Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Theater Ansbach - Kultur am Schloss eG;
Jahresabschluss 2014

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.09.2015   HFWA/008/2015 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2
Vorlage:  40/026/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Schwarzbeck verweist auf die ausführliche Sitzungsvorlage:

 

Von der Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG wurde der von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene Jahresabschluss 2014 vorgelegt.

 

Gewinn- und Verlustrechnung:

 

Gesamtaufwendungen                                          1.985.886,34 €

./. Gesamterlöse                                                          709.363,44 €

 

= Fehlbetrag 2014                                                   1.276.376,32 €

 

./. Landeszuschuss                                                    301.000,00 €

./. Betriebsmittelzuschuss Stadt Ansbach              888.000,00 €

./. Investitionszuschuss Stadt Ansbach                    39.853,42 €

 

= ungedeckter Restfehlbetrag                                    47.522,90 €

 

Aufgrund von Beschlüssen des Aufsichtsrats und des Vorstands beantragt die Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG den Ausgleich dieses Fehlbetrags durch die Stadt Ansbach.

 

Der städtische Betriebsmittelzuschuss für das Jahr 2014 würde sich somit auf insgesamt 935.522,90 € belaufen, was eine Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr um 87.522,90 € bedeute. Der von der Stadt Ansbach zusätzlich bereitgestellte Investitionszuschuss lag 2014 wie im Vorjahr bei 46.000 €.

 

Der Kostendeckungsgrad ohne die Zuschüsse der Stadt Ansbach und des Freistaates Bayern liege 2014 bei 35,73 % (Vorjahr 35,67 %). Der Landeszuschuss fiel aufgrund des Intendantenwechsels um 30.000 € höher aus als in den beiden Jahren zuvor.

 

Im städt. Haushalt stehen die Mittel für die Übernahme des Restdefizits nicht zur Verfügung, so dass eine überplanmäßige Bereitstellung erforderlich sei.

 

Gemäß § 5 des Vertrages zwischen der Stadt Ansbach und der Genossenschaft „Haus der Volksbildung eG Ansbach“ vom 04.03./02.04.1993 wird mit Anerkennung des Jahresabschlusses durch die Stadt der jährliche Zuschuss endgültig festgelegt. Der endgültige Jahresabschluss wird dann in der Generalsversammlung des Theaters beschlossen.

 

Herr Dr. Bucka lobt das Theater, allerdings werde dieses immer kostspieliger. Er erinnert an die Diskussion 2014 und die Ablehnung des Beschlusses eine Obergrenze einzuführen und bittet erneut, Obergrenzen einzuführen. Er sei nicht gegen das Theater, sondern gegen eine Kostensteigerung.

 

Herr Seiler fügt an, dass der Betriebsmittelzuschuss leicht zurückgehe.

 

Herr Meyer verweist auf das Protokoll von 2014 und bittet darum, die vielen kleineren Kulturvereine ebenfalls zu unterstützen.

 

Herr Schaudig bittet, Positionen nicht gegeneinander aufzuwiegen. Es sei wichtig, Geld für Kultur aufzuwenden.

 

Frau OB Seidel ergänzt, dass das Theater gute Arbeit leiste, das neue Programm sei vielfältig und interessant. In einem Gespräch mit der neuen Intendantin wurde deutlich kommuniziert, dass das Theater mit den vorhandenen Mitteln auskommen und sparsam haushalten müsse.

 

Herr Hayduk führt aus, dass andere Kulturanbieter ebenfalls unterstützt wurden. Es gab keine Ablehnungen, keinerlei Konkurrenz sei vorhanden.

 

Herr Bartusch spricht die hervorragende Arbeit des Theaters aus Sicht des Vorsitzenden der Kammerspiele an.

 

Herr Porzner nimmt an der Abstimmung nicht teil.


Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen:

 

1.         Der vorgelegte Jahresabschluss 2014 der Theater Ansbach – Kultur am
            Schloss eG wird gemäß § 5 der Vereinbarung zwischen der Stadt Ansbach und
            der Genossenschaft anerkannt.

 

2.         Der Betriebsmittelzuschuss 2014 der Stadt Ansbach an die Theater Ansbach –
            Kultur am Schloss eG wird endgültig auf 935.522,90 € festgelegt.

 

3.         Der an das Theater Ansbach noch zu leistende ungedeckte Restfehlbetrag in
            Höhe von 47.522,90 € wird überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt
            aus erwarteten Mehreinnahmen bei der Einkommensteuerbeteiligung.