Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Beschilderung Promenade
-Sachstandsbericht-

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.07.2015   VKA/002/2015 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Büschl erklärt anhand einer Power-Point-Präsentation (siehe Anlage) die aktuelle Verkehrsführung auf der Promenade. Diese gliedert sich nach der Neugestaltung in verschiedene Abschnitte: an den nördlichen Gehweg gliedert sich ein Parkstreifen an, dann folgt die Fahrbahn und ein weiterer Parkstreifen; bis zur südlichen Häuserzeile erstreckt sich ein verkehrsberuhigter Bereich, auf dem alle Verkehrsarten gleichermaßen zugelassen sind. Die Prämisse für die neuen Verkehrsführung sei gewesen, dass auf der Promenade weiterhin ein Zwei-Richtungsverkehr möglich sei und eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung stehe (nach Abschluss der Baumaßnahme stehen mehr Stellplätze als vorher zur Verfügung). Die nach der Neugestaltung erforderliche Beschilderung wurde in Zusammenarbeit mit der Regierung von Mittelfranken, dem beauftragten Ingenieurbüro, der Polizeiinspektion Ansbach, den zuständigen Sachgebieten des Referates Stadtentwicklung und Bauen und dem SG Straßenverkehrswesen als untere Verkehrsbehörde erarbeitet und abgestimmt. Aufgrund der aneinander grenzenden Bereiche, sei es jedoch nicht möglich gewesen, einen sog. „Expressradweg“, der ausschließlich den Radfahrern vorbehalten gewesen wäre, auszuweisen. Da wegen des Parkstreifens ein Queren der Fußgänger möglich sein müsse, um zu den Parkscheinautomaten zu gelangen. Den Radfahrer stünde es nun frei, auf der Fahrbahn mitzufahren oder den verkehrsberuhigten Bereich zu nutzen. Des Weiteren führt Herr Büschl aus, dass vor dem Amtsgericht Ansbach, in Verlängerung der Häuserflucht, Sperrpfosten einzubringen seien, um Schleichverkehr zu vermeiden. Abschließend äußert Frau Oberbürgermeisterin Seidel, dass die jetzige Beschilderung eine akzeptable Lösung für alle Verkehrsarten sei.