Tagesordnungspunkt

TOP Ö 14: Aufsichtsratssitzung der ABuV vom 07.08.2015

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.09.2015   SR/008/2015 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 18
Vorlage:  REF2/005/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl berichtet, dass der Stadtrat im Februar 2015 beschloss, den Nahverkehrsplan fortzuschreiben und damit seine Rahmenkompetenz zur Festlegung von Qualität und Quantität des Ansbacher ÖPNV weiterhin wahrzunehmen.  Am 24. Juli fand die erste Sitzung des AK zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans - bestehend aus VGN, Stadtverwaltung, ABuV, allen Fraktionen sowie Vertretern von Landkreis, Seniorenbeirat, Beirat für Menschen mit Behinderung, Jugendrat sowie Busunternehmen, CARINA und weiteren Teilnehmern -  statt. Hier sollen wichtige Fragen zum Nahverkehr untersucht und Lösungen für die Zukunft erarbeitet werden. Ziel ist es in den nächsten Monaten neben anderen wichtigen Bausteinen die Buslinienführung zu optimieren. Insgesamt soll der ÖPNV für die Bürger und Bürgerinnen wieder attraktiver werden. Die Kosten-Einnahme-Situation bei der ABuV soll insbesondere durch Rückgewinnung verlorener Kunden und die Erschließung neuen Kundenpotentials verbessert werden. Alle im Rahmen der Fortschreibung des NVP behandelten Bausteine korrespondieren miteinander und sollten daher nicht losgelöst betrachtet werden.

 

Von der ABuV GmbH wurde unabhängig von der vom Stadtrat beschlossenen Fortschreibung des Nahverkehrsplans ein Buskonzept beauftragt, welches das Liniennetz maßgeblich verändert. Dieses Konzept wurde in verkürzter Form von PB-Consult in der Aufsichtsratssitzung der ABuV GmbH am 10.07.2015 präsentiert, wobei zu dem  dort enthaltenen maximalen Einsparvorschlag von 330.000 € und dem Entfall von 222 Busfahrten pro Woche ein Beschlussantrag mehrerer Aufsichtsräte vorlag. Dieser Konzeptentwurf von ABuV enthalte einige interessante Ansätze, wie eine stärkere Bedienung der Innenstadt zumindest während der derzeitigen Busfahrzeiten oder eine grundsätzliche Beschleunigung der Linienführung im gesamten Busnetz, aber auch sehr einschneidende Vorschläge. So werden, um die maximale Einsparung zu erreichen, Ortsteile und Bushaltestellen in der Kernstadt nicht mehr vom Stadtverkehr angefahren, mehrere Linien von einem 30- auf einen 60-Minutentakt umgestellt und das Busangebot insgesamt auf knapp 60 % im Vergleich zu 2012 reduziert. In der Aufsichtsratssitzung wurde das Konzept intensiv diskutiert. Eine Beschlussfassung wurde seitens der Aufsichtsratsvorsitzenden nicht durchgeführt, da die Zuständigkeit bezüglich der  Rahmensetzung für den ÖPNV bei der Stadt Ansbach liegt und der angestrebte Beschluss gegen den geltenden Nahverkehrsplan (Stadtratsbeschluss) verstoße. Es wurde zudem darauf verwiesen, dass das Konzept von ABuV in die vom Stadtrat beschlossene Fortschreibung des NVP eingespeist werden müsse, da der Baustein Linienführung nicht losgelöst von den weiteren korrespondierenden Bausteinen behandelt werden könne. Was das Buskonzept selbst betreffe, so wurde auf die fehlende Abstimmung mit Stadtentwicklung, Bau- und Verkehrsbehörden und VGN z.B. bezüglich der Karlstraße, die lt. Konzept in beide Richtungen befahrbar sein soll und der neuen Haltestellen an Brückencenter und Messegelände hingewiesen. Zu diesen von der Verwaltung bereits beauftragten ergänzenden Untersuchungen lägen noch keine Ergebnisse vor.

 

Herr Büschl informiert, dass im gestrigen zweiten AK NVP eine Stellungnahme des VGN zum Konzept von PB-Consult vorgestellt wurde. Hier wurde deutlich gemacht, dass es sich bei 70 % der Fahrten, die gestrichen werden sollen, um Fahrten mit mehr als 10 Fahrgästen handele und dass, je nach Szenario, zwischen 670 und 717 Fahrgäste pro Tag von den Streichungen betroffen sein werden.

 

Herr Kleinlein berichtet, dass sechs Mitglieder des Aufsichtsrats die Aufsichtsratsvorsitzende mit Antrag vom 15.07.2015 aufforderten, zu einer  Sondersitzung zu laden, um über den genannten maximalen Einsparvorschlag des Buskonzeptes abzustimmen. Zudem forderten sie, über ein rechtliches Vorgehen gegen die Aufsichtsratsvorsitzende abstimmen zu lassen.

 

Diese Sondersitzung fand schließlich auf Einladung der Aufsichtsratsvorsitzenden,  am 07.08.2015 um 11 Uhr, statt und wurde von dieser ordnungsgemäß eröffnet und geschlossen. Vor Eintritt in die Tagesordnung informierte sie die Aufsichtsräte über den Inhalt eines Rechtsgutachtens von Rödl & Partner zur Klärung der immer wieder diskutierten Frage der Kompetenzverteilung zwischen Stadt und dem Tochterunternehmen ABuV und auch zur Mehrfachrolle Stadtrat/Aufsichtsrat sowie Oberbürgermeisterin/Vertreterin der Gesellschafterin/Aufsichtsratsvorsitzende.

