Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Kurzbericht zum Haushalt 2015

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.07.2015   HFWA/007/2015 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Schwarzbeck führt aus:

 

Bei der Aufstellung des Haushalts 2015 habe die Verwaltung versucht, auf der Basis der verschiedenen Beschlüsse des Stadtrats bzw. von Ausschüssen, eine solide und sparsame Planung vorzulegen.

Der Stadtrat habe bei den Beratungen und bei der Beschlussfassung Einnahmen und Ausgaben verändert, so dass im Haushalt 2015 keine Netto-Neuverschuldung ausgewiesen sei.

Auf der Einnahmeseite wurde aus den Erfahrungen des Jahres 2014 heraus nur mit Beträgen kalkuliert, die sich realistisch aus Orientierungsdaten und örtlichen Er-kenntnissen ergeben haben. Dieses vorsichtige Herangehen an die von wirtschaftlichen Schwankungen betroffenen Einnahmen (z. B. Gewerbesteuer, Beteiligung an der Einkommensteuer) sollte sich nach den Erkenntnissen des ersten Halbjahres auszahlen.

Erfreuliches konnte im Mai die Steuerschätzung vermelden. Leicht steigende Ei-nahmeerwartungen gegenüber November 2014 bei unverändert positiven Wirt-schaftsdaten. In die Halbjahreszahlen, die von Mehreinnahmen bei Steuern, Steuerbeteiligungen und laufenden Zuweisungen ausgehen, seien die Ergebnisse der Steuerschätzung Mai 2015 mit eingeflossen.

 

Entwicklung der großen Einnahmepositionen im Haushaltsjahr 2015 (Stand 30.06.2015):

 

Gewerbesteuer:

 

Nach zwei Quartalen konnten bereits kassenwirksame IST-Einnahmen von 10,3 Mio. € erzielt werden. Diese hohen Ist-Einnahmen sowie die derzeitigen Sollstellungen und bereits bekannten Nachholungen lassen Mehreinnahmen gegenüber dem Haushaltsansatz von deutlich mehr als einer Million Euro erwarten.

Im Vorjahr lagen die Ist-Einnahmen nach dem 1. Halbjahr noch bei 8,2 Mio. €.

Bei der Gewerbesteuer sei immer zu bedenken, dass Veränderungen in positiver als auch in negativer Hinsicht bis zum Jahresabschluss möglich sind. Es seien jedoch noch positive wie auch negative Änderungen möglich.

 

Grundsteuer A und B:

 

Die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B betragen 2015 voraussichtlich knapp 5,8 Mio. €. Nach dem aktuellen Einnahmestand werde der Haushaltsansatz um rd. 50.000 € unterschritten. Die in den letzten Jahren prognostizierten Steigerungsraten aus der Steuerschätzung von jährlich 1,8 % bis 2 % werden in Ansbach nicht erreicht. Ob die geplanten gesetzlichen Änderungen bei der Grundsteuer für die Stadt Ansbach Verbesserungen bringen, sei noch offen.

 

Beteiligung an der Einkommensteuer sowie Einkommensteuerersatz:

 

Bisher seien nur die ersten der vier Beteiligungsraten bekannt. Wenn man mit diesen ersten Auszahlungsraten und anhand der Entwicklung der vergangenen Jahre hochrechnet, kann das Ergebnis 2015 um annähernd 500.000 € den Haushaltsansatz übertreffen. Aus der Steuerschätzung vom Mai 2015 errechne sich eine ähnliche Mehreinnahme.

Bei allem Optimismus sei zu bedenken, dass die Schlüsselzahl für die Einkommensteuerbeteiligung seit dem Jahr 2000 für die Stadt Ansbach um 12,8 % gesunken sei. Einkommensstarke Familien fehlen in Ansbach.

 

Beteiligung an der Umsatzsteuer:

 

Die Verteilung der sogenannten „Bundesmilliarde“ zur finanziellen Stärkung der Kommunen werde zur Hälfte über die Beteiligung an der Umsatzsteuer an die Städte ausgereicht. Ob die für den Haushalt 2015 geschätzten Einnahmeerwartungen von 3,35 Mio. € erfüllt werden, sei noch offen.

Nachdem durch die geänderte Grundlage auch die Steuerschätzung keine an-

nähernd gesicherten Erkenntnisse liefere, bleibe nur eine sehr grobe Prognose, die

etwas geringere Einnahmen erwarten lasse.

