Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an der Städt. Wirtschaftsschule im Schuljahr 2016/17

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.09.2015   SKA/002/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  13/011/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 137 KBVorlage 137 KB

Die Städt. Wirtschaftsschule hatte für die Schuljahre 2014/15 und 2015/16 jeweils beantragt, eine offene Ganztagsschule einrichten zu dürfen. Der Schul- und Kulturausschuss stimmte in seinen Sitzungen am 31.03.2014 und 22.09.2014 zu. Leider gingen in beiden Jahren nicht genügend Anmeldungen ein, sodass die Klasse nicht gebildet werden konnte. Die städt. Wirtschaftsschule möchte aber für das Schuljahr 2016/17 einen neuen Versuch unternehmen und bittet deshalb um nochmalige Zustimmung und Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel.

 

Über die offene Ganztagsschule wurde in der Sitzungsvorlage für die offene Ganztagsschule am Platen-Gymnasium ausführlich informiert. 

 

Die Städt. Wirtschaftsschule führt in ihrem Antrag folgende Argumente für eine offene Ganztagsschule an:

- Verbesserung der Betreuungssituation für Eltern

- Umsetzung der neuen kompetenzorientierten Lehrpläne in einem verbesserten

  Lernumfeld

- Erhöhung der Attraktivität der Schule als Lebensraum

- Verbesserung der Förderung verhaltenskreativer Kinder

- Verbesserung der Chancengleichheit z.B. für Kinder mit Migrationshintergrund

- Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen der Wirtschaftsschule gegenüber den

  Mittelschulen

- Ermöglichung individueller Lernarrangements

- Verbesserung des sozialen Miteinander

- Bessere Auslastung der Mensa

 

Der Antrag auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule ist von der Schulleitung vorzubereiten und vom Schulaufwandsträger zu stellen. Mit Genehmigung der offenen Ganztagsschule stellt der Freistaat Bayern kommunalen Schulen für jede Gruppe ein Budget zur Deckung des zusätzlichen Personalaufwandes i.H.v. 19.850,-- € zur Verfügung. Voraussetzung ist aber, dass der Schulträger darüber hinaus einen Eigenbetrag in Höhe von 5.000,-- € je Gruppe und Schuljahr für die Personalkosten übernimmt. Die zweckentsprechende Mittelverwendung der staatl. Zuwendung ist gegenüber der Bewilligungsbehörde nachzuweisen.

 

Für offene Ganztagsangebote an kommunalen Schulen kann von den Erziehungsberechtigten ein Teilnehmerbeitrag erhoben werden. Die Teilnehmerbeiträge sollen nach Art und Umfang der Inanspruchnahme bemessen und nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelt sein.

An staatl. Schulen sind die Angebote der offenen Ganztagsschule im Zeitraum von 8:00 bis 16:00 Uhr an vier Wochentagen – mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung – für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich kostenfrei. Dies gilt auch für Bildungs- und Betreuungsangebote, die im Rahmen des Budgets über diesen Zeitraum hinaus gemacht werden können. Der jeweilige Kooperationspartner kann an staatl. Schulen mit Zustimmung der Schulleitung zusätzliche Betreuungsangebote z.B. nach 16 Uhr sowie an einem weiteren Wochentag anbieten, wofür mit Zustimmung des Elternbeirats und Schulforums auch ein Elternbeitrag anfallen kann.

Nach Auffassung der Verwaltung sollte daher aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit mit staatl. Schulen für das reguläre Angebot (von 8:00 bis 16:00 an vier Wochentagen) zunächst auch an der Wirtschaftsschule auf die Erhebung eines Teilnehmerbeitrages verzichtet werde.

 

Für die Einleitung der notwendigen Schritte (Beratung in der Lehrerkonferenz, Vorbereitung des Antrags auf Genehmigung einer offenen Ganztagsschule, Werbung bei der Infoveranstaltung für Eltern und Schüler) ist im Vorfeld durch einen Beschluss im Schul- und Kulturausschuss abzuklären, ob die Stadt Ansbach als Schulträger das Vorhaben weiterhin unterstützt. Der Eigenbetrag von 5.000,-- € sollte daher ebenso wie die Einnahmeerwartung für den Staatszuschuss i.H.v. 19.850,-- € in den Haushalt 2016 eingestellt werden. Hierbei sind die Mittel aber bis zu einer Entscheidung, ob die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, gebunden. Alternativ könnte im kommenden Jahr auch eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgen.

 

Nach dem erfolgreichen Start der offenen Ganztagsschule am Theresien-Gymnasium im Schuljahr 2013/14 würde die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an der Städt. Wirtschaftsschule das familien- und kinderfreundliche Angebot in der Stadt Ansbach ergänzen und die Wirtschaftsschule, deren Schülerzahlen weiter rückläufig sind, im Wettbewerb mit anderen Schulen stärken.


Beschluss:

 

Der Schul- und Kulturausschuss beschließt die Pläne der Städt. Wirtschaftsschule Ansbach auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule mit zunächst einer Gruppe im Schuljahr 2016/17 zu unterstützen und einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen. Auf die Erhebung eines Teilnehmerbeitrags in diesem Schuljahr wird verzichtet, sodass die Angebote der offenen Ganztagsschule im Zeitraum von 8:00 bis 16:00 Uhr an vier Wochentagen – mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung sowie zusätzlicher Betreuungsangebote des Kooperationspartners – für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich kostenfrei sind.

 

Der Schul- und Kulturausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss bzw. dem Stadtrat die erforderlichen Mittel entweder im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 einzustellen oder alternativ im Jahr 2016 außerplanmäßig zu bewilligen.