Tagesordnungspunkt

TOP Ö 17: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.07.2015   SR/007/2015 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
DokumenttypBezeichnungAktionen

17.1    Bekanntgabe Fortschreibung NVP

 

Frau OB Seidel gibt bekannt, dass die erste Sitzung des AK Nahverkehrsplan am 24. Juli 2015 stattfand. Mit dieser Fortschreibung des NVP, die im März im Stadtrat beschlossen wurde, nimmt die Stadt ihre Rahmenkompetenz zur Festlegung von Qualität und Quantität des in Ansbach angebotenen ÖPNV weiterhin war und baut auf dem derzeit gültigen, Ende 2010 vom Stadtrat beschlossenen Nahverkehrsplan auf. Ziel sei es, den öffentlichen Nahverkehr in Ansbach wieder attraktiver zu machen, verlorengegangene Kunden zurückzugewinnen und neues Kundenpotential zu erschließen. Dabei gilt es, auch die Kosten-Einnahme-Situation zu verbessern. Mit Unterstützung des VGN wolle man gemeinsam mit den zuständigen Fachleuten von Stadt und der ABuV GmbH den Nahverkehrsplan fortschreiben. Vertreten waren im Arbeitskreis: alle Stadtratsfraktionen, ein Vertreter des Landkreises, der Seniorenbeirat, der Beirat für Menschen mit Behinderung, der Jugendrat, die Busunternehmen und der Car-Sharing-Verein CARINA, sowie weitere Teilnehmer. Im Mittelpunkt stehe insbesondere eine Optimierung des die Stadt- und Landkreisgrenzen überschreitenden ÖPNV, die bessere Bedienung des Stadtkerns mit Blick auf ein zukunftsfähige, lebendige Innenstadt, eine gute Anbindung der Ortsteile, auch durch eine Kombination verschiedener Mobilitätsangebote und die Umsetzung der Barrierefreiheit. Ein wichtiger Fokus liege zudem auf der Optimierung der Linienführung. Zahlreiche Bürger bemängelten zu lange Fahrtzeiten für kurze Entfernungen und umständliche Schleifen, die die Attraktivität der Verbindungen einschränken. Das müsse man sich anschauen und einen sinnvollen Kompromiss zwischen einer Verkürzung der Fahrzeiten und der notwendigen Bedienung in der Fläche finden.

 

Die ABuV GmbH hatte weiterhin einen von ihr vor kurzem beauftragten Entwurf für ein überarbeitetes Buskonzept vorstellen lassen. Dieser Konzeptentwurf enthalte interessante Ansätze, wie eine stärkere Bedienung der Innenstadt zumindest während der derzeitigen Busfahrzeiten oder eine grundsätzliche Beschleunigung der Linienführung im gesamten Busnetz, aber auch sehr einschneidende Vorschläge, wie die Streichung weiterer ca. 220 Busfahrten aus Kostengründen. Der Konzeptentwurf der ABuV müsse nun in die Fortschreibung des Nahverkehrsplans einfließen und dort in Zusammenhang und Abstimmung mit den anderen Bausteinen geprüft und bearbeitet werden. Dies auch deshalb, weil er in einigen Teilen nicht mit den Festlegungen des aktuell gültigen Nahverkehrsplans übereinstimme. Am Ende müsse dann der Stadtrat entscheiden, welche der Vorschläge der ABuV in der Gesamtschau umgesetzt oder verworfen werden. Eine losgelöste Umsetzung seitens ABuV könne nicht erfolgen. Man sei daher übereingekommen, dass der Konzeptentwurf nun von VGN und Stadt geprüft werde.

 

Herr Büschl geht kurz auf wesentliche Eckpunkte des Konzepts ein. Er macht zudem deutlich, dass die notwendigen Abstimmungen hinsichtlich der Umsetzbarkeit der seitens der ABuV gewünschten Veränderungen in Straßenraum und bezüglich der Verkehrsführung mit den zuständigen Bau- und Verkehrsbehörden in jedem Fall vor weiteren Entscheidungen erfolgen müssten. Dies gelte insbesondere für die vorgeschlagene Befahrbarkeit der Karlstraße in zwei Richtungen ebenso, wie für die Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle nahe dem Brückencenter und einen Ersatz der Haltestelle am Messezentrum im Bereich der Westtangente.

 

Herr Büschl sei darüber hinaus im Rahmen des AK auf die zugrundeliegenden Stadtratsbeschlüsse für den derzeit gültigen Nahverkehrsplan, die dort enthaltenen und damit verbindlichen Festlegungen sowie die Entwicklung des ÖPNV in Ansbach eingegangen. Die Experten des VGN hätten das zu erarbeitende Themenspektrum für die Fortschreibung des NVP erklärt.

