnisse zu verbessern. Aus Sicht der Bauverwaltung der Stadt Ansbach ist davon auszugehen, dass damit auf räumliche Entflechtung von Fußgänger/Radfahrer und motorisiertem Verkehr abgestellt wird, da ein höhenfreier (d.h. kreuzungsfreier) Knotenpunkt für den motorisierten Verkehr, auch ohne nähere Planung erkennbar nicht realisiert werden kann. Eine Trennung der Verkehrsarten beispielsweise durch Verlagerung der Fußgänger und Radfahrer in die „Ebene +1“ ist nach erster Einschätzung weder auf Grund der vielfältigen Verkehrsbeziehungen, noch auf Grund der städtebaulichen Situation und Umgebung darstellbar. Zur Ver-besserung der Verkehrsabwicklung hat die Stadt Ansbach jedoch bereits vor längerem im Wege der Bauleitplanung einen Lösungsvorschlag unterbreitet, der eine zusätzliche Abbiegespur anstelle der bestehenden Stützmauer entlang der Alexanderstraße vorsieht. Die Umsetzung der Bauleitplanung konnte auf Grund von nicht vorliegenden liegenschaftlichen Voraussetzungen bislang nicht erreicht werden.

 

 

3.         B 13 Ortsende Ansbach bis Anschluss BAB A 6

 

Hierzu gibt es bereits vom Dez. 2012 einen Beschluss der Verkehrskommission, der sich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für einen möglichst zügigen vierspurigen Ausbau der B 13 ausspricht. Dieser ist durch entsprechend breite Brückenbauwerke bereits vor Jahrzehnten antizipiert worden. Baulastträger der Maßnahme ist der Bund vertreten durch den Freistaat Bayern.

 

 

4.         St 1066 (ehem. B 14), Abzweigung Höfen:

 

Von der Regierung von Mittelfranken wurde im Juni 2013 festgelegt, den Knotenpunkt als Versatz umzubauen. Die liegenschaftlichen Voraussetzungen liegen bislang nicht vor.

 

 

5.         Einmündung Herrieder Straße (Ortsdurchfahrt St 2248) in Elpersdorf in die St1066 (ehem. B14)

 

Zwischenzeitlich wurde die B14 im Abschnitt vom Autobahnanschluss Aurach bis zur Einmündung in die B13 an der Kreuzung Karpfenstraße/Würzburger Landstraße zur Staatsstraße abgestuft.

Im Zuge des Ausbaus der Herrieder Straße durch die Stadt Ansbach wurde die Einmündung in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt vorerst so umgebaut, dass u.a. durch Aufgabe einer gering frequentierten Rechtsabbiegespur aus Westen kommend die Sichtverhältnisse verbessert und dem Radverkehr Vorfahrtsrecht eingeräumt wurden. Als Entscheidung der Unfallkommission teilt die Straßenverkehrsbehörde mit, dass auch dort ein Kreuzungsumbau durch Versatz angeregt werde. Weitere Ausführungen im folgenden Abschnitt:

 

b) Im Sommer d.J. hat das Staatl. Bauamt den schon vor längerer Zeit eingebrachten Vorschlag zum Bau einer Lichtsignalanlage (LSA) konkretisiert. Seitens der Stadt Ansbach besteht dem gegenüber der Wunsch nach Einrichtung eines Kreisverkehrs. Die liegenschaftlichen Voraussetzungen bereits seitens der Stadt Ansbach i.V. mit der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren geschaffen. Auf Grund der Platzverhältnisse ist ein etwaiger Kreisverkehr außerhalb der bestehenden Achse der ehemaligen B 14 nach Norden zu platzieren, was einen vergleichsweise langen Verschwenk der Fahrbahn nach sich zieht. Auf der Basis eines Vorentwurfs wurden die vorgenannten Flächenerworben.

 

Da die Stadt Ansbach Baulastträger von zwei Straßenästen ist, wurde diese im Juni vom Staatl. Bau-amt beteiligt und um Stellungnahme zur vorgeschlagenen LSA gebeten. Die Kosten für die Lichtsignalanlage betragen in zwei Varianten aufgeteilt zwischen ca. 93.000,- und 103.000,- € (brutto). In der Ausführung unterscheiden sich diese darin, dass die kostengünstigere Variante eine Fußgängerüberquerung lediglich über die St 2248 (Herrieder Straße) vorsieht. Zuzüglich der Position Wartung würden die Gesamtkosten jeweils ca. 124.000,- € bzw. ca. 136.000,-€ betragen.