 

Herr Kleinlein weist auf einzelne Punkte aus dem Rechtsgutachten von Rödl & Partner hin:

1. Kompetenzverteilung Stadt – ABuV GmbH

 

„Sämtliche Bundesgesetze und die Kommunalgesetze des Freistaates Bayern definieren den ÖPNV, insbesondere den ÖSPV (Bus-, Straßenbahn- und U-Bahnverkehr), ganz klar als eine Pflichtaufgabe der Gebietskörperschaften. Jedenfalls dann, wenn eine Gebietskörperschaft diese Aufgabe tatsächlich übernommen hat, so ist diese Aufgabe in ihrem Wirkungskreis eine Pflichtaufgabe. Die Planung, Bereitstellung und tatsächliche Durchführung des ÖPNV ist gesetzlich als Versorgungsbetrieb der Gebietskörperschaft (Kommune) definiert. Damit steht der Versorgungsbetrieb ÖPNV in einer Reihe mit den Versorgungsbetrieben Trinkwasserversorgung und Energieversorgung. Konsequenterweise hat der Bundesgesetzgeber zwischen den Verkehrsversorgungsbetrieben und den Energieversorgungsbetrieben kraft Gesetzes das Bestehen eines Querverbundes angeordnet. Es bedarf keiner weiteren technischen oder wirtschaftlichen Maßnahmen. Der Querverbund zwischen diesen beiden Arten von Versorgungsbetrieben besteht aus sich selbst heraus. Die Planung, Bereitstellung und Durchführung von Versorgungsbetrieben sind originäre Grundkompetenzen der Gebietskörperschaften (Kommunen und Landkreise).

Die Stadt hat von dieser Grundkompetenz auch tatsächlich Gebrauch gemacht. Dies ergibt sich insbesondere aus der Durchführung des umfangreichen Verfahrens von Juni 2008 bis Oktober 2011. Es setzt sich fort in den weiteren Verfahren und Beschlüssen vom Februar 2013 und vom März 2015.“

 

2. Rechtliche Situation der ABuV GmbH

 

„§ 3 des Gesellschaftsvertrages der ABuV regelt als Geschäftszweck lediglich „die Errichtung und den Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs“. Geschäftszweck einer Kapitalgesellschaft kann nur sein, was durch Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschlüsse als solches definiert wurde. In Ermangelung entsprechender Gesellschafterbeschlüsse ist die Erarbeitung und Verabschiedung eines Nahverkehrsplanes im Sinne einer umfassenden Rahmensetzung für den ÖPNV in Ansbach nicht Geschäftszweck der ABuV. Es ist noch nicht einmal die Gestaltung der Verkehrslinien und des Preissystems als Geschäftszweck der ABuV definiert. Nach der zitierten kurzen und knappen Geschäftszweckdefinition des Gesellschaftsvertrages ist die ABuV lediglich befehlsempfangende und ausführende Tochter- bzw. Enkelgesellschaft der Stadt Ansbach. Sie ist im Hinblick auf die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der AVVH vollständig an deren Weisungen gebunden.

§ 14 des Gesellschaftsvertrages (Aufgaben des Aufsichtsrates) kann nur im Rahmen des definierten Geschäftszweckes Bedeutung haben. Aufgaben, die nicht Geschäftszweck der Gesellschaft selbst sind, kann der Aufsichtsrat nicht für sich beanspruchen. In § 14 Abs. 1 e) bis h) werden dem Aufsichtsrat der ABuV bestimmte Kompetenzen im Rahmen der Durchführung (§ 3 des Gesellschaftsvertrages) des ÖPNV zugewiesen. Diese Kompetenzen betreffen jedoch nicht die Grundfragen und Leitlinien, die die Stadt vorgegeben hat. Insbesondere ist „die Zustimmung zur Festsetzung und Änderung allgemeiner Tarife und Preise“ (§ 14 Abs. 1 lit. f) keine Kompetenzzuweisung in dem Sinn, so dass der Aufsichtsrat Preisstufen und Preisrahmen entgegen den Vorgaben des Stadtrates festsetzen könnte.“

 

Herr Kleinlein informiert weiter, dass die Aufsichtsratsvorsitzende im Ergebnis insbesondere darauf hinwies, dass nicht die ABuV für die Rahmensetzung für den ÖPNV in Ansbach, sondern die Stadt zuständig ist und daher auch der Aufsichtsrat keine Kompetenz besitzt über das neue umfassende Buskonzept von PB-Consult mit einer Reduzierung um 222 Busfahrten pro Woche zu entscheiden. Zudem machte sie deutlich, dass Stadträte grundsätzlich nicht gegen Stadtratsbeschlüsse verstoßen dürfen. Während des Verlesens des Fazits teilte sie das Rechtsgutachten in Kopie an alle Aufsichtsräte und die weiteren Anwesenden aus und bat darum dieses in Ruhe daheim durchzulesen und die gewonnenen Erkenntnisse in das weitere Vorgehen einfließen zu lassen. Die Aufsichtsratsvorsitzende informierte dann, dass sie wegen Unzuständigkeit der ABuV und fehlender Kompetenz des Aufsichtsrats nicht in die Tagesordnung eintreten werde und schloss die Sitzung. Wortmeldungen lagen vor Schluss der Sitzung keine vor.

