Tagesordnungspunkt

TOP Ö 13: Sanierung Weinbergschule, BA ll

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.09.2015   SR/008/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/024/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau OB Seidel berichtet, dass die Stadt Ansbach und die Diakonie Neuendettelsau am 13. Mai 2015 den Letter of Intent (LOI) für die Sanierung und gemeinsame Nutzung des dringend sanierungsbedürftigen Altbaus der Weinbergschule unterzeichneten. Erklärtes Ziel beider Partner sei es, das Gebäude nach einer Generalsanierung für die Weinbergschule und die Pestalozzischule zum Wohl der Schülerinnen und Schüler beider Schulen zu nutzen. Eine Kooperation bei Mittags- und Hausaufgabenbetreuung und ein Hortangebot biete ein weiteres Plus für Schüler und Eltern. Durch die Zusammenarbeit könnten zudem verschiedene Synergieeffekte gehoben werden.

 

Zwischenzeitlich fanden auch mehrere Gespräche mit der Diakonie Neuendettelsau, sowie der Regierung von Mittelfranken statt, um über den LOI hinaus die künftige Nutzung des Gebäudes anhand der Bedarfe zu definieren und die jeweiligen Förderungen für die angestrebten Nutzungen zu generieren. Nun sei man soweit den nächsten Schritt zu tun, um den Altbau baldmöglichst zu sanieren und der angestrebten gemeinsamen Nutzung zuzuführen.

 

Herr Büschl informiert, dass die Weinbergschule als zweizügige Grundschule mit Kombiklassen einen Raumbedarf von 10 Klassenräumen habe, d.h. dass weiterhin zwei Klassen in dem zu sanierenden Gebäudetrakt auszuweisen seien. Ferner bestehe für die Weinbergschule ein Bedarf für die Mittagsbetreuung, der im nicht sanierten und jetzt zur Planung anstehenden Gebäudeteil abgedeckt werden soll. Welche Flächen für die Weinbergschule schließlich tatsächlich förderfähig sein werden, sei noch im Detail abzustimmen, da im Bereich der Mittagsbetreuung und der Horträume von Synergieeffekten ausgegangen werde. Eine förderfähige Hauptnutzfläche von rund 300 m² ist nach derzeitiger Einschätzung aus den Förderrichtlinien darstellbar.

 

Für die Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule sei insgesamt ein langfristiger Bedarf von 17 Klassen mit 190 Schülern von der Regierung von Mittelfranken anerkannt, d.h. dass aktuell ein Fehlbedarf von ca. 370 m² besteht. Des Weiteren plane die Diakonie Neuendettelsau, eine offene Ganztagsschule im zu sanierenden Gebäudetrakt einzurichten, was zusätzlich einen Raumbedarf von 240 m² auslöse.

 

Nach den Ergebnissen der Vorbesprechung müssten rd. 500 m² Hauptnutzfläche für die Pestalozzischule ausreichen, die auch voll umfänglich von der Privatschulförderung abgedeckt würden. Die Diakonie hat signalisiert, dass diese etwas kleinere Lösung im Sinne der gemeinsamen Nutzung des Gebäudes akzeptiert werde. Der von der Diakonie geplante dreigruppige Kinderhort wäre nach dem Summenraumprogramm mit rd. 400 m² nach Art. 10 FAG förderfähig.

 

Wenn man die höchstmöglichen Hauptnutzflächen aufaddiere, zeige sich, dass zwar nicht sämtliche wünschenswerten und förderfähigen Flächen im leerstehenden Gebäuderiegel in Gänze untergebracht werden können, jedoch im Sinne des gemeinsamen Projekts und der für beide Partner nutzbringenden Kooperation eine attraktive Lösung für alle Beteiligten, insbesondere die Schülerinnen und Schüler, dargestellt werden könne. An dieser Stelle sei auch noch einmal darauf hingewiesen, dass weder die Stadt Ansbach alleine, noch die Diakonie eine Sanierung des gesamten Gebäudekomplexes stemmen könne und nur gemeinsam eine zukunftsfähige Lösung und schulische Nutzung des Gebäudes ermöglicht werden könne.

