Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Rathausareal - Vorstellung Bau- und Sanierungskonzept

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.10.2015   BA/009/2015 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2
Vorlage:  31/027/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl verweist auf die nachstehende Sitzungsvorlage.

 

Im vergangenen Jahr wurde die Entscheidung zum Erhalt des Anwesens Martin-Luther-Platz 3 (Schrammhaus) einschließlich des Rückgebäudes getroffen (Stadtratsbeschluss vom 23.09.2014). Demzufolge lies die Bauverwaltung ein geändertes Nutzungskonzept erarbeiten, welches trotz der baulichen Zwangspunkte aus dem Bestand und der Vorgabe zur denkmalgerechten Sanierung eine zeitgemäße Nutzung des Schrammhauses und des Rathauses ermöglichen kann. Vorgesehen ist eine „Freistellung“ des Rathausgebäudes, so dass die ursprüngliche Bausubstanz wieder besser erkennbar wird.

 

Im Schrammhaus soll durch Beseitigung eines „neuzeitlichen“ Pultdachanbaus (1.OG) die ursprüngliche Kubatur und Dachform, sowie Gebäudeübergang zum Rathaus auf der Südseite wieder sichtbar werden.

 

Das Gesamtareal kann in mehreren Abschnitten geplant und saniert werden:

 

In einem ersten Bauabschnitt ist geplant, den im Hof vorhandenen Trafo zu verlegen und die bestehenden WC-Container aufzulassen, so dass der Innenhof frei von Einbauten gestellt wird und eine größtmögliche Gestaltungsfreiheit gegeben ist. In diesem Zug ist für die Apotheke anstelle des eingeschossigen Schlichtbaus ein Ersatzraum zu schaffen.

 

Im zweiten Bauabschnitt soll das Schrammhaus saniert und die öffentlichen WC-Anlagen im EG des Schrammhauses (barrierefrei und behindertengerecht) neu geschaffen werden. Dabei soll anstelle der bisher abweisenden Rückseite ein kleines vorgelagertes Foyer mit einer großzügigen und transparente Zugangssituation entstehen. Das Schrammhaus erhält eine eigene Treppenanlage mit einem am Übergang zum Rathaus geplanten, behindertengerechten Aufzug. Dieser Aufzug, verbunden mit rollstuhlgerechten Rampen, ermöglicht den barrierefreien Zugang zu allen Geschossen der beiden Gebäude. Im Erdgeschoss besteht die Chance vom Martin-Luther-Platz aus einen Gesamtraum als Anlaufstelle für flexible bürgernahe Angebote zu schaffen.

Verlagert und im Raumbedarf reduziert wird das ohnehin nur übergangsweise dort untergebrachte Medienzentrum. Künftig wird es möglich das Amt für Erwachsenenbildung und Sport (Amt 53) an einem Standort zusammenzufassen, nachdem das Grundstück der bisherigen Sportverwaltung am Stadion in das Freibadgelände integriert wird. Daneben werden für die Schulverwaltung (SG 131) im 1.OG von Rat- und Schrammhaus die nötigen Räume saniert zur Verfügung gestellt.

Im 2. OG und Luftraum des Dachgeschosses soll ein multifunktionaler Raum für Ausschüsse, Besprechungen, kleinere Tagungen, etc. entstehen.

 

Der Übergang zwischen Rathaus und Schrammhaus wird von außen erkennbar durch eine verglaste Gebäudefuge. Insgesamt ergibt sich somit ein Gebäudekomplex, der alle Anforderungen an ein modernes Verwaltungsgebäude erfüllt.

 

In einem dritten und vierten Bauabschnitt sollen die Sanierungen von Teilen des Rathauses (Fassade) und der rückwärtigen Nebengebäude mit der Hauptnutzung durch die Jägerndorfer Heimatstuben erfolgen. Den Abschluss würde mit dem fünften Bauabschnitt die Sanierung des Innenhofes bilden. Dieser könnte bei entsprechend unaufwändiger, zurückhaltender Ausführung auch vor den Abschnitten 3 und 4 stattfinden, um dann noch eine Sanierung der Remise, sowie der Rathausfassade zum Innenhof sinnvoll zu ermöglichen.

 

Vom zeitlichen Ablauf der Maßnahme ist geplant, den vorhandenen Trafo auf die Ostseite zu verlegen und die Sanierung des Schrammhauses (zunächst Einbau einer öffentlichen WC-Anlage im EG) zu beginnen. Gesamtkosten sind noch nicht bekannt. Bislang sind im Haushalt ca. 500.000,--€ (BK/BNK) vorhanden. Für die weitere Planung und Abstimmung insbesondere mit der Städtebauförderung und der Denkmalpflege soll das Büro Jörg aus Hilpoltstein beauftragt werden, welches bereits im Zuge des Ideenwettbewerbs in 2007 den besten Vorschlag für den Ersatzneubau vorgelegt hatte. Das Architekturbüro hat umfassende Referenzen in der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude.

 

Frau OB Seidel umreisst im Anschluss an den Sachvortrag nochmals die drei wichtigen Eckpunkte des Vorhabens

 

  1. bürgernahe barrierefreie Angebote im EG
  2. multifunktionale Räume für Ausschüsse und kleine Tagungen
  3. adäquate Räume für die Verwaltung

 

und macht deutlich, dass das Projekt jetzt endlich angegangen werden müsse.

 

In der anschließenden Aussprache wird

 

  • die gelungene Planung, sowie der Erhalt des Schrammhauses gewürdigt.
  • angefragt, ob die Zwischenwände im angestrebten multifunktionalen Raum des 2. OG erhalten werden.

Herr Büschl antwortet, dass die Zwischenwände entfernt werden müssten.

  • die Schaffung von sanierten Verwaltungsräumen begrüßt.
  • vorgeschlagen, den Innenhof schlicht zu gestalten. Hier könnte durch eine leichte Überdachung ein zusätzlicher Veranstaltungsort geschaffen werden.

Herr Büschl merkt an, den Gedanken als Ansatz in die Planungen mit aufzunehmen. Eine komplette Überdachung sei jedoch auf Grund des Brandschutzes und der polygonalen Raumkanten nicht sinnvoll.

  • vorgeschlagen, das Anwesen Schuh Weigel einzubeziehen und im 2. OG einen Ratssaal für Stadtratssitzungen zu errichten.

Herr Büschl bemerkt, dass diese Möglichkeit bereits geprüft worden sei. Auf Grund der geringen Fläche, sowie der niedrigen Raumhöhe sei kein Ratssaal darstellbar.

Frau OB Seidel rät an, die Thematik Schuh Weigel in nichtöffentlicher Sitzung weiter auszuführen.

  • angeregt, anstelle von Verwaltungsräumen einen Treffpunkt für Bürger zu schaffen.

Frau OB Seidel merkt an, dass in den Planungen das Mindeste an Bestand für die Verwaltung aufgenommen worden sei. Die Unterbringung der Verwaltung müsse gewährleistet werden. 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der vorgestellten Bau- und Nutzungskonzeption. Er empfiehlt dem Stadtrat die Verwaltung mit der weiteren Planung und Abstimmung insbesondere im Rahmen der geschilderten Bauabschnitte zu beauftragen. Im Zuge der weiteren Planung ist auf Basis einer fundierten Kostenschätzung ein Finanzierungsplan vorzulegen. Zur Ausarbeitung der weiten Planungsschritte für die Bauabschnitte 1 und 2 wird das Architekturbüro Jörg aus Hilpoltstein beauftragt.