Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.09.2015   BA/008/2015 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Ausbau der Straßen im Beamtenviertel – Heimweg BA II;

Information über die Vergabe der Bauleistungen

 

Herr Wehrer gibt bekannt:

 

In der Bauausschusssitzung am 06.07.2015 wurde über den Ausbau des zweiten Bauabschnittes „Am Heimweg“ berichtet.

 

Das Gremium empfahl die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die vorgezogenen Arbeiten und ermächtigte Frau Oberbürgermeisterin Seidel zur Vergabe.

 

Nach dem positiven Beschluss des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses wurden die Straßenbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben und am 01.09.2015 submissioniert.

 

Von den drei abgegebenen Angeboten unterbreitete die Fa. Gustav Meyer GmbH aus Windsbach mit 207.656,12 € das wirtschaftlichste Angebot und liegt damit im Rahmen der Schätzung von 220.000,-€. Der Auftrag wurde somit erteilt.

 

Die Baumaßnahme soll Ende September beginnen.

 

 

 

Stadt Leutershausen; Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 43 Gewerbegebiet „Leutershausen Ost“ sowie 5. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Herr Büschl gibt bekannt:

 

Die Stadt Leutershausen plant aufgrund des dringenden Bedarfs an Gewerbegebietsflächen in Leutershausen östlich des Gewerbegebiets Nr. 7 „An der Staatsstraße ST2243“ und östlich des Gewerbegebiets Nr. 28 „Färbereistraße“ eine neue Gewerbegebietsfläche auszuweisen. Das geplante Gewerbegebiet ist erforderlich, um ansiedlungswilligen Unternehmen entsprechend große und flexibel erschließbare gewerbliche Flächen zur Verfügung stellen zu können. Der Bebauungsplan Nr. 43 Gewerbegebiet „Leutershausen Ost“ regelt insbesondere die Aufteilung und Bebauung der Baugrundstücke, die Erschließung sowie die Gestaltung der baulichen Anlagen. Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 17,2 ha. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan wird in drei Änderungsbereichen im Parallelverfahren geändert.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird die Stadt Ansbach als Nachbargemeinde um Stellungnahme gebeten.

 

Die Belange der Stadt sind von diesen Planungen nicht betroffen.

 

 

 

Sachstand Vergabe Fensterarbeiten Berufs-/Wirtschaftsschule

 

Herr Hildner bringt vor:

 

dass die Fa. Weber Metallbau GmbH im Bauausschuss vom 6.7.15 den Zuschlag für das Gewerk: Alu-Fensterrahmen zum Bauvorhaben Generalsanierung der Berufs-/Wirtschaftsschule erhalten hat. Nach Ablauf der Zuschlagsfrist hat die Fa. Weber die Stadt Ansbach angeschrieben, dass sie den Auftrag/das Auftragsschreiben nicht zugestellt bekommen hätten. Die Fa. Weber sei an ihr Angebot nicht mehr gebunden und an dem Auftrag nicht mehr interessiert, da das Angebot ohnehin mit einem Kalkulationsfehler behaftet und deshalb nicht auskömmlich sei.

 

Die Stadt Ansbach kann nicht beweisen, dass die Fa. Weber Metallbau GmbH den Auftrag erhalten habe, weshalb die Fa. Weber nicht auf eine Vertragseinhaltung verpflichtet werden kann.

 

Die Stadt Ansbach bereitet für das Gewerk Alu-Fensterelemente ein Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung vor, weil eine besondere Dringlichkeit für die Leistung vorliegt, um den Bauablauf nicht weiter zu verzögern.

 

 

 

Anfrage; Radweg Rügland;

 

Herr Sauerhammer bittet um Sachstand bezüglich der Vorbereitungen des Ausbaus des Radweges Ansbach-Rügland 2016. Herr Büschl gibt bekannt, dass die Grundstücksverhandlungen noch nicht abgeschlossen seien.

 

 

 

Anfrage; Wasserzeller Kreuzung;

 

Herr Sauerhammer regt  - bezüglich der Unfallhäufigkeit  in letzter Zeit – an, in diesem Bereich einen Kreisverkehr einzurichten. Genügend Fläche sei vorhanden.

 

Herr Büschl sagt eine Weitergabe der Anregung an das Staatliche Bauamt zu.

 

 

 

Anfrage; Werbeanlagen – Praxis

 

Frau Homm-Vogel erkundigt sich nach der gängigen Praxis zur Genehmigung von Werbeanlagen. Herr Büschl antwortet hierzu, dass zur Genehmigung in der Regel ein  Bauantrag erforderlich sei. Dies beinhalte Pläne, Ansichtsdarstellung, Schnitte bis hin zu Fotomontagen. Auf alle Fälle werde je nach Einzelfall nachgefordert, wenn die nötigen Vorlagen nicht ausreichend seien.