Tagesordnungspunkt

TOP Ö 14: Kostenloses Parken Promenade - Anhalten des HFWA-Beschlusses vom 23.6.2015; Antrag SPD, BAP, Grüne, OL

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.07.2015   SR/007/2015 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 17

Herr Kleinlein berichtet, im vorletzten HFWA wurde folgender modifizierter Antrag der CSU beschlossen: „Im Bereich Einmündung Karlstraße bis Maximilianstraße ist das Parken auf der Promenade für die Dauer von mindestens von einer Stunde Parkzeit mit Parkscheibe wieder kostenlos.“

 

Herr Kleinlein informiert weiter, dass aufgrund des inzwischen vorliegenden Antrages auf Anhalten des Beschlusses und Aussetzung des Vollzuges, die Angelegenheit heute erneut behandelt wird. Er bittet daher um erneute Abstimmung über den modifizierten Antrag der CSU:

 

Im Bereich Einmündung Karlstraße bis Maximilianstraße ist das Parken auf der Promenade für die Dauer von mindestens von einer Stunde Parkzeit mit Parkscheibe wieder kostenlos.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 14  Nein 25 

Mehrheitlich abgelehnt.

 

Sodann erfolgt eine kurze Diskussion über die Behandlung des Antrags der BAP vom 30.6.2015.

 

Nach kurzer Sitzungsunterbrechung erläutert und begründet Herr Hüttinger den Antrag der BAP, die eine Reduzierung der Parkgebühren auf der Promenade für die erste Stunde auf 10 Cent beantragen. Diese befristete Regelung soll bis zum Ende der Bauarbeiten an der Promenade/Maximilianstraße gelten.

 

Herr Gowin weist darauf hin, dass nach Rücksprache mit Herrn Oehler die Umstellung der Automaten ca. 20.000 € kosten würde. Dies sei nicht verhältnismäßig.

 

Herr Büschl entgegnet, dass er keine genaue Kenntnis über die Kosten der Umprogrammierung habe, diese jedoch natürlich zweimal anfallen werden, da nach Ende des Zeitraumes die Automaten an der Promenade wieder auf das bestehende Tarifsystem umgestellt werden müssten.


Beschluss:

 

Die Parkgebühren auf der Promenade für die erste Stunde werden auf 10 Cent reduziert. Diese befristete Regelung soll bis zum Ende der Bauarbeiten an der Promenade/Maximilianstraße gelten.