 

Herr Büschl weist auch darauf hin, dass im derzeitigen Zustand die Obergeschosse des Gebäudes und der ehemalige Verwaltungsbereich aus Sicherheitsgründen nicht mehr genutzt werden könnten. Dies zeige eine vor kurzem durchgeführte Begehung von Baufachleuten. Für das Schuljahr 2016/2017 können übergangsweise durch die Grundschule Ansbach Nord sowie die Pestalozzischule für ein Jahr schulische Nutzungen in Teilen des Erdgeschosses des sanierungsbedürftigen Hauses erfolgen.

Wenn zum Schuljahr 2016/2017 mit der Sanierung begonnen wird, sei der gesamte Gebäudetrakt nicht mehr schulisch nutzbar. Für die Zeit bis zur Fertigstellung müsse demnach für beide Seiten eine Ausweichlösung gefunden werden.

 

Zum zeitlichen Ablauf der Maßnahme informiert Herr Büschl, dass die Voruntersuchungen und Planungen bis Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) innerhalb der nächsten 6-8 Monate erstellt und im Detail mit der Diakonie und dem Zuwendungsgeber abgestimmt werden sollen. Parallel ist vor Einreichung des Zuwendungsantrages ein Vertrag über die Kostentragungen mit der Diakonie zu schließen. Nach der Bereitstellung der nötigen Haushaltsmittel (ggf. übergangsweise Vorfinanzierung vor Zuwendungsbescheid) und den grundsätzlichen Förderzusagen (mind. Unbedenklichkeitsbescheinigung) schließe sich ein Zeitraum von ca. 3-4 Monaten für die Ausführungsplanung und Ausschreibungen des ersten Maßnahmenpaketes an. Ein Baubeginn könne unter diesen Voraussetzungen voraussichtlich zum Schuljahr 2016/2017 erfolgen. Für die Baudurchführung werde nach derzeitigem Stand ein Zeitrahmen von 12 Monaten angesetzt, sodass der Nutzungsbeginn bis nach den Herbstferien 2017 möglich wäre.

 

Herr Büschl informiert weiter, dass die Verwaltung vorschlage, für den BA II die Architektin Monika Freund zu beauftragen. Diese war bereits mit der Planung des BA l betraut und kenne sich zum einen mit den Besonderheiten des Gebäudes, den verwendeten Baustoffen und Materialien bestens aus und zum anderen weise der Gebäudekomplex so nach Fertigstellung ein einheitliches Erscheinungsbild auf. Die Erfahrungen mit Frau Freund  seien bisher sehr gut. Sie habe zwar bereits durch den Bauausschuss die Planung für den Abbruch und den Neubau Wohnungsbau Kirchenweg 12 erhalten. Die Verwaltung würde die Leistungsphasen 5-9 dieses Projekts dann jedoch an  das Architekturbüro Korder übertragen. Mit der Architektin Freund als auch mit Herrn Korder wurden entsprechende Vorgespräche geführt. Beide wären mit der aufgezeigten Vorgehensweise einverstanden.

 

Herr Schwarzbeck berichtet zur Finanzierung und Förderung, dass sich dies noch komplexer und zeitaufwendiger in der Klärung darstelle als erwartet. Im Vordergrund stehe hierbei die optimale Umsetzung des gemeinsamen Projekts mit Generierung der größtmöglichen Förderung und geringstmöglicher Belastung von Stadt und Diakonie.