 

Schlüsselzuweisungen:

 

Nachdem die Schlüsselzuweisungen bei der Verabschiedung des Haushalts bereits zugeteilt waren, entspreche der Haushaltsansatz auch den tatsächlichen Einnahmen.

Für das Jahr 2014 habe der Bayerische Städtetag kürzlich eine interessante Aufstel-lung über die Schlüsselzuweisung je Einwohner der kreisfreien Städte Bayerns überlassen. Ansbach habe 285 € je Einwohner erhalten. Neun kreisfreie Städte erhalten höhere Schlüsselzuweisungen, elf weniger. Drei erhalten keine Schlüsselzuweisungen. Ansbach bewege sich wie bei vielen finanziellen Vergleichszahlen im Mittelfeld.

 

Sonstige Steuereinnahmen:

 

Aus dem Anteil an der Grunderwerbsteuer seien 2015 keine Mehreinnahmen zu er-warten. Berücksichtige man die statistisch nachgewiesenen prozentual höheren Einnahmen im zweiten Halbjahr, könne der kalkulierte Ansatz erreicht werden.

Wie kürzlich die Nürnberger Nachrichten berichteten, steige die Anzahl der Hundebesitzer in Franken an. Nach dem aktuellen Einnahmestand der Hundesteuer im laufenden Haushaltsjahr in Ansbach könne dieser Trend bestätigt werden.

 

Einnahmen Vermögenshaushalt:

 

Die wichtigsten Einnahmen im Vermögenshaushalt seien die staatlichen Zuweisungen für Investitionen, Verkaufserlöse aus Bau- und Gewerbegrundstücken sowie Beiträge.

Berücksichtige man den Sondereffekt aus dem geplanten Verkauf Retti-Palais (Rückzahlung der Fördermittel) seien die Verkaufserlöse aus Grundstücksgeschäften zur knappen Hälfte erzielt. Die erwarteten Investitionszuweisungen können nur entsprechend des Baufortschritts abgerufen werden. Halbjahreszahlen geben hier ein verzerrtes Bild ab.

 

Wie dargelegt, bestehen auf der Einnahmeseite positive Anzeichen, die einen Einnahmenüberschuss erwarten lassen.

Annähernd sichere Aussagen, ob die knapp bemessenen Ausgabemittel für die soziale Sicherung (Jugendhilfe, Kosten der Unterkunft, Betreuung der Flücht-linge), Personalkosten und Sachbedarf ausreichen, können in einem Halbjah-resbericht nur bedingt getroffen werden.

Größerer Bedarf an über- und außerplanmäßigen Mittel sei bisher noch nicht aufgetreten bzw. wurde auch nicht angekündigt. Vorgezogene Baumaßnahmen erzeugen zusätzlichen Mittelbedarf im aktuellen Haushaltsjahr, entlasten aber zukünftige Etats.

 

Liquidität der Stadtkasse:

 

Durch die zeitlich versetzte Auszahlung der staatlichen Zuweisungen und Steuerbeteiligungen seien wie jedes Jahr vorübergehend Kassenkredite in Anspruch zu nehmen. Ab dem 15.08. (Steuertermin) und dem Erhalt der zweiten Raten der Einkommensteuerbeteiligung werden Kassenkredite erfahrungsgemäß nur gelegentlich benötigt.

Von den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln für Investitionen (Haushaltsmittel und Haushaltsreste) von etwas über 20 Mio. €  seien nach einem halben Jahr erst

knapp über 25 % kassenwirksam abgeflossen.

Dieser Wert sei nicht unüblich, da komplizierte Ausschreibungen, neue Planungen und eine florierende Bauwirtschaft manche Maßnahmen verzögern.

Es sei abzusehen, dass trotz niedriger Investitionsausgaben im aktuellen Haushalt beim Jahresabschluss 2015 hohe Haushaltsausgabereste gebildet werden müssen.

 

Fazit zum Haushalt 2015 (Stand 30.06.):

 

Die Finanzverwaltung erlebe derzeit ein in geordneten Bahnen verlaufendes Haus-haltsjahr 2015.

Folgende drei Ereignisse könnten noch finanzwirtschaftliche Maßnahmen erfordern:

 

1)         Unvorhersehbarer Einbruch bei den Steuereinnahmen wg. der weltwirtschaftlichen Entwicklung bzw. der ausbleibenden wirtschaftlichen Erfolge einzelner Branchen. Stichwort: Griechenland.