 

Einige Minuten nachdem die Aufsichtsratsvorsitzende die Sitzung geschlossen hatte, kündigte der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende trotz Anwesenheit der Aufsichtsratsvorsitzenden an, sich unter Bezugnahme auf ein angebliches „Selbsthilferecht“ zum "temporären Aufsichtsratsvorsitzenden" bestimmen zu lassen, eine weitere Aufsichtsratssitzung eröffnen zu wollen und mit den verbleibenden fünf von insgesamt zehn Aufsichtsräten an seiner Seite die Umsetzung des Sparkonzepts zu beschließen. Was dann auch so erfolgte, obwohl die Aufsichtsratsvorsitzende auf die rechtliche Fragwürdigkeit dieses Vorgehens mehrfach hinwies. Das Handeln des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und der fünf Aufsichtsräte und die Rechtmäßigkeit des von diesen gefassten Beschlusses, stellte vor Kurzem auch der zuständige Richter des Landgerichts in Frage. Er wies mehrfach sehr deutlich darauf hin, dass die Rechte der Aufsichtsratsvorsitzenden nur im Vertretungsfall auf den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden übergehen. Ein solcher Vertretungsfall lag aber nicht vor, da die Aufsichtsratsvorsitzende anwesend war.

 

Um den Vollzug des rechtlich fragwürdigen Beschlusses, der gegen den geltenden Nahverkehrsplan verstoßen und den Stadtratsbeschluss zur Fortschreibung des NVP konterkarieren würde, zu verhindern, beantragte die Stadt Ansbach eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht. Einem vom Richter angestrebten Kompromiss gegenüber zeigte sich die ABuV bedauerlicherweise nicht aufgeschlossen. Die Stadt  modifizierte schließlich ihren Antrag in der mündlichen Verhandlung dahingehend, dass der ABuV GmbH wenigstens bis 15.10.2015 untersagt werden solle, verbindliche Regelungen mit Dritten zur Umsetzung des Aufsichtsratsbeschlusses zu treffen, um die Entscheidungskaskade über Stadtrat und AVVH bis hin zur ABuV zu ermöglichen. Hierüber entschied das Gericht am 04.09.2015 auf Grund aus seiner Sicht mangelnder Eilbedürftigkeit ablehnend. Das Gericht stellte in seiner Entscheidung hauptsächlich darauf ab, dass die Stadt faktisch Alleingesellschafterin der ABuV GmbH ist und es ihr deshalb möglich wäre, den Geschäftsführer der ABuV entsprechend anzuweisen. Dabei ließ das Urteil jedoch die tatsächliche Konstruktion der Ansbacher Tochter- und Enkelgesellschaften unberücksichtigt, die für dieses Vorgehen eine Kaskade verschiedener Sitzungen von Stadtrat, Gesellschaftern und Aufsichtsräten erfordert hätte.

 

Der Richter machte zwar mehrfach deutlich, dass er den Beschluss für rechtlich fragwürdig halte, er jedoch keine Eile sehe, da der Stadtrat einen anderen Beschluss fassen könne. Die komplizierte Situation, dass die Stadt keinen direkten Einfluss auf die ABuV, sondern nur über die AVVH, hat, ließ der Richter dabei unberücksichtigt, denn die Stadt habe die Rechtsform ja selbst gewählt.

 

Um die Zuständigkeit der Stadt zu wahren und die Umsetzung des rechtlich fragwürdigen Beschlusses des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und der verbleibenden fünf Aufsichtsräte vom 07.08.2015 zu verhindern, soll der Geschäftsführer der ABuV GmbH nun angewiesen werden, die am 07.08.2015 gefassten Beschlüsse nicht umzusetzen. Der Stadtrat sei deshalb heute angehalten, darüber abzustimmen. Wenn dem Beschlussvorschlag nicht zugestimmt werde, sei auch der AK zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans überflüssig.

 

Herr Kleinlein erklärt den Beschlussvorschlag näher und betont, dass es nicht darum gehe, ob das Konzept gut oder schlecht sei, sondern ob die Umsetzung sofort erfolgen oder in die Fortschreibung des NVP aufgenommen werden und dort auf Umsetzbarkeit geprüft werden soll.

 

Herr Porzner teilt mit, dass er es traurig finde, wie Mutter und Tochter bzw. Enkel miteinander umgehen und dass man bereit sei vor Gericht zu gehen. Er ist der Meinung, dass dieser Weg nicht erfolgreich sein werde und Frau OB Seidel mehr mit den Stadträten kommunizieren müsse. Er ist auch der Ansicht, dass in den Ausführungen einiges aus dem gestrigen AK NVP weggelassen worden sei. Die Auslastung liege unter 12 %, teilweise niedriger. Man müsse Maßnahmen ergreifen, damit die Auslastung steige. Er führt weiter aus, dass der Aufsichtsrat die Aufgabe habe, auf die Wirtschaftlichkeit zu achten. Der Busverkehr wurde 2012 ausgeweitet, ohne auf die Kosten zu achten. Durch die Streichungen 2013 konnten die Kosten dann wieder reduziert werden. Die SPD sei für die Umsetzung des Konzepts, aber es müssten noch ein paar Wünsche eingearbeitet werden. Man solle die ABuV und den VGN arbeiten lassen. Er weist Herrn Kleinlein darauf hin, dass die Verwaltung in letzter Zeit oft Unrecht mit ihren Rechtsmeinungen hatte und führt dies weiter aus.

 

Frau OB Seidel bittet Herrn Porzner solche Unterstellungen zu unterlassen.

 

Frau OB Seidel weist unter anderem darauf hin, dass die Vorschläge des PB-Consult-Gutachtens in die Fortschreibung des NVP einfließen müssten. Hier sei die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ebenfalls ein wichtiger Punkt. Sie gibt auch zu bedenken, dass das rechtlich fragwürdige Vorgehen von Herrn Deffner, inklusive des so herbeigeführten Beschlusses, die Kommunikation nicht gefördert habe und der Auslöser für das gerichtliche Vorgehen war.

