Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 01.07.2015 VKA/002/2015 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau Stöhr teilt mit, dass die BAP-Fraktion die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Bad- und Gellertstraße beantragt habe; zudem solle in der Badstraße, ab dem Fußgängertunnel unter dem Hohenzollernring bis zu Einmündung Hospitalstraße, ein verkehrsberuhigter Bereich geschaffen werden.
Hierzu gibt Sie bekannt, dass es von Seiten der Verwaltung bereits vorgesehen sei, den maßgeblichen Straßenabschnitt der Badstraße, als verkehrsberuhigter Bereich auszuweisen. Da dieser Teilabschnitt der Badstraße von den Schülern der Evangelischen Schule zum einen als Schulweg genutzt werde und zum anderen um zum Sportunterricht zu gelangen, werde dies aus Gründen der Verkehrssicherheit als erforderlich angesehen. Um den Beginn/das Ende dieses Bereiches zu verdeutlichen sei das Einfügen eines abgesenkten Bordsteines in die Fahrbahn ca. auf Höhe der Abzweigung zu der Fußgängerunterführung erforderlich; weitere Baumaßnahmen seien nicht angezeigt, zumal die Badstraße in diesem Abschnitt bereits niveaugleich ausgebaut sei. Nach Rücksprache mit dem städtischen Tiefbauamt sei geplant, dass die notwendigen Umbauten in den Sommerferien durchgeführt werden.
Frau Stöhr führt
weiterhin aus, dass eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach §
45 Abs. 9 StVO nur angeordnet werden könne, wenn aufgrund der besonderen
örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehe, die das allgemeine Risiko
eine Beeinträchtigung der geschützten Rechtsgüter erheblich übersteige. Besondere
Umstände im Sinne dieser Vorschrift seien z. B. gefahrenträchtige
Streckenführungen oder eine gegenüber dem Durchschnitt ähnlicher Strecken
signifikant erhöhte Unfallrate bzw. –dichte, die erkennbar mit der Ursache
zusammenhänge, deren Bekämpfung das vorgesehene Verkehrszeichen dienen solle.
Allgemeine Erwägungen eine geringere Geschwindigkeit verbessere die Verkehrssicherheit
bzw. führe zumindest zu geringeren Unfallfolgen würden kein Kriterium für die
Anordnungen von Verkehrsbeschränkungen im Rahmen des § 45 StVO darstellen.
Diese Voraussetzungen lägen jedoch sowohl für die Gellertstraße wie auch für
den östlichen Teil der Badstraße nicht vor.
Gemäß § 45 Abs. 1c StVO könne innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Radverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo-30-Zonen angeordnet werden. Dabei dürfe sich die Zonenanordnung nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf Vorfahrtsstraßen erstrecken. Da in den betreffenden Straßen überwiegend Anliegerverkehr stattfände und der Durchgangsverkehr eher von geringer Bedeutung sei und aufgrund der dort befindlichen Senioreneinrichtungen und der nahegelegenen Schule (siehe oben) ein verstärkter Fußgängerverkehr mit Querungsbedarf anzunehmen sei, scheine die Einführung einer Tempo-30-Zone, auch im Hinblick auf den sich im westlichen Straßenverlauf zukünftig anschließenden verkehrsberuhigten Bereich, aus Gründen der Verkehrssicherheit als gerechtfertigt. Die Verwaltung empfehle daher zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Bad- und Gellertstraße eine Tempo-30-Zone einzurichten.
Frau OB Seidel bittet darum, über den Verwaltungsvorschlag abzustimmen.
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt, die Gellert- und Badstraße ab der Abzweigung aus der Hospitalstraße (östl. Einmündung) bis zum Beginn des neu auszuweisenden verkehrsberuhigten Bereiches im westl. Straßenverlauf als Tempo 30-Zone auszuweisen.