Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Gymnasium Carolinum; Einrichtung einer offenen Ganztagsschule bzw. Fortsetzung der Maßnahme zur Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres im Schuljahr 2016/17

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.09.2015   SKA/002/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  13/013/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Das Gymnasium Carolinum wollte in den Schuljahren 2013/14 bis 2015/16 bereits eine offene Ganztagsschule einrichten. Dies sollte zunächst in einer Gruppe in der 5. Jahrgangsstufe erfolgen, wurde dann aber auch auf die folgenden Jahrgänge erweitert. Der Schul- und Kulturausschuss stimmte den Anträgen in seinen Sitzungen am 18.03.2013, 30.09.2013 und 22.09.2014 jeweils zu. Allerdings war es der Schule in den Jahren nicht möglich, die für das Antragsverfahren notwendigen 14 Schülerinnen und Schüler zu gewinnen.

 

Das Gymnasium Carolinum möchte aber bei den Informationsveranstaltungen für das Schuljahr 2016/17 erneut für die offene Ganztagsschule werben. Das Gymnasium Carolinum beruft sich hierbei auch auf das Bayerische Kultusministerium, das in seinen Veröffentlichungen nachdrücklich darauf hinweist, dass zunehmend auch im Bereich des Gymnasiums die Einrichtung von Ganztagsangeboten (in offener oder gebundener Form) als eine Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel zu sehen ist. Das Gymnasium Carolinum stellt sich seit dem Schuljahr 2014/15 dieser Herausforderung und offeriert den Schülerinnen und Schülern ein Betreuungsangebot. Dabei stellt die von der Stadt Ansbach für die Schuljahre 2014/15 und 2015/16 genehmigte FSJ-Kraft den wesentlichen Baustein dar. Dennoch strebt die Schule für das Schuljahr 2016/17 wieder die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an, um damit auch das familien- und kinderfreundliche Angebot in der Stadt Ansbach ergänzen.

 

Das Angebot, die Kosten (Anteil der Stadt Ansbach: 5.000,-- € pro Schuljahr) und Ziele der offenen Ganztagsschule sind in der Sitzungsvorlage für die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule am Platen-Gymnasium ausführlich erläutert.

 

Falls es dem Gymnasium Carolinum aber wieder nicht gelingt, die notwendigen Mindestteilnehmer für die offene Ganztagsschule, die für die Schule 1. Priorität hat, zu gewinnen, beantragt die Schule, die Fortdauer der Maßnahme zur Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahrs für das Schuljahr 2016/17 zu genehmigen. Der Schul- und Kulturausschuss hatte in seinen Sitzungen am 30.09.2013 und 22.09.2014 der Einrichtung einer FSJ-Stelle im Schuljahr 2014/15 und der Fortführung der Maßnahme im Schuljahr 2015/16 zugestimmt.

 

Die Maßnahmenbeschreibung und die Kosten (ca. 9.800,-- € pro Schuljahr) für ein Freiwilliges Soziales Jahr wurden in der Sitzungsvorlage zur Verlängerung der FSJ-Stelle am Theresien-Gymnasium ausführlich dargelegt und sind auch als Grundlage für das Gymnasium Carolinum anzusehen.


Beschluss:

 

 

Der Schul- und Kulturausschuss beschließt, die Pläne des Gymnasiums Carolinum auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule mit zunächst einer Gruppe im Schuljahr 2016/17 zu unterstützen und einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung zu stellen. Voraussetzung für die Antragstellung ist die Bereitstellung der Pauschale der Stadt Ansbach zur Mitfinanzierung der Personalkosten i.H.v. 5.000,-- € im Haushalt 2016. Der Schul- und Kulturausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss bzw. Stadtrat die Mittel bei den Beratungen für den Haushalt 2016 bereit zu stellen oder bei Zustandekommen der offenen Ganztagsschule im Jahr 2016 außerplanmäßig zu bewilligen.

Außerdem muss gewährleistet sein, dass das Gymnasium Carolinum die offene Ganztagsschule in den bestehenden Räumen mit der vorhandenen Ausstattung anbieten kann und kein zusätzlicher Sachaufwand gegenüber der Stadt Ansbach geltend gemacht wird.

 

Alternativ wird der Bereithaltung einer Stelle zur Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres am Gymnasium Carolinum für ein weiteres Jahr (Schuljahr 2016/17) zugestimmt. Für das Jahr 2016 wird dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss und Stadtrat eine haushaltsrechtliche Verankerung empfohlen.

 

Die Entscheidung, ob im Schuljahr 2016/17 die offene Ganztagsschule oder das Freiwillige Soziale Jahr realisiert wird, obliegt der Schulleitung. Eine Umsetzung beider Maßnahmen mit Schuljahr 2016/17 wird jedoch nicht genehmigt.