 

Herr Schalk ist der Meinung, dass es bessere Möglichkeiten gegeben hätte, als vor Gericht zu gehen. Frau OB Seidel hätte heute im Stadtrat das Konzept zur Abstimmung geben oder den Geschäftsführer anweisen können. Außerdem ist er der Meinung, dass die Beschlussvorlage für einen Laien sehr kompliziert sei. Es sei nicht üblich, dass der Stadtrat dem Aufsichtsrat Anweisungen gebe, daher sollte der vorgelegte Beschluss nicht gefasst werden. Man sollte über das Konzept selbst abstimmen lassen.

 

Frau OB Seidel entgegnet, dass es noch nicht soweit sei, über das Konzept abzustimmen, da man noch gar nicht wisse, ob einige der Maßnahmen überhaupt verkehrlich oder baulich umsetzbar seien. Ihr gehe es ausschließlich um die Sache – also um die Stadt und die Bürger – sie selbst wohne zentrumsnah und sei nicht auf den ÖPNV angewiesen. Wie Herr Büschl eingangs bereits erwähnt habe, handle es sich um mindestens 650 von den Streichungen direkt betroffene Fahrgäste pro Tag – hochgerechnet auf ein Jahr seien dies 160.000. Bei den angegebenen Einsparungen seien aber keinerlei Fahrgastverluste eingerechnet. Realistisch gerechnet seien die Einsparungen daher wohl viel niedriger anzusetzen. Es werde also wahrscheinlich nicht einmal das Ziel des Sparkonzepts von PB-Consult bzw. ABuV erreicht. Es seien lediglich negative Auswirkungen auf die Stadt und den ÖPNV – Stichwort: Abwärtsspirale – zu erwarten. Man sollte das also dringend nochmal überdenken.

 

Frau Beyer-Nießlein teilt mit, dass sie sich über den ausführlichen Beschlussvorschlag gewundert habe, könne dies aber nach den Ausführungen nachvollziehen. Sie halte die Entscheidung des Richters auch nicht für eine Niederlage der Stadt, denn die Entscheidung der Hauptsache werde erst noch getroffen. Sie halte den von Herrn Deffner herbeigeführten und von den sechs Aufsichtsräten gefassten Beschluss auch für rechtswidrig und könne verstehen, dass Frau OB Seidel diesen nun vom Tisch haben möchte. Man müsse sich jedoch Fragen warum diese Situation entstanden sei. Sie sei der Ansicht, dass dies aus einer Notsituation der Stadträte heraus entstanden sei. Sie frage sich, warum das Konzept nicht im Stadtrat, auch in einer Sondersitzung, zur Entscheidung gestellt wurde. Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans sei zwar beschlossen, aber zu dieser Zeit lag das Konzept auch noch nicht vor.

 

Frau OB Seidel wiederholt nochmals, dass das Konzept zur Abstimmung gegeben werde, wenn es beschlussreif sei. Derzeit müssten jedoch noch einige Stellungnahmen eingeholt werden. So sei aktuell ein Gutachten beauftragt, bezüglich Befahrbarkeit der Karlstraße in zwei Richtungen und der Schaffung der zusätzlichen Haltestelle beim Brückencenter. Ergebnisse lägen aber noch nicht vor.

 

Herr Seiler sagt, dass bei der rechtlich fragwürdigen ABuV-Sitzung von Herrn Deffner mit fünf weiteren Aufsichtsräten weder Dringlichkeit noch ein Vertretungsfall gegeben waren. Er halte den Beschluss daher auch für rechtswidrig.

 

Herr Hüttinger ist der Meinung, man müsse sich für den Bürger einsetzen. Dessen Meinung sei sehr wichtig. Es wurde eine Umfrage mit Unterschriftenliste gestartet und es sei klar, dass die Bürger keine Demontierung des ÖPNV wollen. Außerdem gebe es noch viel zu klären, z.B. sei noch überhaupt nicht klar, was die Umsetzung des Konzepts überhaupt kosten werde und wie hoch die Einsparung tatsächlich sei, denn gegenüber den Einsparungen stünden dann ja auch die geringeren Einnahmen. Der vorgeschlagene Beschluss bedeute, dass weiter an dem Konzept gearbeitet werde und das sei ja das, was alle wollen.

 

Herr Meyer weist darauf hin, dass die Fahrgäste zurückgingen und am 17.07.2014 trotzdem die Fahrpreise erhöht wurden. Er könne sich erinnern, dass Herr Moritzer in der damaligen Sitzung dazu geraten habe, die Fahrpreise zu erhöhen. Nun sage er, die Erhöhung sei ein „Kardinalsfehler“ gewesen. Das würde nicht zusammenpassen.

Er sei der Meinung, dass die gewünschten Einsparungen nie erreicht werden. Es könne jedoch nicht so weitergehen, dass die Tochter mit der Mutter machen kann was sie will. Man müsse sich bei der Entscheidung Zeit lassen und diese auch gemeinsam treffen. Außerdem sollte man das Mobilitätsgutachten abwarten.

 

Herr Bartusch appelliert, keinen Schnellschuss zu starten. Bisher sei Vieles falsch gelaufen, man habe nun die Möglichkeit es richtig zu machen. Er halte das Konzept bis auf die Streichung der Fahrten für gut. VGN und PB-Consult sollten dies zusammen erarbeiten. Er finde, dass einzelne Punkte noch überprüft werden müssen und dass der ÖPNV besser beworben werden müsse. Er bittet seine Kollegen, daher nicht für die Umsetzung des Konzepts zu stimmen, sondern für den Verwaltungsvorschlag.

