Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Erschließung Gewerbepark Ansbach-West (Elpersdorf); Mittelbedarf für Grundstücksfreilegung

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.09.2015   BA/008/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF3/010/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl erläutert anhand der nachstehenden Sitzungsvorlage den Sachverhalt.

 

Bekanntlich verfügt die Stadt Ansbach über ca. 30 ha bauplanungsrechtlich und liegenschaftlich gesicherte Gewerbeflächen südlich von Elpersdorf an der BAB A 6.

 

Nach früheren Änderungen des seit 2003 aufgestellten Bebauungsplanes befindet sich derzeit das Deckblatt in der Offenlage. Geändert werden soll gegenüber dem Vorgänger-Bebauungsplan vor allem die Aufteilung der inneren Erschließung, sowie die Verteilung der Bauflächen in Relation zu den Ausgleichsflächen.

 

Obwohl bereits Mittel für die Planung und Baudurchführung des südwestlichen Anschlusses an die Staatsstraße im Haushalt 2015 eingestellt sind, wird es wegen der aktuellen Nachfrage nach Gewerbeflächen nötig, die Vorbereitungen zur Baufeldfreimachung voranzutreiben.

 

 

Für die aktuell nötige Erschließung (Rückgrat) in den Gewerbeflächen im Gewerbepark Ansbach-West entstehen in 2016 voraussichtliche folgende Kosten:

 

Baufeldfreimachung (Verlegung von Strom- und

Fernwasserleitungen einschl. Baunebenkosten, Aufgliederung s. unten) 560.000 €

 

Straßenerschließung (Zufahrt und innere

Straßenerschließung gem. derzeitiger Planung

-ohne Stichstraßen und Ausgleichsflächen-)                                                1.640.000 €

 

Anliegerbeiträge (Entwässerungsbeiträge für die

gesamten Gewerbeflächen)                                                                                  670.000 €

 

Haushaltsrechtlich sind (in 2015) bisher 330.000 € für die Straßenerschließung (Abbiegespur von der Staatsstraße) veranschlagt.

 

Nach den vorliegenden Kostenermittlungen sollten im Haushalt 2016 folgende Beträge veranschlagt werden:

 

Baufeldfreimachung (wird 2015 in Auftrag gegeben)                          560.000 €

Straßenerschließung                                                                                  870.000 €

Anliegerbeiträge                                                                                          670.000 €

 

Zusätzlich wären noch VE 2017 in Höhe von  440.000 € in den HH 2016 aufzunehmen.

Die vorgenannten Kosten sind reduzierte Annahmen ohne zu einem späteren Zeitpunkt bei fortschreitender Bebauung noch zu erbringenden Maßnahmen, wie z.B. Verschleißdecken und die Anlage von Ausgleichsflächen.

 

 

Zur Freimachung der Baufelder für die Ansiedlung zweier Gewerbebetriebe und zur Vorbereitung der Erschließung ist die Verlegung einer Fernwasserleitung sowie einer 20-kV Stromleitung erforderlich. Beauftragt werden müssen die beiden Maßnahmen durch die Stadt Ansbach.

 

Das Tiefbauamt hat hierzu in Abstimmung mit den Versorgungsträgern die zu erwartenden Kosten ermittelt.

 

Diese belaufen sich bei Fernwasser auf einen Betrag von ca. 245.000,--€, bei Verlegung der oberirdischen Stromleitung auf ca. 265.000,--€. Zusätzlich ist es nötig, eine im Gebiet vorhandene Scheune abzutragen. Demzufolge ist für die Baufeldfreimachung von Gesamtkosten (einschl. Nebenkosten) in Höhe von ca. 560.000,--€ auszugehen.

 

Damit die Interessenten verbindlich bedient und die Aufträge an die Versorgungsträger vergeben werden können, ist eine verbindliche Mittelbereitstellung im Haushalt 2016 einzuplanen.

 

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass aufgrund intensiver Nachfragen nach Gewerbeansiedlung die Erschließung für das Gewerbegebiet nun schneller durchgeführt werden soll, um bei Nachfragen schnellstmöglich reagieren zu können. Dies sei eine sehr positive Entwicklung. Zudem kämen ja die aufgewendeten Kosten nach und nach durch den Verkauf der Gewerbeflächen wieder herein.

 

Aus dem Gremium heraus wird

 

·                     angefragt ob die Abbiegespur verwirklicht werde. Herr Büschl führt aus, dass diese auf jeden Fall eingerichtet werden soll, jedoch mit einer auf die Baustellen an der Anschlussstelle Aurach berücksichtigenden zeitlichen Verschiebung.

 

·                     sich für die zu tätigenden Investitionen ausgesprochen und die raschere Erschließung positiv gesehen.

 

·                     nachgefragt, welche Einnahmeerwartungen aus den Grundverkäufen zu erzielen wären. Frau OB Seidel sagt eine Beantwortung in nichtöffentlicher Sitzung zu. 


Beschlussempfehlung für den Stadtrat:

 

Der Bauausschuss stimmt den geschilderten Maßnahmen zur Erschließung des Gewerbeparks Ansbach-West i.H. von zusammen 2,87 Mio. € zu. Er empfiehlt dem HFWA, dem Stadtrat zu empfehlen, dass im Haushalt 2016 die notwendigen 2,1 Mio. €

verbindlich eingeplant werden.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, bereits 2015 Aufträge zur Baufeldfreimachung im Vorgriff auf den Haushalt 2016 zu vergeben.