 

Die Förderung für Privatschulen, wie die Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule, liege bei annähernd 100 %. Dieser Anteil wird von der Diakonie an die Stadt Ansbach abgetreten (Modell beim Bau des Sonderpädagogischen Förderzentrums Ansbach). Für die Räume der Grundschule Nord - Weinbergschule werde ein Förderanteil von mindestens 40 % erwartet. Die Kosten für die Räume des dreigruppigen Horts würden von der Stadt Ansbach getragen. Die staatliche Förderung hierzu würde nach Art. 10 FAG  rd. 40 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Die verbleibenden Kosten könne die Stadt Ansbach über eine Finanzierungsvereinbarung von der Diakonie über den Nutzungszeitraum von 25 Jahre verteilt erstattet bekommen.

 

Auf der Basis der geschätzten Gesamtkosten von 3,2 Mio. € für das gesamte Gebäude müsse die Stadt Ansbach Eigenmittel von ca. 1,2 Mio. € aufbringen. Die vorgesehene  Finanzierungsvereinbarung mit der Diakonie Neuendettelsau würde jährlich Einnahmen aus der Hortfinanzierung ergeben und auf die gesamte Nutzungsdauer den Eigenmittelbedarf auf den Bereich Grundschule Nord reduzieren.

 

Für den planerischen Einstieg in das Projekt sei eine Planung zu erstellen. Damit die Realisierung baldmöglichst beginnen könne, sollten für die vorbereitenden Untersuchungen und Planungen noch in 2015 außerplanmäßige Mittel bereitgestellt werden.

 

Herr Porzner sagt, er sei froh, dass eine gute Lösung gefunden wurde und der Verkauf des Altbaus nun vom Tisch sei. Er hätte sich jedoch eine bessere Kommunikation gewünscht, denn viele Informationen habe er nur der Zeitung entnehmen können. Er fragt, wieso das Thema nicht in den Ausschüssen vorberaten worden sei, denn er komme bei der Refinanzierung auf einen anderen %-Satz. Beim Thema Hort sei ihm noch unklar wie hoch die Differenzierung der Förderung sei und wer diesen dann nutzen dürfe. Wenn die Stadt den Hort bezahle, sollte sie ihn auch nutzen dürfen. Ihm komme auch der Nutzungszeitraum von 25 Jahren sehr lange vor und erkundigt sich, ob dies eine Fördervoraussetzung oder noch verhandelbar sei.

 

Frau OB Seidel entgegnet, dass das Thema Verkauf bereits seit Januar vom Tisch sei und der Stadtrat mehrfach umfassend informiert wurde. Zum Hort sei bereits eingangs berichtet worden.

 

Herr Schwarzbeck ergänzt, dass es sich in der Ganztagsschule bzw. der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung um eine umfassende Ganztagsbetreuung handele und jeder einen Platz in dem Hort finden werde. Er fügt hinzu, dass die 1,2 Mio € Eigenmittel zu einem großen Teil refinanziert werden. Die 25 Jahre seien bei staatlich geförderten Einrichtungen das Minimum.

 

Herr Hayduk sagt, er sei überrascht, dass man nun schon von fixen Voraussetzungen ausgehe. Für ihn sei der letzte Stand die Unterzeichnung des LOI, ansonsten habe er noch keine Informationen über das weitere Vorgehen erhalten.

 

Herr Büschl weist darauf hin, dass die Verwaltung durch den LOI berechtigt wurde, weitere Abstimmung vorzunehmen. Der eigentliche Vertragsschluss über die Finanzierung und Nutzung mit der Diakonie sei erst möglich, wenn die Kosten vorlägen und die Förderanträge gestellt seien. Das heißt, die Erteilung eines weiteren Auftrages gehe dann selbstverständlich durch die nötigen Ausschüsse (BA, HFWA, STR).

 

Herr Schwarzbeck betont, dass der nächste wichtige Schritt die Planung sei. Momentan handle es sich nur um Richt-/Zielwerte. Die Architektin müsse erst planen, damit man die genauen Werte erhalte. Dann werde man wieder berichten und auch erst dann werde ein Beschluss für die Sanierung gefasst.