 

Herr Schaudig teilt mit, dass er selbst den Bus zweimal wöchentlich nutze und daher direkt betroffen sei, trotzdem sei er für die Umsetzung des Konzepts. Er halte den vorgelegten Beschlussvorschlag zwar für schlüssig, frage sich aber, wie man das Weisungsrecht durchsetzen will, da es nicht im Gesellschaftsvertrag verankert sei. Der Stadtrat habe keine Möglichkeit gegen den Aufsichtsrat vorzugehen, außer diesen abzuberufen. Es sei derzeit ein trauriger Stil, er bittet daher den Beschlussvorschlag zurückzuziehen und um Abstimmung über das Konzept, damit die „Machtspielchen“ endlich aufhören.

 

Frau OB Seidel entgegnet, dass der „traurige Stil“ damit begann, dass der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende ohne jegliches Recht die rechtlich fragwürdige Aufsichtsratssitzung einberief und einen ebenso rechtlich fragwürdigen Beschluss fassen ließ.

 

Herr Kleinlein stimmt Herrn Schaudig zu, dass Sanktionsmöglichkeiten bzgl. der Aufsichtsratsmitglieder fehlen würden, aber der Stadtrat dies zumindest versuchen könne.

 

Frau OB Seidel wiederholt, dass man über das Konzept natürlich im Stadtrat beschließen werde, aber erst wenn  es beschlussfähig sei.

 

Frau Koch ist der Meinung, dass sich jeder im Saal für den Bürger interessiere. Der ÖPNV sei jedoch über das Ziel hinausgeschossen, deshalb sei eine Neuauflage nötig gewesen. An dem immer noch vorhandenen Defizit, könne man ja erkennen, dass die Kürzungen nicht ausgereicht haben. Man habe keine Zeit mehr, zu warten, bis der NVP erstellt sei und musste daher den Beschluss im AR fassen. Frau OB Seidel entscheide über die Punkte auf der Tagesordnung, man hätte dies also jederzeit diskutieren können. Die sechs Aufsichtsräte, die den Beschluss gefasst haben, seien nun mal die Mehrheit und man müsse die Entscheidung daher akzeptieren. Außerdem sei der Aufsichtsrat das vorberatende Gremium des Stadtrates und dessen Mitglieder vom Stadtrat gewählt.

 

Frau OB Seidel berichtet, dass ihr das Konzept in einer Besprechung vorgestellt wurde. In dieser Besprechung sei ihr gesagt worden, dass über dieses Konzept im Aufsichtsrat abgestimmt werden solle. Sie hielt aber bei so einem komplexen Konzept erst einmal eine Information ohne Beschluss für notwendig. Sie habe daher auf Kenntnisgabe im Aufsichtsrat hingewirkt. Daraufhin habe sie von Aufsichtsräten einen Antrag auf Abstimmung erhalten. In der Aufsichtsratssitzung am 10.07.15 wurde ausführlich über das Konzept diskutiert. Es wurde aber auch deutlich, dass noch viele Fragen offen waren und auch wichtige Abstimmungen noch nicht vorgenommen wurden. Da ABuV nicht zuständig ist für die Rahmensetzung im ÖPNV und der Beschluss gegen den bestehenden Nahverkehrsplan verstoßen hätte, wurde in dieser Sitzung nicht abgestimmt. Es wurde daraufhin von Aufsichtsräten eine Sondersitzung beantragt. Frau OB Seidel berichtet weiter, dass sie den Antrag auf Sondersitzung erhalten habe als sie bei einer Sitzung des Bayerischen Städtetages gewesen sei. Bevor sie die Möglichkeit hatte zu laden, hätten die sechs Aufsichtsräte von sich aus geladen. Sie habe kurz darauf die Sondersitzung einberufen sowie ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die Zuständigkeitsfrage abschließend zu klären.

 

In der Sondersitzung am 07.08.2015 habe sie dann vor Eintritt in die Tagesordnung die Ergebnisse des Rechtsgutachtens ausführlich erläutert. Dieses Rechtsgutachten sage eindeutig, dass die Stadt und damit der Stadtrat und nicht die ABuV und hier der Aufsichtsrat zuständig sei. Sie habe in der Sitzung das Gutachten ausgeteilt und gebeten, sich dieses in Ruhe durchzulesen. Aufgrund der mangelnden Zuständigkeit sei sie nicht in die Tagesordnung eingestiegen und habe dann die Sitzung ordnungsgemäß geschlossen. In ihrer Anwesenheit erklärte der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende ein paar Minuten später, dass er von einem „Selbsthilferecht“ gebrauch mache, sich zum temporären Aufsichtsratsvorsitzenden bestimmen und über das Konzept beschließen lassen wolle. Sie habe die Anwesenden darauf aufmerksam gemacht, dass dies nicht rechtmäßig sei, da kein Vertretungsfall vorliege und auch sonst keine Grundlage für ein rechtmäßiges Handeln gegeben sei. Daraufhin haben sie und weitere Mitglieder des Aufsichtsrates die fragwürdige Sitzung verlassen.

