Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.09.2015 SR/008/2015 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 33, Nein: 6 |
Vorlage: | 40/026/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 191 KB |
Herr Schwarzbeck informiert, dass eine Beschlussempfehlung des HFWA vorliege.
Er berichtet, dass im städtischen Haushalt die Mittel für die Übernahme des Restdefizits nicht zur Verfügung stünden, so dass eine überplanmäßige Bereitstellung erforderlich sei.
Allgemein wird geäußert, dass das Theater von großem Wert für die Stadt ist.
Herr Seiler ist der Meinung, dass dies eine große Wirkung habe – auch nach außen. Man müsse sich für die Zukunft überlegen, wie es weitergehe.
Herr Dr. Bucka teilt mit, dass es noch nie gelungen sei, die Kosten im Wirtschaftsplan zu halten und man inzwischen gefährlich nahe an die 1 Mio. € herangerutscht sei. Die BAP werde daher nicht zustimmen. Das Theater müsse den Fehlbetrag 2014 mit 2015 und 2016 verrechnen. Man sollte darüber nachdenken, eine Obergrenze einzuführen.
Frau Koch und Herr Porzner nehmen an der Abstimmung nicht teil.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom
16.09.2015:
1. Der
vorgelegte Jahresabschluss 2014 der Theater Ansbach – Kultur am
Schloss eG
wird gemäß § 5 der Vereinbarung zwischen der Stadt Ansbach und
der Genossenschaft anerkannt.
2. Der
Betriebsmittelzuschuss 2014 der Stadt Ansbach an die Theater Ansbach –
Kultur am Schloss eG wird
endgültig auf 935.522,90 € festgelegt.
3. Der an das
Theater Ansbach noch zu leistende ungedeckte Restfehlbetrag in
Höhe von 47.522,90 € wird
überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt
aus erwarteten Mehreinnahmen
bei der Einkommensteuerbeteiligung.