Herr Büschl erklärt
anhand einer Power-Point-Präsentation (siehe Anlage) die aktuelle Verkehrsführung
auf der Promenade. Diese gliedert sich nach der Neugestaltung in verschiedene
Abschnitte: an den nördlichen Gehweg gliedert sich ein Parkstreifen an, dann
folgt die Fahrbahn und ein weiterer Parkstreifen; bis zur südlichen Häuserzeile
erstreckt sich ein verkehrsberuhigter Bereich, auf dem alle Verkehrsarten
gleichermaßen zugelassen sind. Die Prämisse für die neuen Verkehrsführung sei
gewesen, dass auf der Promenade weiterhin ein Zwei-Richtungsverkehr möglich sei
und eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung stehe (nach
Abschluss der Baumaßnahme stehen mehr Stellplätze als vorher zur Verfügung).
Die nach der Neugestaltung erforderliche Beschilderung wurde in Zusammenarbeit
mit der Regierung von Mittelfranken, dem beauftragten Ingenieurbüro, der
Polizeiinspektion Ansbach, den zuständigen Sachgebieten des Referates
Stadtentwicklung und Bauen und dem SG Straßenverkehrswesen als untere
Verkehrsbehörde erarbeitet und abgestimmt. Aufgrund der aneinander grenzenden
Bereiche, sei es jedoch nicht möglich gewesen, einen sog. „Expressradweg“, der
ausschließlich den Radfahrern vorbehalten gewesen wäre, auszuweisen. Da wegen
des Parkstreifens ein Queren der Fußgänger möglich sein müsse, um zu den
Parkscheinautomaten zu gelangen. Den Radfahrer stünde es nun frei, auf der
Fahrbahn mitzufahren oder den verkehrsberuhigten Bereich zu nutzen. Des
Weiteren führt Herr Büschl aus, dass vor dem Amtsgericht Ansbach, in Verlängerung
der Häuserflucht, Sperrpfosten einzubringen seien, um Schleichverkehr zu vermeiden.
Abschließend äußert Frau Oberbürgermeisterin Seidel, dass die jetzige
Beschilderung eine akzeptable Lösung für alle Verkehrsarten sei.