 

Herr Deffner teilt mit, dass der Aufsichtsrat persönlich hafte und der Gesellschaft verpflichtet sei. Er frage sich, was wäre in zehn Jahren wäre, wenn man den ÖPNV so weiter laufen lasse. Die Rücklagen seien irgendwann aufgebraucht, dem müsse man entgegenwirken. Frau OB Seidel sei bereits Anfang Juli informiert gewesen und es wäre daher kein Problem gewesen im Aufsichtsrat am 10.07.15 abstimmen zu lassen und das Thema dann in den nächsten Stadtrat zu bringen. Die Aussage von Frau OB Seidel, dass es „noch nicht so weit sei“ stehe ihr nicht zu, sondern dem Stadtrat. Zur Sondersitzung teilt er mit, dass der Bericht von Frau OB Seidel soweit richtig sei. Sie habe aber den TOP 1 aufgerufen, einen ca. 20-Minütigen Vortrag gehalten und die Sitzung dann gleich wieder geschlossen. Sie habe keine Wortbeiträge mehr zugelassen und in einer Demokratie müsse man auch andere Meinungen zulassen. Die anderen TOPs habe die Aufsichtsratsvorsitzende dann gar nicht mehr behandelt. Wichtig sei hierbei jedoch, dass Frau OB Seidel kein Recht hatte, die Sitzung zu beenden. Hier zitiert er aus dem Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts (MünchHdb GesR AG) den § 31 Rn. 45. Hier stehe, dass die Aufsichtsratsvorsitzende befugt sei, eine Sitzung aufzuheben und zu verschieben. Dieses Recht bestehe jedoch nicht, wenn die Sitzung auf Initiative eines Aufsichtsratsmitglieds einberufen wurde.

 

Herr Deffner ist der Meinung, dass es auch zur Kommunikation gehöre, eine Sitzung nicht einfach abzubrechen. Man müsse dem Aufsichtsrat zugestehen, eine Entscheidung zu treffen. Der Stadtrat habe dann natürlich das letzte Wort. Zudem frage er sich, ob Frau OB Seidel für den Antrag auf einstweilige Verfügung nicht einen Auftrag des Stadtrates gebraucht hätte.

 

Frau OB Seidel antwortet, dass sie bewundere, wie Herr Deffner hier heute auftrete und versuche sein unrechtmäßiges Handeln schön zu reden und andere angreife. Sie wiederholt, dass die ABuV nicht zuständig war und der Aufsichtsrat daher keine Kompetenz zur Entscheidung hatte. Daher sei sie zu Recht nicht in die Tagesordnung eingestiegen und habe die Sitzung ordnungsgemäß geschlossen. Das Vorgehen von Herrn Deffner sei hingegen nicht rechtmäßig gewesen. Sie bittet Herrn Schwarzbeck etwas zur finanziellen Ausstattung des Unternehmens zu sagen.

 

Herr Schwarzbeck teilt mit, dass die Kapitalrücklage der AVVH zum 31.12.2014 10,3 Mio. € betragen habe. Abzüglich der Jahresfehlbeträge in Höhe von 3,6 Mio. € seien in der Rücklage derzeit 6,7 Mio. €. Diese Rücklage hat die Stadt aufgebaut. Diese zahle seit dem Jahr 2000 bis 2012 eine Kapitaleinlage in Höhe von 511.000 € jährlich ein. Nachdem Umbau des ÖPNV hat die Stadt die Kapitaleinlage erhöht. Die Einlage wurde zur Defizitfinanzierung erst einmal benötigt. Die nicht ausgezahlten Gewinne flossen nicht zurück an die Stadt, sondern in die Rücklage. Bei einem Stand von 6,7 Mio. € sei die AVVH keinesfalls gefährdet. Die städtischen Rücklagen seien weit geringer. Und das Geld in der Rücklage der AVVH, sei eigentlich Geld der Stadt.

 

Her Kleinlein ergänzt, dass die Zuständigkeit für den Antrag auf eV bei Frau OB Seidel liege. Zum einen sei die Oberbürgermeisterin für den Vollzug von Stadtratsbeschlüssen zuständig, zum anderen lägen die Kosten im Verfügungsrahmen der Oberbürgermeisterin.

 

Frau Frauenschläger ist der Meinung, dass die Sitzung am 07.08. von Frau OB Seidel nicht akzeptabel geführt und beendet worden sei. Der Richter habe ja auch betont, dass Frau OB Seidel jederzeit die Möglichkeit habe, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Sie halte den heute vorgelegten Beschlussvorschlag für eine Zumutung. Sie habe schon an der Verwaltung gezweifelt, jetzt wo sie aber gehört habe, dass dieser von Rödl & Partner erstellt wurde, werde ihr einiges klar.

 

Frau Krettinger ist der Meinung, dass natürlich zu den Aufgaben eines Aufsichtsrats- bzw. Verwaltungsratsmitglieds auch eine finanzielle Verantwortung gehöre. Aber dazu gehöre auch, dass man sich andere Lösungsmöglichkeiten überlege als „Streichungen“. Die Fortschreibung des NVP wurde beschlossen, nun wo das Gremium endlich tage, wurden vorher Fakten geschaffen. Dies könne nicht der richtige Weg sein.

 

Herr Deffner antwortet, dass der Stadtrat ja nicht über das Konzept beschließen konnte, weil es nicht auf der Tagesordnung gewesen sei. Zu den Rücklagen antwortet er noch, dass dies Geld der Stadt gewesen sei und nun der AVVH gehöre. Dieses Geld können nun also auch für die Dinge ausgegeben werden, die einem am Herze liegen z.B. für die Sanierung des Freibades oder einen Sprungturm. Hierfür sei die Rücklage gedacht, nicht aber zum Ausgleich von Verlusten aus dem laufenden Betrieb des ÖPNV.

