Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Sachstandsbericht zur Beschulung von Asylbewerberkindern

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.09.2015   SKA/002/2015 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  13/006/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) ist bei Vorliegen der altersmäßigen Voraussetzungen u.a. schulpflichtig, wer

 

1) eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz,

2) eine Aufenthaltserlaubnis wegen des Krieges in seinem Heimatland,

3) eine Duldung

besitzt oder

4) vollziehbar ausreisepflichtig ist.

 

Die Schulpflicht beginnt in den Fällen unter Nrn. 1 und 2 drei Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland.

Im Schuljahr 2014/15 haben zum Stichtag 01./20.10.2014 18 Schülerinnen und Schüler den Unterricht an Schulen (Grund- und Mittelschulen, Gymnasien und Fachoberschule) unter Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Ansbach besucht.

 

Seitdem hat sich der Zuzug von Flüchtlingen mit schulpflichtigen Kindern nach Ansbach erhöht. Am 1. Schultag des Schuljahres 2015/16 haben z.B. 35 Grund- und Mittelschüler verteilt auf die Friedrich-Güll-Schule, die Karolinenschule und die Luitpoldschule den Unterricht besucht.

 

Herr Hauptmann zeigt die aktuellen Zahlen der Flüchtlingskinder auf, die Schulen in der Stadt Ansbach besuchen:

 

Stadt Ansbach                      Schüler          Verteilung                             Schüler

 

Grundschulen                          17                 max. 4 in einer Klasse       max. 12 in einer (GS)                                                                                                                         Schule

 

Mittelschulen                            18                 max. 6 in einer Klasse       max. 12 in einer

(MS)                                                                                                                Schule

 

gesamt                                       35                 in 10 Klassen  (GS)            in 3 Schulen

                                                                         in  9 Klassen (MS)              in 2 Schulen.

 

Die Schülerzahlen ändern sich jede Woche.

 

Die Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach haben bisher von der Einrichtung von Übergangsklassen Abstand genommen und setzen auf eine Beschulung in den regulären Klassen mit inzidentellem und systematischem Sprachunterricht.

 

Die Schulräte Herr Norbert Kriegelstein und Herr Hans Hauptmann erläutern in der Sitzung ihr spezielles Konzept für die Beschulung von Asylbewerberkindern und legen dar, wie die Staatlichen Schulämter einer weiteren Zunahme von schulpflichtigen Asylbewerberkindern begegnen wollen.  

 

Herr Schulrat Hans Hauptmann berichtet über die Flüchtlingskinder, die geprägt sind von Hilflosigkeit, Unruhe und Kontrollverlust. Das Staatl. Schulamt hat ein Konzept zur Integration erstellt. Die Integration muss danach ganzheitlich geschehen. In der Schule werden Deutsch-Förderklassen sowie ein systematisch geplanter Sprachunterricht angeboten. Darüber hinaus erfolgt ein inzidenteller Spracherwerb durch die Begegnung mit anderen Schülern. Außerdem sind außerhalb der Schule durch das Engagement von Ehrenamtlichen weitere Maßnahmen zur Integration vorgesehen. Es wird auch Fortbildungen für Ehrenamtliche geben. Die Ehrenamtlichen müssen ein Führungszeugnis vorlegen, bevor sie tätig werden. Auf die beigefügte Präsentation des Staatl. Schulamtes wird verwiesen.

 

Das Staatl. Schulamt  will den Kindern von Asylbewerbern möglichst gute Chancen auf Bildung eröffnen. Deswegen plant es nach Angaben ihres Leiters, Herrn Norbert Kriegelstein, den Grund- und Hauptschulen zusätzliche Unterrichtsstunden zuzuweisen. Auch Lehrkräfte, die über Sponsoren finanziert werden, unterstützen Flüchtlingskinder mit Sprachunterricht.