Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Gewässerentwicklungskonzept - Zwischenbericht und weiteres Vorgehen
(gemeinsam mit Bauausschuss)

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.07.2015   UA/004/2015 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  23/002/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau OB Seidel begrüßt den Bearbeiter des Gewässerentwicklungskonzeptes, Herrn Geim, Planungsgruppe Landschaft, Nürnberg, welcher den aktuellen Sachstand anhand einer digitalen Präsentation und der Tischvorlage vorstellt.

Unter anderem geht er hierbei auf die Ziele der Gewässerentwicklung, die Gewässerstruktur, Defizite und Restriktionen, sowie die naturschutzfachliche Bedeutung der Bäche und Gräben und die Umsetzung ein. 

 

Herr Büschl verweist auf die Sitzungsvorlage:

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 22.05.2014 wurde beschlossen die Planungsgruppe Landschaft mit der Erstellung eines Gewässerentwicklungskonzeptes zu beauftragen. Mit der Erstellung eines Gewässerentwicklungskonzeptes werden die gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und das Bayerische Wassergesetz (BayWG) erfüllt. Die Bestandserhebungen, einschließlich der Gewässerstrukturkartierung erfolgten im Herbst 2014 und wurden im Frühjahr 2015 ergänzt. Der Zwischenbericht gibt einen Überblick über die Bestandssituation, gegebene Defizite und Restriktionen und stellt die Grundzüge eines möglichen Entwicklungskonzeptes dar.

 

In der anschließenden Aussprache

 

  • wird angefragt, ob für das Gewässerentwicklungskonzept auf die Daten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zurückgegriffen wurde.

Herr Geim antwortet, dass diese vorerst noch nicht berücksichtigt wurden. Die Daten werden nach der Zusendung durch das Wasserwirtschaftsamt gesichtet.

  • wird angemerkt, dass, sofern von Seiten der Landwirtschaft die Bereitschaft zur Abgabe von Randstreifen bestehe, staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden können.
  • wird bemängelt, dass die ohnehin sehr knappen landwirtschaftlichen Flächen durch die Abgabe von Randstreifen  entwertet werden.
  • wird angeregt, Uferstreifen, welche nicht gedüngt werden sollten, vermehrt in städtischen Besitz zu nehmen.

Beschlussvorschlag:

Der Sachvortrag wird zu Kenntnis genommen. Den vorgestellten Maßnahmenschwerpunkten des Gewässerentwicklungskonzeptes wird zugestimmt. Das Gewässerentwicklungskonzept soll, entsprechend der Vorstellung, weiter ausgearbeitet und beim Wasserwirtschaftsamt eingereicht werden.