 

Frau OB Seidel weist nochmals darauf hin, dass das Bus-Konzept von PB-Consult mit der Streichung von 222 Fahrten von der ABuV umgesetzt werde, wenn dem Beschluss heute nicht zugestimmt wird. Dies bedeute, dass bereits ab dem Winterfahrplan die Busfahrten wegfallen. Zudem seien verschiedene Vorschläge aus dem Konzept noch nicht auf ihre bauliche und verkehrliche Umsetzbarkeit geprüft worden und es sei noch nicht bekannt, wie viel tatsächlich durch die Reduzierung in € eingespart werde. Man müsse die Umsetzung des Konzepts stoppen, um all das zu klären und die Vorschläge aus dem Konzept in die Fortschreibung des NVP einfließen zu lassen. Der VGN habe ihr bereits zugesagt, dass er den Baustein „Linienführung“ vorziehen könne und zusammen mit PB-Consult einen Vorschlag vorlegen werde. Man könne dann dem Stadtrat in der ersten Hälfte des nächsten Jahres einen Vorschlag zur Entscheidung vorlegen der abstimmungsreif sei, bei dem alle baulichen und verkehrlichen Fragen geklärt seien und der mit den anderen Bausteinen abgestimmt sei. Dabei würde man auch eine Verbesserung der Einnahmesituation der ABuV im Auge haben, aber insbesondere durch die Gewinnung von mehr Fahrgästen. Die finanzielle Lage des Unternehmens zwinge nicht, sofort zu handeln. Man sollte sich die Zeit für den Bürger, für die Stadt und für die Zukunft Ansbachs nehmen.

 

Frau OB Seidel unterbricht die Sitzung für 10 Minuten.

 

Herr Porzner informiert, dass sich neue Aspekte ergeben haben.  Er schlägt folgenden Beschlussvorschlag vor:

 

Der Stadtrat ermächtigt die ABuV, das Konzept der PB-Consult umzusetzen. Die Umsetzung ist von Stadtrat, Aufsichtsrat, Verwaltung und Arbeitskreis Nahverkehrsplan konstruktiv zu begleiten und gegebenenfalls anzupassen.

 

Herr Porzner ist der Meinung, dass man das Konzept zwar umsetzen, aber auch noch überarbeiten sollte. Fahrten, die sich lohnen, sollten nicht gestrichen werden.

 

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass Herr Moritzer schon vor Gericht gesagt habe, dass er den Beschluss des Aufsichtsrates umsetzen werde. Mit dem Beschluss des Stadtrates, dass das Konzept umgesetzt werden soll, habe die ABuV freie Fahrt.

 

Herr Meyer schlägt vor, sich durch einen Kompromissbeschluss anzunähern:

 

Der Stadtrat appelliert an Herrn Moritzer, den Beschluss nicht umzusetzen und diskutiert das vom ABuV-Aufsichtsrat beschlossene Konzept unter Einbeziehung von Vertretern der Firma PB-Consult sowie des VGNs in der nächsten Stadtratssitzung am 13.10.2015.

 

Herr Dr. Bucka sagt, er halte den Antrag von Herrn Porzner für eine Mogelpackung. Man müsse konstruktiv überlegen, was man wolle. Der Beschluss des Aufsichtsrates müsse gestoppt werden.

 

Herr Bartusch ist der Ansicht, dass der Beschlussvorschlag von Herrn Meyer besser sei, als der von Herrn Porzner.

 

Herr Kleinlein weist darauf hin, dass der Geschäftsführer vor dem Landgericht gesagt habe, er fühle sich an den Beschluss des Aufsichtsrats gebunden und werde diesen deshalb umsetzen. Wenn der Beschluss vom Stadtrat nicht angehalten werde, werde dieser also umgesetzt.

 

Herr Hüttinger schlägt folgenden Beschlussvorschlag vor:

 

Der Stadtrat beschließt, dass das Konzept von PB-Consult jetzt nicht umgesetzt werden soll. Der AK NVP und der VGN sollen bis zur nächsten Stadtratssitzung das Konzept überarbeiten.

 

Frau OB Seidel sagt, sie könne nicht verstehen, was dagegen spreche, noch ein halbes Jahr zu warten um alle Einzelheiten zu erarbeiten.

 

Frau Beyer-Nießlein antwortet, dass es daran liege, dass es sich nicht nur um ein halbes Jahr, sondern mindestens um ein dreiviertel Jahr handle. Bis dahin sei viel Geld ausgegeben worden. Sie führt weiter aus, dass sie es für bedenklich halte, dass der Geschäftsführer den Beschluss von Herrn Deffner umsetzen will, den der Richter für bedenklich halte

 

Frau OB Seidel bittet um Abstimmung über den Verwaltungsvorschlag.

 

 

Beschluss:

 

Die entsandten Mitglieder des Stadtrats der Stadt Ansbach in dem Aufsichtsrat der Ansbacher Bäder- und Verkehrs GmbH werden ausdrücklich angewiesen, einen Beschluss dergestalt zu fassen, dass die in der rechtlich fragwürdigen Aufsichtsratssitzung vom 07.08.2015 gefassten Beschlüsse aufgehoben und nicht umgesetzt werden und der Geschäftsführer der Ansbacher Bäder- und Verkehrs GmbH, Roland Moritzer, angewiesen wird, die Beschlüsse aus dieser Sitzung des Aufsichtsrats der Ansbacher Bäder- und Verkehrs GmbH vom 07.08.2015 nicht umzusetzen.

