Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Bekanntgabe des Wegfalls der Geheimhaltung der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse (§ 37 GeschOStR)

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.06.2015   SR/006/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bei folgendem Beschluss sind die Gründe für die Geheimhaltung entfallen:

 

TOP 1 ANregiomed

a.) Bericht Vorstand Dr. Goepfert

 

Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt 8b –Antrag der BAP zum Weiterbetrieb des Bewegungsbades am Klinikum Ansbach wird vertagt.

Begründung: Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden durch Herrn Dr. Goepfert weitere Informationen über die Hintergründe zur Schließung des Bewegungsbades gegeben. Außerdem liegen zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen vor, ob die Träger oder der Klinikvorstand über das Bewegungsbad zu beschließen habe. Aus diesen Gründen ist heute eine abschließende Meinungsbildung nicht möglich.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 18  Nein 17 

Mehrheitlich beschlossen