Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Festsetzung des Dombachtals als Landschaftsschutzgebiet nach § 26 Bundesnaturschutzgesetze; Ergebnis des Anhörungsverfahrens

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.07.2015   UA/004/2015 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3
Vorlage:  35/008/2015 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel verweist einleitend auf die schriftliche Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt und das Ergebnis des Anhörungsverfahrens mit den umfangreichen Stellungnahmen. Sie schlägt deshalb vor, nur die wichtigsten Punkte herauszugreifen und zu behandeln. Damit besteht seitens der Ausschussmitglieder Einverständnis.

 

Herr Brenner führt aus, dass aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 14.10.2014 zur Fortführung des Inschutznahme-Verfahrens vom Umweltamt das Anhörungsverfahren nach Art. 52 Bayer. Naturschutzgesetz (BayNatSchG) durchgeführt wurde.

Dabei wurden die zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen gehört sowie der Verordnungsentwurf und die Schutzgebietskarten für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Zusätzlich wurden alle betroffenen Grundeigentümer per Schreiben über das Vorhaben informiert und der Verordnungsentwurf einschließlich der Schutzgebietskarten zur allgemeinen Einsichtnahme in das Internetangebot der Stadt Ansbach eingestellt.

 

Gemäß Art. 52 BayNatSchG sind die fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen von der für den Erlass der Verordnung zuständigen Körperschaft (kreisfreie Gemeinde) zu prüfen; das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.

Herr Brenner erläutert, dass von folgenden betroffenen Fachbehörden, Fachstellen und Grundeigentümern Stellungnahmen eingegangen sind:

awean, Wasserwirtschaftsamt, städt. Tiefbauamt, Bay. Waldbesitzer Verband e. V., Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bayer. Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Mittelfranken, Regierung von Mittelfranken – höhere Landesplanungsbehörde, Herr Wißmüller (landwirtschaftliche Hofstelle am südwestlichen Ortsrand) Dombach i. L.

Von den weiteren beteiligten Fachbehörden und –stellen wurden keine Einwände geäußert bzw. keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Seitens des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, des Bay. Bauernverbandes und Herrn Wißmüller wird angeführt, aus dem geplanten Schutzgebiet einen größeren Umgriff auszusparen, um die künftige Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe nicht zu beeinträchtigen.

 

Dieses Argument wurde von der Verwaltung -auch im Rahmen eines Gesprächs mit Herrn Wißmüller- aufgenommen, so der Referent, so dass dafür plädiert werde, den bisherigen Abgrenzungsvorschlag zu ändern und die hofnahen Flächen am südwestlichen Ortsrand von Dombach i. L. auszusparen. Das Schutzgebiet würde sich dadurch um 2,7 ha Fläche verkleinern. Der aktualisierte Plan des Landschaftsschutzgebietes (LSG) wurde den Sitzungsteilnehmern als Tischvorlage überlassen.

Herr Brenner berichtet weiter, dass awean darum gebeten habe, dass die Unterhaltung von bestehenden Abwasserentsorgungsanlagen unter § 7 -Ausnahmen- des Entwurfs der Verordnung über das LSG „Dombachtal“ aufgenommen werde. Dies wurde unter § 7 Abs. 1 Nr. 4 berücksichtigt.

Von der Verwaltung wird darüber hinaus vorgeschlagen, im Verordnungsentwurf den einleitenden Satz unter § 6 -Erlaubnis- Abs. 1, wie bereits in der Vorlage geschehen,  redaktionell zu ändern und das Wort „insbesondere“ einzufügen. Dadurch soll verdeutlicht werden, dass die aufgeführten erlaubnispflichtigen Handlungen nicht abschließend genannt sind.

Die weiteren vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden aus jeweils genannten Gründen -wie in der Vorlage ausgeführt- nicht berücksichtigt.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel äußert, dass man mit den vorgetragenen Änderungen den Anliegen der betreffenden landwirtschaftlichen Betriebe entgegen komme und nun ein guter Mittelweg gefunden wurde. Die Entwicklungsmöglichkeiten der beiden landwirtschaftlichen Betriebe in Dombach i. L seien durch das Landschaftsschutzgebiet somit gewährleistet.

 

Herr Stadtrat Sauernhammer bezieht sich auf die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt, in der die umfangreichen, aufgelisteten Argumente, die gegen die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes sprechen, dargestellt sind. Er betont ausdrücklich, dass sich er und seine Ausschusskollegen von der CSU gegen diese Ausweisung aussprechen werden. Von Herrn Stadtrat Sauernhammer wird die ablehnende Haltung gegenüber einer LSG-Ausweisung „Dombachtal“ damit begründet, dass auf die geplante Festsetzung im laufenden Flurneuordnungsverfahren nicht hingewiesen und im Rahmen der Neuzuteilung nicht berücksichtigt wurde. Hinzu komme, dass eine Festsetzung aus Gründen des Naturschutzes unnötig sei, da dies nur überflüssigen Aufwand und Kosten verursache. Zu berücksichtigen sei weiter, dass der derzeitige Zustand und die Beschaffenheit des Dombachtals durch die nachhaltige, naturschonende Bewirtschaftung der ansässigen Land- und Forstwirte über Jahrzehnte hinweg entstanden sei und es zudem in den letzten 20 Jahren keine Negativentwicklung trotz der früheren Schutzgebietsaufhebung gegeben habe. Durch die Schutzgebietsausweisung könnte es in der Zukunft zu Beschränkungen kommen, die dann die Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe beeinträchtigen.

