Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Pavillon und Straßencafé Promenade - Grundsatzbeschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.07.2015   BA/007/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  34/006/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl und Frau Stützer beziehen sich in ihrem Sachvortrag auf nachstehende Sitzungsvorlage:

 

Noch ist der bekannte historische Pavillon, der rund 150 Jahre bis Januar 2012 nahe dem Neuen Tor vor den Justizgebäuden stand, zerlegt im Betriebsamt eingelagert.

Den Planungen entsprechend, soll er nach Abschluss der Baumaßnahmen in restauriertem Zustand auf der Promenade an einem neuen Standort weiter westlich näher am Herrieder Tor wiederaufgebaut werden. Seine Stelle vor den Justizgebäuden soll künftig ein „Sommercafé“ (so der Vorschlag des Planungsbüros der Promenadenneugestaltung) einnehmen.

 

Ziel der Verwaltung ist es, sowohl den Pavillon als auch das Straßencafé im Eigentum der Stadt Ansbach zu halten, sich die Leistungsfähigkeit über die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens anbieten zu lassen und die Nutzungsmöglichkeit auf Zeit zu verpachten.

 

Im Rahmen der Beteiligung an einem Ausschreibungsverfahren wird von den Pachtinteressenten die schriftliche Darstellung eines tragbaren Gesamtkonzeptes für den Betrieb mit den zugehörigen inhaltlichen Ausführungen zur (gastronomischen) Konzeption und ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Ausgestaltung erwartet.

Dabei sollen insbesondere zu folgenden Punkten Aussagen bzw. Lösungsvorschläge eingebracht werden:

 

  • Darstellung geplanter Einrichtung bzw. Ausstattung innerhalb des Baufensters sowie insbesondere für das Straßencafé Darstellung der geplanten Bewirtschaftungsfläche mit Aussagen zur Ausdehnung, Größe, Material etc. unter besonderer Berücksichtigung dieses städtebaulich repräsentativen und äußerst sensiblen Bereichs.

Sämtliche Investitionen für das Inventar, insbesondere für die Bestuhlung, Kücheneinrichtung usw. sind vom Pächter bzw. der Pächterin zu übernehmen.

 

  • Gegebenenfalls Darlegung der gastronomischen Konzeption (beabsichtigte Getränke-/Speisenauswahl).

 

  • Darlegung eines schlüssigen Ver- und Entsorgungskonzeptes

 

  • Angabe eines monatlichen Pachtzinses und Übernahme sämtlicher anfallender Betriebs- und Nebenkosten. Eine Umsatzbeteiligung wird im Fall gastronomischer Nutzung ausdrücklich nicht gewünscht.

 

Im Gegenzug erhält der Pächter bzw. die Pächterin einen Pachtvertrag mit einer Festlaufzeit von mindestens 5 Jahren (mit Verlängerungsoption).

Dem Pächter bzw. der Pächterin obliegen die Reinigungs- und die Verkehrssicherungspflicht für die Pachtfläche. Die umgebenden öffentlichen Verkehrsflächen werden weiterhin von der Stadt Ansbach gepflegt.

 

Die Ausschreibung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Wesentliche Punkte zum geplanten Vertragsverhältnis sind Ergebnis der anschließenden Verhandlungen.

Ziel ist es, unter den vorgenannten Bedingungen konstruktive und zielführende Vertragsverhandlungen mit Interessenten aufzunehmen und dabei gemeinsam die Umsetzung des Neubaus zu planen.

Für das neu zu errichtende Gebäude wird seitens des Hochbauamtes ein Vorentwurf vorgeschlagen. Die Umsetzung soll dabei betreffend die Gebäudehülle sowie der Inneneinteilung und festen Ausbauten von der Stadt übernommen werden. Die Stellung der für das gastronomische Konzept nötigen Einbauten bzw. Mobiliare und Gerätschaften wird vom Pächter erwartet.

 

Voraussetzung für die künftige Nutzbarkeit des denkmalgeschützten Pavillons ist dessen grundlegende Restaurierung.

Für die Erneuerung der schadhaften Holzteile und des Farbanstriches, die Installationen, die Bodenplatte und den Wiederaufbau auf der Promenade (ohne Inventar, Kücheneinrichtung) ist mit einem Kostenaufwand in Höhe von voraussichtlich ca. 60.000,-- € zu rechnen.

 

In der anschließenden Aussprache

 

  • wird angefragt, ob eine saisonale Nutzung angedacht sei.

Herr Büschl antwortet, dass auch ein ganzjähriger Betrieb denkbar wäre.

  • wird angemerkt, dass die angedachte Pachtzeit von 5 Jahren sehr kurz sei, bei Vertragsverlängerungen sollte eine Laufzeit von z.B. 10 Jahren angeboten werden. 
  • wird angefragt, ob über das Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für die geplante Sanierung des Pavillons beantragt werden können; dies sollte geprüft werden.
  • wird angeregt, die künftige Farbgestaltung des historischen Pavillons dem historischen Vorbild anzupassen.
  • wird in Bezug auf den in der Nähe des Herrieder Tores angesiedelten Kiosk gebeten, von einer gastronomischen Nutzung des Pavillons abzusehen.

Frau OB Seidel merkt an, dass ein vielfältiges Angebot angestrebt werde.

  • werden Bedenken bezüglich der bisher geplanten ästhetischen Gestaltung des neuen Pavillons geäußert.

Frau OB Seidel betont, dass bei der Planung ein besonders Augenmerkt auf eine ansprechende Gestaltung  gelegt werde. Der Pavillon solle sich in die Umgebung der Promenade einfügen.

  • wird angefragt, ob die Errichtung von sanitären Anlagen für den Pavillon angedacht sei. Ersatzweise könne auch eine Aufwertung der bestehenden öffentlichen Toilette in der Schalkhäuser Straße in Betracht gezogen werden.  

Herr Büschl antwortet, dass bezüglich der öffentlichen Toilette Schalkhäuser Straße in nächster Zeit berichtet werde. Die Unterbringung einer Toilette im Geschäftsraum des Pavillons gestalte sich durch die gegebene maximale Größenordnung (4 m x 8 m) schwierig.


Grundsatzbeschluss:

 

a) Historischer Pavillon

 

Der historische Pavillon soll instandgesetzt und entsprechend der Planungen des Tiefbauamtes auf der Promenade bezugsfertig wiedererrichtet werden.

 

Dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss wird empfohlen, dem Antrag des Hochbauamtes entsprechend die für die Instandsetzung und Wiedererrichtung benötigten Haushaltsmittel bereitzustellen.

 

Die Liegenschaftsverwaltung wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren zur Vorbereitung der künftigen Nutzungsüberlassung durchzuführen.

 

 

b) Straßencafé

 

- Auftrag an Hochbauamt zur Umsetzung des Vorentwurfs für die Gebäudehülle inkl.

  Inneneinteilung und fester Ausbauten

 

- Empfehlung an HFWA bzw. Stadtrat wegen Bereitstellung der dafür notwendigen

  HH-Mittel im HH 2016

 

- Auftrag an Liegenschaftsamt zur Durchführung eines

  Interessenbekundungsverfahrens