 

Frau OB Seidel führt weiter aus, dass auf Nachfragen beim Konzeptersteller deutlich geworden sei, dass die von der ABuV angedachte Streichung von über 220 Busfahrten aus Kostengründen dazu führen würde, dass von den Anfang 2012 angebotenen ca. 900 Busfahrten pro Woche mit der 2013 vorgenommenen Streichung von ca. 140 Fahrten, schließlich nur noch ca. 540 Fahrten und damit weniger als 60 % des ursprünglichen Angebots übrig bleiben würden. Eine derart massive Reduzierung des Angebots, sei aber ein falsches Signal an die Kunden. Auch könne das Hauptargument der Kostenersparnis für die ABuV aus Sicht der Stadt nicht der alleinige Maßstab sein und verweist auf die Zuständigkeit des Stadtrates. Der ÖPNV müsse so definiert werden, dass dieser in erster Linie der zukunftsfähigen Entwicklung des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Ansbach, vor dem Hintergrund der Herausforderungen des demographischen Wandels, dem Erhalt lebendiger Ortsteile und der Unterstützung einer auf Dauer attraktiven Innenstadt Rechnung trage. Im Mittelpunkt müssten die Menschen stehen, die jetzt und in Zukunft auf ein gutes ÖPNV-Angebot vor Ort angewiesen sind. Ziel müsse eine geschickte Optimierung des ÖPNV sein, die auf ein attraktives Angebot und die Verbesserung der Einnahmeseite durch Gewinnung von mehr Kunden setze.

 

Bis nach der Sommerpause sollen nun Stadt und VGN die vorliegenden Vorschläge überprüfen. Insgesamt werde die Fortschreibung des NVP, lt. VGN, die nächsten Monate in Anspruch nehmen. Einzelne Elemente, wie im Konzeptentwurf der ABuV enthalten, könnten allerdings vorgezogen bearbeitet werden. Die Gesamtfortschreibung des Ansbacher Nahverkehrsplans müsse dann, wie gehabt vom Stadtrat beraten, beschlossen und schließlich von der ABuV GmbH umgesetzt werden.

 

Herr Hüttinger bedankt sich für den ausführlichen Vortrag und bittet, den Konzeptentwurf allen Stadträten zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Porzner warnt vor einer Kostenexplosion und fordert ein wirtschaftliches Handeln der ABuV.

 

Frau OB Seidel betont, dass eine Entscheidung über das Rahmenkonzept bei der Stadt liege und nicht bei der ABuV. Wenn über die Streichung von 220 Fahrten entschieden werden solle, sei hierfür der Stadtrat zuständig.

 

Herr Forstmeier bittet darum, den Konzeptentwurf den Stadträten zur Verfügung zu stellen.

 

Dient zur Kenntnis.

 

 

17.2.   Anfrage NPD-Demo

 

Herr Porzner sagt, er könne es nicht nachvollziehen dass die Stadt die Öffentlichkeit nicht informiert hat. Er bittet darum, dies in Zukunft zu tun.

 

Frau OB Seidel stellt kurz den dar, dass es zwar eine rege, aber leider recht einseitige Darstellung in der Zeitung gegeben habe. In der Bürgerschaft und auch im Internet seien die Meinungen zum Vorgehen der Stadt oftmals positiv und bestärkend. Sie geht nochmals auf das Geschehen ein:

 

Am Dienstagnachmittag fand auf dem Karl-Burkhardt-Platz eine Versammlung der NPD statt, zu der zehn Teilnehmer angemeldet waren. Diese Versammlung wurde der Stadt am Freitag ordnungsgemäß angezeigt. Da Versammlungen unter freiem Himmel vom Grundgesetz geschützt und auch nicht genehmigungspflichtig sind, sei die Stadt verpflichtet, auch der NPD, die bisher ja keinem Parteiverbot unterliege, den Zugang zu öffentlichen Flächen zu ermöglichen. Hier habe man nur wenig Spielraum. Im Grunde könne der Veranstalter sogar den Ort der Veranstaltung frei wählen. Dennoch nehme die Stadt, soweit als möglich Einfluss auf den Veranstaltungsort, wie auch in diesem Fall geschehen. So konnte man sich schließlich als neutralen Veranstaltungsort auf den Karl-Burkhardt-Platz einigen. Zudem wurden seitens der Stadt weitere beschränkende Auflagen gemacht und mit der Polizei klare Abstimmungen hinsichtlich der Absicherung der Veranstaltung getroffen. Da der Veranstalter selbst seine Veranstaltung nicht beworben hatte, habe man sich entschieden keine weitere Aufmerksamkeit für die NPD seitens der Stadt zu schaffen, um die Versammlung ins Leere laufen zu lassen. Die Polizei und Mitarbeiter des Ordnungsamtes waren bei der Veranstaltung präsent und beobachteten diese. Es kam zu keinen besonderen Vorkommnissen. Die Resonanz war nach Aussage der Polizei gering.

