Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Widmung/Umstufung/Einziehung von öffentlichen Straßen
hier: Abstufung eines Teilstücks der Ortsstraße Nähe Pfaffenbuck (Fl.St. 160/28 und 160/13)

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.07.2015   BA/007/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/020/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Dokument anzeigen: Lageplan Pfaffenbuck Dateigrösse: 125 KBLageplan Pfaffenbuck 125 KB

Herr Büschl stellt anhand der Sitzungsvorlage und einer digitalen Präsentation nachstehenden Sachverhalt vor:

 

Die Stadt Ansbach beabsichtigt die Abstufung eines Teilstücks der Ortsstraße „Pfaffenbuck“ (Flurstücke 160/28 u. 160/13 der Gemarkung Hennenbach) zum öffentlichen Feld- u. Waldweg, da die bisherige Widmung des Teilstücks als Ortstraße weder der Nutzung noch der Verkehrsbedeutung entspricht. Das Teilstück entspricht den Ausbaumerkmalen eines nicht ausgebauten öffentlichen Feld- u. Waldweg. Die von der Abstufung betroffenen Wegegrundstücke befinden sich im Eigentum Dritter. Durch die Abstufung geht die Baulast von der Stadt Ansbach auf die Eigentümer und Beteiligten (diejenigen, die ihre Grundstücke über diesen Weg anfahren) über.

Die Flurstücke 160/28 u. 160/13 der Gemarkung Hennenbach sind deshalb zum öffentlichen Feld- u. Waldweg abzustufen.

 

In der anschließenden Aussprache

 

  • wird eingebracht, dass eine Abstufung des Flurstückes 160/28, welches an einem Wohnhaus vorbeiführt, unzumutbar sei. Die Zufahrt, insbesondere zu dem hinter dem Wohnhaus liegenden, als Garten genutzten Grundstück, gestalte bei schlechten Witterungsverhältnissen ohnehin schwierig.
  • wird gebeten, das Teilstück 160/28 bis zu der Gebäudegrenze auszubauen.

Herr Büschl merkt an, dass es sich bei dem Flurstück 160/28 um keinen städtischen Weg handele, dieser sei in Privateigentum, jedoch als öffentliche Straße gewidmet. Werde das Flurstück 160/28 ausgebaut, so sei die Stadt Ansbach verpflichtet, dies in Qualität einer Ortsstraße auszubauen.

  • wird angemerkt, dass das Teilstück bis zu der Gebäudegrenze, allein im Hinblick auf den landwirtschaftlichen Verkehr, als Ortsstraße ausgebaut werden müsse.

 

Frau OB Seidel hält fest, dass der Ausbau des Flurstückes 160/28 bis zur Gebäudegrenze sinnvoll sei. Der nachstehende Beschlussvorschlag wird dahingehend abgeändert. 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Flurstücke 160/28, mit Ausnahme des Teilstücks 160/28 bis Ende der Bebauung,  und 160/13 der Gemarkung Hennenbach zum öffentlichen Feld- u. Waldweg abzustufen.