 

Im Vergleich zu den Kosten einer Lichtsignalanlage ist bereits ohne konkrete Planung und Kostenschätzung festzustellen, dass die Kosten für einen Kreisverkehr in der konkreten Situation auf Grund der notwendigen Verlegung der St 1066 im Faktor 8 – 10 liegen dürften. Auf Grund der dem Bau eines Kreisverkehrs entgegenstehenden Verbindungsfunktionsstufe, wies das Staatl. Bauamt darauf hin, dass die Errichtung des Kreisverkehrs einer Zustimmung der Regierung von Mittelfranken bedürfe. Sofern diese vorliegt, wäre ein mögliches Vorgehen zur zeitnahen Realisierung, dass die Stadt Ansbach Planung und Bau des Kreisverkehrs auf Basis der kreuzungsbedingten Kostenteilung durchführt, da die Kapazitäten des Staatl. Bauamtes ausgeschöpft sind. Auf Grund des äußerst geringfügig frequentierten Astes nach Geisengrund ist grob von einer Kostenteilung im Verhältnis 2/3 zu 1/3 (Frei-staat/Stadt Ansbach) auszugehen. Erwähnt werden muss jedoch, dass im Zuge der Planung des Knotenpunktes als Kreisverkehr auch die Schallemissionen untersucht und ggf. Schallschutz vorgesehen werden müsste, da im Gegensatz zur LSA jedes Fahrzeug abbremsen und wieder beschleunigen muss. Ebenfalls untersucht werden sollte für den Fall des Kreisverkehrs der Anteil an Schwerverkehr, wodurch evtl. ein höherer Ausbaustandard und Kosten bedingt wären.

 

In der anschließenden Aussprache wird

 

  • die Planung bezüglich der Schaffung einer Lichtsignalanlage im Bereich der Einmündung Herrieder Straße (Elpersdorf) in die St1066 kritisiert. Dies stelle durch ein kontinuierlich ansteigendes Verkehrsaufkommen eine massive Beeinträchtigung der Bürger dar.
  • angefragt, ob die Möglichkeit des Baus einer Umgehungsstraße im Bereich Elpersdorf West untersucht wurde.

Frau OB Seidel bejaht dies.

Herr Büschl fügt ergänzend hinzu, dass diese Untersuchung im Jahr 2004 stattfand. Einer weiteren Planung wurde jedoch in Anbetracht der hohen Kosten, sowie der Streckenlänge nicht nähergetreten.

  • eingebracht, dass der Bau einer Westumfahrung auf Grund der topografischen und liegenschaftlichen Gegebenheiten problematisch sei.
  • der Bau eines Kreisverkehrs seitens des Gremiums befürwortet, jedoch solle auch die Möglichkeit einer Ostumfahrung festgehalten werden.
  • gebeten, die Kostenaufteilung zwischen der Stadt Ansbach und dem Staatlichen Bauamt nochmals zu prüfen. Das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich sei zum Großteil überörtlich bedingt.

Frau OB Seidel merkt an, dass ungeachtet dessen nun eine Lösung gefunden werden müsse. Die liegenschaftlichen Voraussetzungen seien geschaffen. Der Bau eines Kreisverkehres sei anzustreben. Die Kostenaufteilung zwischen der Stadt Ansbach und dem Staatlichen Bauamt werde in einem zweiten Schritt erfolgen.

  • angeregt, die Unfallhäufigkeit im Bereich Welserstraße/Dürrnerstraße im nächsten Verkehrsausschuss zu betrachten.
  • nach dem Sachstand bezüglich der Kreuzung Wasserzell gefragt.

Herr Büschl antwortet, dass bereits in einem Gespräch mit dem Staatlichen Bauamt angesprochen worden sei. Man werde aber dazu nochmals die Anregung weitergeben.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Ansbach folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Staatlichen Bauamt und der Straßenverkehrsbehörde die Realisierung eines Kreisverkehrs an der Einmündung St 2248 in die St 1066 im Ortsteil Elpersdorf weiter zu verfolgen. Dem Bauausschuss ist zu gegebener Zeit über den Fortgang der Angelegenheit zu berichten.