 

Herr Stadtrat Hüttinger weist darauf hin, dass der Bereich von dem jetzt gesprochen werde, bereits unter Schutz gestellt war, jedoch versäumt wurde, dieses Schutzgebiet weiter fortzuschreiben. Es gibt hier noch andere gleichgelagerte Fälle im Stadtgebiet Ansbach, die einer Schutzgebietsausweisung zugeführt werden müssten. Für den Erhalt der Landschaft sei dies seiner Meinung nach unumgänglich.

 

Frau Stadträtin Kernstock-Jeremias geht auf die Äußerungen von Herrn Stadtrat Sauerhammer ein und weist darauf hin, dass unter Nr. 4a) der Vorlage die Verwaltung eine Schutzgebietsflächenminimierung vorgeschlagen habe, damit die Entwicklungsmöglichkeiten der beiden landwirtschaftlichen Betriebe nicht gefährdet werden.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel macht darauf aufmerksam, dass eine Reihe von Argumenten, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens vorgebracht wurden, Berücksichtigung fanden. Durch die Unterschutzstellung sei ein ganz normales Betreiben der Landwirtschaft möglich. Durch die Verringerung der Fläche des Landschaftsschutzgebietes wurde auch an die künftige Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe gedacht. Dass die Landwirte schon vor einer Schutzgebietsausweisung die Flächen ordentlich bewirtschaftet haben, kann eindeutig bestätigt werden. Die Landwirte haben hier viel Positives geleistet. Die Ausweisung des Dombachtals als Landschaftsschutzgebiet soll diesem Naturraum für die Zukunft zusätzlichen Schutz bieten.

 

Herr Stadtrat Sauerhammer geht nochmals auf die gute landwirtschaftliche Praxis ein, mit der die Bauern den ihnen anvertrauten Grund und Boden bewirtschaften. Eine Landschaftsschutzgebietsausweisung bedeute daher, alles in doppelter Ausführung absichern zu wollen. Darüber hinaus koste die ganze Angelegenheit sehr viel Geld.

 

Herr Stadtrat Enzner befürchtet, dass nach einer Landschaftsschutzgebietsausweisung in ein paar Jahren gesetzliche Verschärfungen eingeführt werden, gegen die die Landwirte keine Einwendungen erheben können. Er fragt, ob bei dem Gespräch mit Herrn Wißmüller eine Einigung erzielt werden konnte.

 

Herr Brenner berichtet, dass Herrn Wißmüller bei dem Gespräch im Umweltamt der Vorschlag über die herauszunehmende Fläche aus dem Schutzgebiet dargelegt wurde. Er zeigt die Grenze des Schutzgebietes am Plan auf.

 

Herr Beirat Bäsmann erläutert anhand eines Beispiels warum es notwendig sei, bestimmte Areale als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel nimmt Bezug auf den in der Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeführten Vorschlag des Umweltamtes auf der Grundlage der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens, der wie folgt lautet:

 

1.         Die bisherige Abgrenzung des geplanten Landschaftsschutzgebietes wird geändert; die ortsnahen Flächen südwestlich von Dombach i. L. werden herausgenommen. Das Schutzgebiet verkleinert sich dadurch um 2,70 ha Fläche. Ein aktualisierter Plan des Landschaftsschutzgebietes wird den Sitzungsteilnehmern ausgehändigt.

 

2.         Der Verordnungsentwurf wird wie folgt geändert:

 

a)         Aufgrund der Stellungnahme der awean, wird die Unterhaltung von bestehenden Abwasserentsorgungsanlagen unter § 7 – Ausnahmen – Abs. 1 Nr. 4 mit aufgenommen.

 

b)         Der einleitende Satz unter § 6 – Erlaubnis – Abs. 1 wird (redaktionell) geändert und das Wort „insbesondere“ eingefügt. Dadurch soll verdeutlicht werden, dass die aufgeführten erlaubnispflichtigen Handlungen nicht abschließend genannt sind (Verwaltungsvorschlag).

 

(s. VO-Entwurf in der Anlage der Sitzungsvorlage; die Änderungen sind gekennzeichnet)

 

3.         Die weiteren vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden aus den jeweils genannten Gründen nicht berücksichtigt.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel bittet auf dieser Grundlage eine Empfehlung an den

Stadtrat zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Abgrenzung des Schutzgebiets und der Verordnungs-Entwurf werden wie unter Punkt C Nr.1 und 2 vorgeschlagen geändert.

 

  1. Die weiteren im Anhörungsverfahren vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden abgelehnt.

 

3.   Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Dombachtal in der Fassung des Entwurfs vom 25.06.2015 wird beschlossen. Der Verordnungsentwurf, der der Sitzungsvorlage beiliegt, ist Bestandteil dieses Beschlusses: