Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Antrag Offene Linke Ansbach - Europäische Mobilitätswoche 2015 – Kostenfreier ÖPNV in Ansbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.07.2015   UA/004/2015 
Beschluss:In die Fraktionen verwiesen.
Vorlage:  23/001/2015 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel verweist auf den Antrag der Stadtratsfraktion Offene Linke Ansbach, die im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche im Zeitraum vom 16. bis 22. September 2015 für die Bevölkerung einen kostenfreien Stadtbusverkehr anregt. Zudem soll die Stadt Ansbach die Bürgerinnen und Bürger zu einem „autofreien Tag“ innerhalb der Mobilitätswoche aufrufen.

 

Herr Büschl teilt mit, dass der Antrag der Offenen Linken bezüglich eines kostenlosen Busverkehrs im Zeitraum der Europäischen Mobilitätswoche an die Ansbacher Bäder und Verkehrs GmbH weitergeleitet wurde. Da hier ein Verbund mit dem VGN besteht, müsse letzterer diesem Antrag auf kostenlosen Busverkehr zustimmen. Eine solche Zustimmung liege aber bis jetzt noch nicht vor. Als Gegenfinanzierung für die Einnahmeausfälle bei den Stadtbuslinien während der Europäischen Mobilitätswoche verweisen die Antragsteller auf den so genannten „Lockeffekt“, der in den darauffolgenden Monaten erhöhte Fahrgastzahlen erbringen soll.

Als zweiten Punkt erwähnt er den bereits angesprochenen „autofreien Tag“ durch entsprechende Proklamation durch die Stadt Ansbach.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel könnte sich vorstellen, am 22.09.2015 die Bürgerinnen und Bürger zu einem „autofreien Tag“ mittels städtischer Homepage und der Presse aufzurufen.

 

Frau Stadträtin Kernstock-Jeremias meint, dass der Appell zu einem „autofreien Tag“ vom Stadtrat beschlossen werden könnte.

Als Finanzierungsvorschlag für den anderen Antrag wäre auch denkbar, innerhalb der Mobilitätswoche bei Stadtlinienbusfahrten nur 1 € zu verlangen, was in anderen Städten auch schon praktiziert wurde. Es müsse aber zunächst die Zustimmung des VGN abgewartet werden.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel schlägt deshalb vor, dass der Antrag der Offenen Linken zunächst zur Behandlung in die Fraktionen verwiesen und dann im Stadtrat behandelt wird. Hiergegen gibt es keinen Einwand.