 

Weiter führt sie aus, dass die in Ansbach bewusst gelebte Vielfalt in gegenseitigem Verständnis, Respekt und Toleranz der Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit den Flüchtlingen aus aller Welt ein sehr gutes Beispiel sei. Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit hätten bei uns keinen Platz. Gerade aus diesem Grund müsse man auf Versammlungen der NPD sensibel und auf die jeweilige Situation abgestimmt reagieren. Auf der einen Seite wolle man deutlich machen, dass derartige Kundgebungen in Ansbach nicht erwünscht seien. Auf der anderen Seite sei es nicht sinnvoll, der NPD zusätzliche Aufmerksamkeit zu verschaffen. Dies widerspreche sich aber nicht. Im vorliegenden Fall ging es darum, die Versammlung quasi ins Leere laufen zu lassen. Da Versammlungen der NPD in der Regel darauf abzielen eine große Aufmerksamkeit erreichen zu wollen, sei dies einer der möglichen Wege, um zu zeigen, dass diese in Ansbach nicht erwünscht seien. Bei anderen Ausgangsbedingungen, hätte man situativ angepasst anders reagiert, wie dies z.B. 2013 geschehen sei.

 

Herr Kleinlein führt ergänzend aus, dass eine rege Berichterstattung in den Medien und der FLZ erfolgte. Bereits im September 2013 gab es eine Kundgebung der NPD mit dem Unterschied, dass dieses Mal keine bzw. fast keine Eigenwerbung der NPD und deswegen keine Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erfolgte. Die öffentliche Meinung über das Vorgehen der Stadtverwaltung sei differenziert.

 

Herr Kleinlein macht folgende rechtliche Ausführungen:

 

Die Anzeige der Versammlung sei rechtzeitig eingegangen, eine „Genehmigung“ war nicht notwendig. Es darf keine andere Behandlung der NPD im Vergleich zu anderen Parteien, Vereinen, Privatpersonen etc. erfolgen.

 

Die Veranstaltung fand unter freiem Himmel und nicht in städtischen Räumlichkeiten statt, dadurch gibt es faktisch keine Einwirkungsmöglichkeit auf Veranstaltungsort oder –zeit gab (Ausnahme: Ort steht im Zusammenhang mit Nationalsozialismus). Bei Anfragen zur Anmietung städtischer Räume habe man wenigstens noch Einfluss durch die Vertragsgestaltung.

 

Außerdem habe ein Kooperationsgespräch stattgefunden, dies sei nach VersG vorgeschrieben und von der Versammlungsbehörde dem Veranstalter anzubieten mit dem Ziel unter Einbeziehung der Polizei Einzelheiten der Veranstaltung (Ort, Zeit, Ablauf, Teilnehmer, ggf Wegstrecke, …) zu erörtern. Die Sicherheitsbehörden tauschen auch untereinander Informationen aus, somit waren alle informiert.

 

Aufgaben und Eigenschaften der Versammlungsbehörde ist die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben bei  dem Vollzug des Versammlungsgesetzes. Sie ist zur Neutralität verpflichtet und dürfe somit keine Stellung beziehen bzw. keine Werbung für eine oder andere Seite machen, Sie ist zu versammlungsfreundlichem Verhalten verpflichtet, d.h. sie darf nichts unternehmen, was die Versammlung erschweren oder vereiteln würde. Außerdem ist Versammlungsrecht kein Kommunalrecht, d.h. hier ist keine Zuständigkeit des Stadtrats gegeben. Es bestehe somit die Schwierigkeit, Dritte einzubeziehen.

 

Es erfolgt eine kurze Diskussion und Aussprache.

 

Herr Hüttinger bittet in Zukunft, allen Fraktionsvorsitzenden solche Versammlungsanzeigen zur Kenntnis zu geben. Die Stadtverwaltung könne nicht allein entscheiden, wie auf solche Veranstaltungen reagiert werde.

 

Frau OB Seidel und Herr Kleinlein weisen darauf hin, dass nur die Stadt zuständig sei.

 

Herr Meyer hält eine Information der Öffentlichkeit für wichtig.

 

Herr Forstmeier merkt an, dass erst durch solche Diskussionen, wie sie gerade geführt wurden, in der Öffentlichkeit solche Veranstalter ihr Ziel erreicht hätten.

 

Frau OB Seidel sagt eine Information der Fraktionsvorsitzenden bei solchen Veranstaltungen zu und bittet darum, solchen Veranstaltern keine zusätzliche Plattform zu liefern.

 

Dient zur Kenntnis.

 

 

17.3.   Anfrage Herr Schaudig wegen Bachwoche

 

Herr Schaudig bittet um Beseitigung von Gras und Unkraut besonders auf den Verkehrsinseln im Bereich der Schlosskreuzung anlässlich der Bachwoche.

 

Herr Büschl wird dies veranlassen.

 

 

17.4.   Anfrage Herr Deffner wegen Förderung Schule Schalkhausen

 

Auf Anfrage von Herrn Deffner ob der nicht beratenen Punkt Sanierung Grundschule  bedeute, dass eine Programmaufnahme in die Förderung für 2016 nicht mehr möglich sei, erwidert Herr Büschl, dass es seiner Meinung nach auch noch für die Sitzungsrunde im September ausreiche.