Tagesordnungspunkt

TOP Ö 12: Schließung Bewegungsbad ANregiomed
- rechtsaufsichtliche Bewertung der Zuständigkeit
- Beantwortung gestellter Fragen
- überfraktioneller Antrag vom 13.07.2015

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.09.2015   SR/008/2015 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 17
Vorlage:  REF2/006/2015 

Herr Kleinlein berichtet:

 

a) Zuständigkeit für die Schließung des Bewegungsbades

 

Die Frage wurde der Regierung von Mittelfranken am 08.07.2015 zur rechtsaufsichtlichen Überprüfung vorgelegt und von dieser mit Schreiben vom 08.09.2015 beantwortet. Die Regierung von Mittelfranken verneine hierin eine Zuständigkeit des Verwaltungsrates oder der Träger für die Entscheidung über die Schließung des Bewegungsbades aus folgenden Gründen:

 

Auf Grund der nur sehr geringen Bedeutung bzw. Funktion des Bewegungsbades innerhalb des Krankenhausbetriebes sei die Schließung des Bewegungsbades weder

relevant für den Krankenhausplan des Freistaates Bayern noch sei darin die Auslagerung wesentlicher Unternehmensteile zu erkennen. Dem Bewegungsbad kam weder eine wirtschaftlich besondere Bedeutung mehr zu, noch handelte es sich um eine eigenständige organisatorische Einheit innerhalb des Gesamtbetriebes ANregiomed gKU. Es hatte kein eigens dafür zugeteiltes Personal und war für die Heilung von Patienten im Akutbereich (Kerngeschäft des gKU) ohne nennenswerte Relevanz. Es sei vielmehr als ein inzwischen nicht mehr ausreichend in Anspruch genommenes medizinisches Behandlungsangebot im physiotherapeutischen Bereich zu verstehen bzw. werde vereinzelt an externe Dritte vermietet.

 

Die Struktur des (gemeinsamen) Kommunalunternehmens sei dadurch geprägt, dass die Leitungsfunktion mit dem Schwergewicht der Entscheidungskompetenzen gemäß Art. 90 Abs. 1 GO grundsätzlich beim Vorstand liege, während der Verwaltungsrat gemäß Art. 90 Abs. 2 GO, Art. 50 Abs. 6 KommZG auf die Überwachungsfunktion und besonders bedeutsame Entscheidungen beschränkt sei. Daraus folge, soweit sich aus der Satzung bezüglich einzelner Unternehmensbereiche bzw. -aufgaben nichts anderes ergebe, dass operative Maßnahmen, die den Unternehmensgegenstand im Kern nicht berühren, in die eigenverantwortliche Kompetenz des Vorstands fallen.

 

Hierzu bestehen seitens der Stadträte keine Fragen mehr.

 

 

b) Beantwortung gestellter Fragen

 

Unabhängig von der Frage der Zuständigkeit wurde in mehreren Sitzungen und zahlreichen öffentlichen Äußerungen der unbestreitbare Wert des Bewegungsbades für verschiedene Nutzer deutlich gemacht. Zudem wurde darum gebeten, ergänzende Nutzungen bzw. die Möglichkeit eines weitgehend kostendeckenden Betriebs seitens ANregiomed zu untersuchen. ANregiomed teilte hierzu mit, dass eine zusätzliche Nutzungsmöglichkeit geprüft wurde, aber im Ergebnis ein kostendeckender Weiterbetrieb des Bewegungsbades nicht erreicht werden könne. Die Frage nach den maximalen finanziellen Auswirkungen von zusätzlich förderschädlichen Nutzungen wurde nicht beantwortet.

 

Hierzu bestehen seitens der Stadträte keine Fragen mehr.

 

 

c) Entscheidung über überfraktionellen Antrag

 

Zu entscheiden sei weiterhin über den überfraktionellen Antrag vom 13.07.2015 der in der Stadtratssitzung vom 28.07.2015 bis zur rechtsaufsichtlichen Bewertung der Zuständigkeit zur Schließung des Bewegungsbades vertagt wurde. Dieser enthalte einen Appell an ANregiomed, das Bewegungsbad wieder zu eröffnen. Über diesen Antrag könne unabhängig von der Zuständigkeit seitens des Stadtrates beschlossen werden.

 

Herr Hüttinger berichtet, dass einige Mitglieder der BAP und der Landtagsabgeordnete Dr. Bauer derzeit in Gesprächen mit privaten und auch mit verschiedenen öffentlichen Trägern sowie den Krankenkassen und der DRV seien. Grundlage sei das Programm IRENA (Intensivierte Rehabilitationsnachsorge). Evtl. sei hier eine Zusammenarbeit möglich, es können jedoch noch keine Ergebnisse genannt werden. Die DRV werde dann zu gegebener Zeit an ANregiomed herantreten

 

Herr Schalk teilt mit, dass die CSU den Appell nicht unterstützen werde, da der Stadtrat nicht für das Bewegungsbad zuständig sei.

 

Frau Kernstock-Jeremias ist der Meinung, dass man den Bürgern zeige, dass man sie ernst nehme, indem man den Appell unterstütze.

 

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass es sich um einen Appell handle, über den jederzeit abgestimmt werden könne und bittet um Abstimmung.

 


Beschluss:

 

Die Stadt Ansbach fordert Vorstand und Verwaltungsrad des gKU ANregiomed auf, das Bewegungsbad am Klinikum Ansbach wieder zu eröffnen und dessen Betrieb dauerhaft sicherzustellen.