 

Die entsandten Mitglieder des Stadtrats der Stadt Ansbach in dem Aufsichtsrat der Ansbacher Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH werden ausdrücklich angewiesen, den Geschäftsführer der Ansbacher Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH, Roland Moritzer, gem. § 14 Abs. 1 Buchst j) des Gesellschaftsvertrages der Ansbacher Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH anzuweisen in der Gesellschafterversammlung der Ansbacher Bäder- und Verkehrs GmbH den dortigen Aufsichtsrat anzuweisen, eine Aufsichtsratssitzung abzuhalten und dort zu beschließen, dass die in der rechtlich fragwürdigen Aufsichtsratssitzung am 07.08.2015 gefassten Beschlüsse aufgehoben werden und nicht umgesetzt werden und der Geschäftsführer der Ansbacher Bäder- und Verkehrs GmbH, Roland Moritzer, angewiesen wird, die Beschlüsse aus dieser Sitzung des Aufsichtsrats der Ansbacher Bäder- und Verkehrs GmbH vom 07.08.2015 nicht umzusetzen.

 

Die Oberbürgermeisterin bzw. in deren Verhinderungsfall ihr Stellvertreter wird beauftragt, in einer Gesellschafterversammlung der Ansbacher Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH für die Stadt Ansbach den Aufsichtsrat der Ansbacher Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH anzuweisen, den Geschäftsführer der Ansbacher Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH, Roland Moritzer, anzuweisen in der Gesellschafterversammlung der Ansbacher Bäder- und Verkehrs GmbH den dortigen Aufsichtsrat anzuweisen, eine Aufsichtsratssitzung abzuhalten und dort zu beschließen, dass die in der rechtlich fragwürdigen Aufsichtsratssitzung am 07.08.2015 gefassten Beschlüsse aufgehoben werden und nicht umgesetzt werden und der Geschäftsführer der Ansbacher Bäder- und Verkehrs GmbH, Roland Moritzer, angewiesen wird, die Beschlüsse aus dieser Sitzung des Aufsichtsrats der Ansbacher Bäder- und Verkehrs GmbH vom 07.08.2015 nicht umzusetzen. Die Oberbürgermeisterin respektive ihr Stellvertreter wird bevollmächtigt, die Stadt Ansbach hierbei uneingeschränkt zu vertreten.

 

Die Oberbürgermeisterin bzw. in deren Verhinderungsfall ihr Stellvertreter wird beauftragt, in einer Gesellschafterversammlung der Ansbacher Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH für die Stadt Ansbach den Geschäftsführer der Ansbacher Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH, Roland Moritzer, anzuweisen in der Gesellschafterversammlung der Ansbacher Bäder- und Verkehrs GmbH den dortigen Aufsichtsrat anzuweisen, eine Aufsichtsratssitzung abzuhalten und dort zu beschließen, dass die in der rechtlich fragwürdigen Aufsichtsratssitzung am 07.08.2015 gefassten Beschlüsse aufgehoben werden und nicht umgesetzt werden und der Geschäftsführer der Ansbacher Bäder- und Verkehrs GmbH, Roland Moritzer, angewiesen wird, die Beschlüsse dieser Sitzung des Aufsichtsrats der Ansbacher Bäder- und Verkehrs GmbH vom 07.08.2015 nicht umzusetzen. Die Oberbürgermeisterin respektive ihr Stellvertreter wird bevollmächtigt, die Stadt Ansbach hierbei uneingeschränkt zu vertreten.

 

Die Oberbürgermeisterin bzw. in deren Verhinderungsfall ihr Stellvertreter wird beauftragt, in einer Gesellschafterversammlung der Ansbacher Bäder- und Verkehrs GmbH für die Stadt Ansbach den Aufsichtsrat der Ansbacher Bäder- und Verkehrs GmbH anzuweisen, eine Aufsichtsratssitzung abzuhalten und dort zu beschließen, dass die in der rechtlich fragwürdigen Aufsichtsratssitzung am 07.08.2015 gefassten Beschlüsse aufgehoben werden und nicht umgesetzt werden und der Geschäftsführer der Ansbacher Bäder- und Verkehrs GmbH, Roland Moritzer, angewiesen wird, die Beschlüsse aus dieser Sitzung des Aufsichtsrats der Ansbacher Bäder- und Verkehrs GmbH vom 07.08.2015 nicht umzusetzen. Die Oberbürgermeisterin respektive ihr Stellvertreter wird bevollmächtigt, die Stadt Ansbach hierbei uneingeschränkt zu vertreten.

 

Die Oberbürgermeisterin bzw. in deren Verhinderungsfall ihr Stellvertreter wird beauftragt, in einer Gesellschafterversammlung der Ansbacher Bäder- und Verkehrs GmbH für die Stadt Ansbach, entgegen der Regelung des § 1 Abs. 3 des bestehenden Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrages in der Fassung vom 02.12.2014, den Geschäftsführer der Ansbacher Bäder- und Verkehrs GmbH, Roland Moritzer,  anzuweisen, die Beschlüsse aus der rechtlich fragwürdigen Sitzung des Aufsichtsrats der Ansbacher Bäder- und Verkehrs GmbH vom 07.08.2015 nicht umzusetzen.

 

Alle genannten Anweisungen sind unverzüglich umzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 19  Nein 22 

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Frau OB Seidel bittet um Abstimmung über den Antrag von Herrn Porzner.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat ermächtigt die ABuV, das Konzept der PB-Consult umzusetzen. Die Umsetzung ist von Stadtrat, Aufsichtsrat, Verwaltung und Arbeitskreis Nahverkehrsplan konstruktiv zu begleiten und gegebenenfalls anzupassen.