Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.07.2015 BA/007/2015 |
Beschluss: | In die Fraktionen verwiesen. |
Vorlage: | 31/021/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 89 KB |
Herr Hildner stellt anhand der nachstehenden Sitzungsvorlage und einer digitalen Präsentation den aktuellen Sachstand vor:
Die Schule Schalkhausen wurde 1965 umgebaut und mit einem Anbau erweitert. In den vergangenen 50 Jahren wurden keine grundlegenden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, so dass sich das Gebäude noch in seinem ursprünglichen Erscheinungsbild zeigt. Eine umfassende Gebäudesanierung, verbunden mit einer energetischen Aufrüstung entsprechend der EnEV ist angezeigt und hierfür wurden vom Stadtrat für die Planung bisher 50.000,- € eingestellt.
Der Bauausschuss hat die Gebäudeplanung an das Architekturbüro Hirsch, Ansbach vergeben.
Dieses hat Sanierungsvorschläge unterbreitet, die auch eine Verringerung des Fehlbestandes an Räumen einschließt.
Eine Variante, die einen Komplettabbruch des Daches vorsah und die Aufstockung um ein Geschoss mit Flachdach beinhaltete, ist aus städtebaulicher Sicht abzulehnen, so dass noch über zwei Optionen zu diskutieren ist. Die Baukosten belaufen sich in einer Spanne zwischen 810.000 € und 855.000 €. Hinzu kommen die Baunebenkosten sowie Kosten der Einrichtung und der Außenanlagen.
Ziel ist es, den Zuwendungsantrag bis Ende des Jahres bei der Regierung von Mittelfranken vorzulegen.
In der anschließenden Aussprache
Herr Büschl antwortet, dass der Bau des Flachdaches im Vergleich zu der Giebel-, bzw. Satteldachvariante um ca. 50.000,- € günstiger wäre. Herr Büschl merkt zudem an, dass die Räume im 3. OG durch den Bau eines Flachdaches zwar optimal nutzbar seien, sich dieses jedoch nicht in die nähere und unmittelbare Umgebung, besonders auch in Anbetracht der gegenüberliegenden Kirche, einfüge.
Herr Büschl beantwortet dies nach derzeitigem Stand mit 2,3 Mio. €, ohne die Auslagerung des Schulbetriebes.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt von der Planung Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Unterlagen für den Zuwendungsantrag weiter auszuarbeiten. Vor Antragstellung zur Förderung der Maßnahme nach FAG bei der Regierung von Mittelfranken wird der Vorgang nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt.