Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Durchgängige Nord-Süd-Verbindung für Radfahrer durch die Ansbacher Altstadt
-Antrag Offene-Linke-Fraktion-

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.07.2015   VKA/002/2015 
Beschluss:Mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 10
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Stöhr gibt den Inhalt des Antrages der Fraktion „Offene Linke Ansbach“ wieder und verweist auf den Verkehrsausschuss vom 30.07.2008 und 21.09.2009. Damals sei beschlossen worden die Fußgängerzone während der Lieferzeit von 18.00 Uhr bis 10.00 Uhr für den Radverkehr und in der Neustadt, Uz-, Kronen-, Kannen- und Schwanenstraße das Befahren entgegen der Einbahnrichtung freizugeben. Leider habe die Erfahrung gezeigt, dass diese Regelung häufig missachtet werde. Die Einhaltung dieser bringe einen hohen Aufklärungsbedarf mit sich und fordere wiederkehrende Kontrollen durch den städtischen Verkehrsüberwachungsdienst. Es werde daher als problematisch angesehen, das Befahren der Fußgängerzone in dem Teilbereich zwischen dem Herrieder Tor und der Einmündung in die Platenstraße für den Radverkehr freizugeben. Einerseits sei die Vielzahl von Ausnahmeregelungen für Radfahrer allmählich zu unübersichtlich, andererseits werde dadurch die Funktion Fußgängerzone noch mehr „verwässert“.

 

Frau OB Seidel äußert hierzu, dass sie die Problematik ähnlich sehe.

 

Frau Kernstock-Jeremias teilt mit, dass sie der Auffassung sei, dass diese Möglichkeit zur Abkürzung für den Radverkehr eine sinnvolle Verbesserung darstelle und ihres Erachtens nach sogar die gesamte Fußgängerzone in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr für den Radverkehr freigegeben werden solle.

 

Auch Frau Krettinger würde es begrüßen, wenn in diesem Bereich eine Lösung zur Verbesserung des Radverkehrs in Ansbach gefunden werde.

 

Frau Beyer-Nießlein erwidert, dass sie die Umsetzung als zu gefährlich für die zahlreichen Fußgänger, die sich täglich in der Fußgängerzone aufhalten, halte. Außerdem bestünde für Radfahrer die Möglichkeit nach dem Herrieder Tor über die Reuterstraße in die Platenstraße zu gelangen; auch das Fahren durch die Reitbahn und über den Johann-Sebastian-Bach-Platz stelle eine gute Verbindungsmöglichkeit für den Radverkehr dar, zumal der Johann-Sebastian-Bach-Platz wie auch der Martin-Luther-Platz zu jederzeit befahrbar sei. In diesem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass ihrem Erachten nach ohnehin zu viel Fahrverkehr in der Fußgängerzone stattfinde.

 

Herr Sauerhöfer schließt sich der Meinung von Frau Beyer-Nießlein an.

 

Herr Dr. Bucka äußert, dass auch er keine Notwendigkeit für eine Neuregelung sehe – wichtiger sei es den „Schilderwald“ gering halten.

 

Frau OB Seidel gibt zu bedenken, dass die Straßen und Gassen der Fußgängerzone relativ eng seien und grundsätzlich in erster Linie dem Fußgänger vorbehalten bleiben sollen. Die derzeitigen Regelungen seien zwar für den Radverkehr nicht optimal, hätten sich aber bewährt. Die vorgeschlagene Nord-Süd-Verbindung bringe keine echte Verbesserung und sei aufgrund von Alternativen nicht unbedingt erforderlich – abschließend fordere sie das Gremium zur Beschlussfassung auf.


Beschluss:

 

Der Verkehrsausschuss beschließt, dass die durchgängige Nord-Süd-Verbindung für Radfahrer durch die Ansbacher Altstadt erforderlich sei.