Eigentlich ist die Stadt Ansbach aufgrund des gut wirtschaftenden Mittelstands und des Branchenmix in der Vergangenheit von extrem schwankender Gewerbesteuer meist verschont geblieben

 

2)         Für den noch zu finanzierenden Anteil am Investitionszuschuss ANregiomed stehen keine Deckungsmittel aus dem lfd. Haushalt, außer Darlehensaufnahmen, zur Verfügung. Ein Nachtragshaushalt sei evtl. notwendig.

 

3)         Ausufernd ansteigende Sozialleistungen, die bisher noch nicht erkennbar sind. Von den Fachbereichen liegen hierzu noch keine Informationen vor.

Für die Notunterbringung von Flüchtlingen entstehen sicherlich noch zusätzliche Personalkosten.

 

Zusammenfassend bleibe festzustellen

 

Die Stadt Ansbach liege finanziell hinsichtlich Chancen und Risiken im Mittelfeld und sei aufgrund ihrer niedrigen Verschuldung in jeder Hinsicht handlungsfähig.

 

Nicht vergessen sollte man, dass

           die für Großbaumaßnahmen (Promenade, Maximilianstraße) angesparte Rücklage wieder auf Normalmaß gesunken seien,

           große Vorhaben finanziert werden müssen (Klinikum, Berufs- und Wirt-schaftsschule) und

           der vom Städtetag beklagte Investitionsstau bei verschiedensten

Einrichtungen der Infrastruktur auch in Ansbach nicht abzustreiten sei.

 

Abzusehende Auswirkungen auf den Haushalt 2016 und die mittelfristige Planung bis 2019

 

Der im November d. J. zu beratende Haushalt 2016 sei erheblich vorbelastet durch verschiedene Sachverhalte:

 

Dies seien

 

           rund 3,5 € Mio. € für ANregiomed für Trägerausgleich und Investitions-

zuschuss

           2,3 Mio. € Ausgleich Fehlbetrag aus dem Haushaltsjahr 2014

           3 Mio. € Verpflichtungsermächtigungen aus 2015 zum Haushalt 2016

           Weiterführung der beschlossenen Baumaßnahme Sanierung Berufs- und Wirtschaftsschule

           Einstieg in die geplante Baumaßnahme Schrammhaus/Rathaushof

           Weiterführung der Freibadsanierung mit einem Investitionskostenzuschuss von 0,9 Mio. €

           weiterer Schritt in die tariflich und gesetzlich verankerten Lohn- und Besol-dungserhöhungen. Hier möchte ich darauf hinweisen, dass die Stadt Ansbach mit sehr niedrigen Personalkosten arbeitet. Ob dies bei der rasant ansteigenden Aufgabenfülle weiterhin möglich ist, muss bezweifelt werden.

           schwer kalkulierbare aber kontinuierlich ansteigende soziale Leistungen trotz Beteiligungen von Bund und Land bei der Flüchtlingsproblematik.

 

Neben diesen bereits bekannten Belastungen rollen Kosten für unaufschiebbare Erhaltungsinvestitionen an der Infrastruktur (Straßen, Brücken, Schulen etc.) auf Ansbach zu.

 

Schlußanmerkung

 

Wenn all diese Maßnahmen, diese Probleme und Entwicklungen annähernd zeitnah und ohne höhere Netto-Neuverschuldung (für Investitionen Klinikum sei eine Darlehensfinanzierung ins Auge gefasst) finanziert werden sollen, müsse evtl. über eine Anpassung der Einnahmen nachgedacht werden.

 

Herr Dr. Kupser bittet um Erklärung der Anpassung der Einnahmen.

 

Herr Schwarzbeck antwortet, dass Gebühren, Beiträge und Steuern Einnahmen bringen könnten, ebenso mögliche Verkäufe, wie z. B. der Verkauf des Retti-Palais.

Große Teile an Zuschüssen müssen dann jedoch an die Regierung zurückbezahlt werden.

Der Erlös des Verkaufes der Weinbergschule in Höhe von 300.000 € könne nicht eingeplant werden.

 

Herr Porzner spricht die Entlastung der Kommunen bei den Sozialleistungen an.

Herr Schwarzbeck erklärt, dass Entlastungsbeiträge im Detail noch nicht möglich seien. Für Kosten der Unterkunft werden mehrere 100.000 € erwartet und verweist auf die HH-Beratungen.

 

Herr Meyer plädiert für eine Gewerbesteuererhöhung, damit der Schuldenberg weniger werde.