 

Herr Schalk ist auch der Meinung, dass man die Planung aufnehmen müsse. Hierfür sei aber nur ein Beschluss für b) und c) erforderlich. Für a) sehe er noch keinen Entscheidungsbedarf und er möchte vorher den Vertrag mit der Diakonie kennen.

 

Herr Schwarzbeck teilt mit, dass a) erforderlich sei um die Zuwendungsanträge zu stellen. Dies wolle man gleich machen, wenn man in den Prozess eintrete. Ansonsten sei ein Nachtragshaushalt nötig.

 

Herr Schildbach erkundigt sich, ob auch eine inklusive Beschulung angedacht sei. Wenn nein, möchte er dies anregen.

 

Herr Nießlein antwortet, dass man dies gerne im Schul- und Kulturausschuss diskutieren könne.

 

Herr Hüttinger appelliert an seine Stadtratskollegen, allen drei Beschlüssen zuzustimmen. Wenn man a) nicht zustimme, können die Planungen nicht vorangetrieben werden. So bestehe die Gefahr, dass evtl. im nächsten oder übernächsten Schuljahr nur noch acht Klassen nutzbar seien und die neunte und zehnte Jahrgangsstufe wegfallen müsse.

 

Herr Porzner teilt mit, dass die SPD zustimmen werde. Der Knackpunkt sei allerdings der Hort. Er sei der Meinung, dass man die Finanzierung mit der Diakonie teilen sollte.

 

Frau OB Seidel entgegnet, dass man hierüber nichtöffentlich nochmal reden könne.

 

Herr Deffner weist darauf hin, dass ein Beschluss wie a) bei Schalkhausen auch nicht für den Zuwendungsantrag erforderlich gewesen wäre.

 

Frau OB Seidel macht deutlich, dass sie dies nicht nachvollziehen könne. Die Verwaltung hatte den Auftrag, eine zügige Umsetzung auf die Beine zu stellen. Dies habe sie stringent umgesetzt. Nun sei man so weit, den nächsten wichtigen Schritt zur Umsetzung zu tun und dies solle nun auch geschehen. Bei der Grundschule Schalkhausen habe die Verzögerung andere Gründe.

 

Herr Seiler ist der Ansicht, dass die Kombination aus a), b) und c) logisch sei und für eine zügige Umsetzung stehe.

 

Herr Schalk ist der Meinung, dass der Beschluss a) nicht nötig sei, da die Zuwendungsanträge auch ohne gestellt werden können und die Verwaltung die Mittel in den Haushalt einstellen könne. Die CSU stelle sich nicht gegen die positive Dynamik, aber man sollte heute nicht blind beschließen.

 

Frau OB Seidel stellt die drei Punkte getrennt zur Abstimmung:

 


Beschluss:

 

a)    Der Stadtrat nimmt von dem Sachstandsbericht Kenntnis und stimmt dem weiteren Vorgehen zur Planung der „Generalsanierung Schulstandort Breitstraße  - BA ll“ und der Vorbereitung von entsprechenden Zuwendungsanträgen zu.

Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechende Finanzierung im Haushalt 2016 und in der Finanzplanung bis 2018 mit einem  Eigenmittelbedarf von ca. 1,2 Mio. € aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 29  Nein 12 

Mehrheitlich beschlossen.

 

 

b)    Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, die Planungsleistungen an das Architekturbüro Freund (Ansbach) zu vergeben. Von den hierfür anfallenden Kosten von 80.000 € werden 25.000 € außerplanmäßig (Deckung allgemeine Rücklage) und 55.000 € verbindlich im Haushalt 2016 bereitgestellt.

 

Einstimmig beschlossen.

 

 

c)   Die Planungsleistungen für den Ersatzneubau des Anwesens Kirchenweg 12 werden ab der Leitungsphase 5 an das Büro Korder in Ansbach übertragen. Die Leistungsphasen 1-3 werden mit dem Büro Freund soweit erbracht abgerechnet.