Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Einrichtung einer offenen Ganztagsschule am Platen-Gymnasium Ansbach im Schuljahr 2016/17

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.09.2015   SKA/002/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  13/010/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Das Platen-Gymnasium Ansbach beantragt, für das Schuljahr 2016/17 eine offene Ganztagsschule einrichten zu dürfen.

 

Nach dem erfolgreichen Start der offenen Ganztagsschule am Theresien-Gymnasium im Schuljahr 2013/14 würde die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule am Platen-Gymnasium das familien- und kinderfreundliche Angebot in der Stadt Ansbach ergänzen.

 

Die offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Förderung, Bildung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 10. Die offene Ganztagsschule wird gem. Art. 6 Abs. 5 Satz 2 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEuG) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Antrag des jeweiligen Sachaufwandsträgers eingerichtet (vgl. Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Az.: III.5 – 5 O 4207 – 6.26 886). An staatl. Schulen ist der Freistaat Bayern Träger der offenen Ganztagsschule.

 

Der Unterricht an offenen Ganztagesschulen findet wie gewohnt überwiegend am Vormittag im Klassenverband statt. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern dies wünschen, besuchen dann nach dem planmäßigen Unterricht die Ganztagsangebote, die unter Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und durchgeführt werden (Art. 57 Abs. 2 BayEuG) und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.

 

Art und Umfang der Angebote hängen von den Bedürfnissen und Möglichkeiten an der jeweiligen Schule ab. Die Schule, der Sachaufwandsträger und Kooperationspartner entwickeln das jeweilige Angebot gemeinsam.

 

Eine offene Ganztagsschule bietet an mindestens vier der fünf Schulwochentage ab Unterrichtsende bis mindestens 16 Uhr verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote (wöchentlich mindestens 12 Stunden). Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 14 Schülerinnen und Schüler pro Gruppe.

 

Der Antrag auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule ist von der Schulleitung vorzubereiten und vom Sachaufwandsträger zu stellen. Für jedes Schuljahr und jede Gruppe ist ein neuer Antrag einzureichen. Mit Genehmigung der offenen Ganztagsschule stellt der Freistaat Bayern für jede Gruppe ein Budget für den Personalaufwand i.H.v. 24.850,-- € zur Verfügung. Voraussetzung ist aber, dass der Sachaufwandsträger eine Pauschale zur Mitfinanzierung der Personalkosten für die Betreuung in Höhe von 5.000,-- € je Gruppe und Schuljahr an den Freistaat leistet. Darüber hinaus muss sich der Sachaufwandsträger zur Übernahme des durch die Einrichtung und den Betrieb der offenen Ganztagsschule anfallenden zusätzlichen Sachaufwands verpflichten.

 

Die Angebote der offenen Ganztagesschule im Zeitraum von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr an vier Wochentagen sind – mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung – für die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich kostenfrei. Dies gilt auch für Bildungs- und Betreuungsangebote, die im Rahmen des Budgets über diesen Zeitraum hinaus gemacht werden können. Der jeweilige Kooperationspartner kann mit Zustimmung der Schulleitung zusätzliche Betreuungsangebote innerhalb der Kernzeit oder nach 16 Uhr sowie an einem weiteren Wochentag anbieten, wofür mit Zustimmung des Elternbeirats und Schulforums auch ein Elternbeitrag anfallen kann. Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder auch nur für bestimmte Tage anzumelden, wobei dies für das ganze Schuljahr erfolgen muss. Da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt, besteht im Umfang der Anmeldung Anwesenheits- und Teilnahmepflicht.

Für die Einleitung der notwendigen Schritte (Vorbereitung des Antrags auf Genehmigung einer offenen Ganztagsschule) ist im Vorfeld abzuklären, ob die Stadt Ansbach als Sachaufwandsträger das Vorhaben weiterhin unterstützt und hierzu die Kostenpauschale von 5.000,-- € übernimmt. Im Haushalt 2016 müssten die Mittel entweder im Zuge der Haushaltsberatungen bereitgestellt oder – falls die Mittel im Vorfeld nicht gebunden werden sollen - im Falle des Zustandekommens der offenen Ganztagsschule im Jahr 2016 außerplanmäßig bewilligt werden.

 

Der flächendeckende und bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsangeboten in allen Schularten stellt einen wesentlichen Beitrag zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Bildungswesens dar. Er ermöglicht nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern und Erziehungsberechtigten, sondern trägt auch zu mehr Chancengleichheit und individueller Förderung für die Schülerinnen und Schüler bei.

 

Das Platen-Gymnasium würde im Rahmen der offenen Ganztagsschule folgende Freizeit-, Bildungs- und Förderangebote vorsehen:

- Sport- und Spielangebote wie Tischtennis, Schach, evtl. Teilnahme an der Sportarbeitsgemeinschaft Fußball, Basketball

- Leseangebote: Bücherkisten, Bücheraustauschbörse, Schülerlesebücherei

Die Freizeitgestaltung durch Sport, Spiele und Lesen bietet Gelegenheit zur Entspannung, aber auch Anregung zur Individuellen Beschäftigung oder für gemeinsame Projekte

- Hausaufgabenbetreuung

- individuelle Lernzeit (Vorbereitung auf den nächsten Tag)

- Teilnahme an speziellen Wahlunterrichtsangeboten

 

Besondere Schwerpunkte bzw. pädagogische Zielsetzungen wären:

-Gemeinsames Mittagessen zur Förderung des Gemeinschaftsgefühls und Strukturierung des Tagesablaufs sowie Beitrag zur gesunden Ernährung

- Steigerung der Zuverlässigkeit und Arbeitshaltung

- Erkennen eigener Wünsche und Interessen

- Persönlichkeitsentwicklung


Beschluss:

 

Der Schul- und Kulturausschuss beschließt, die Pläne des Platen-Gymnasiums auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule mit zunächst einer Gruppe im Schuljahr 2016/17 zu unterstützen und einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung zu stellen. Voraussetzung für die Antragstellung ist die Bereitstellung der Pauschale der Stadt Ansbach zur Mitfinanzierung der Personalkosten i.H.v. 5.000,-- € im Haushalt 2016. Der Schul- und Kulturausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss bzw. Stadtrat die Mittel bei den Beratungen für den Haushalt 2016 bereit zu stellen oder bei Zustandekommen der offenen Ganztagsschule im Jahr 2016 außerplanmäßig zu bewilligen.

Außerdem muss gewährleistet sein, dass das Platen-Gymnasium die offene Ganztagsschule in den bestehenden Räumen mit der vorhandenen Ausstattung anbieten kann und kein zusätzlicher Sachaufwand gegenüber der Stadt Ansbach geltend gemacht wird.