Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Deckblatt Nr. 19 zum Flächennutzungsplan für einen Teilbereich östlich der Schwabedastraße und
Deckblatt Nr. 8 zum Bebauungsplan Nr. 4 für einen Teilbereich östlich der Schwabedastraße zur Errichtung von Einzelhandelsflächen

a) Ermächtigung der OB zur Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages
b) Bericht über die Offenlegung und Behördenbeteiligung
c) Feststellungs- und Satzungsbeschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.06.2015   SR/006/2015 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 3
Vorlage:  30/010/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl verweist auf den ausführlichen Sachvortrag mit Diskussion im Bauausschuss am 22.06.2015. Er erläutert zudem noch einige Punkte.

Zusätzlich zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfes wurde am 18.05.2015 eine Informationsveranstaltung für die angrenzenden Eigentümer der Rettistraße abgehalten. Der Bebauungsplanentwurf sehe ein Sondergebiet mit großflächigem Einzelhandel vor. Im Bauausschuss sei ausführlich über die Stellungnahmen der Behörden und Träger informiert und insbesondere das Verkehrsthema diskutiert worden. Hervorzuheben sei, dass der Bauherr ohne, dass dies im Verkehrsgutachten verlangt sei, die Kosten für die Aufweitung der Einfahrt mit einer zusätzlichen Linksabbiegerspur in Höhe von 71.000 € übernehmen werde. Dies sei Gegenstand des städtebaulichen Vertrages. Im Gremium werden, auf Nachfrage von Herrn Büschl, keine weiteren Informationen gewünscht.


Beschluss entsprechend der Empfehlung aus dem Bauausschuss vom 22.06.2015:

 

Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt, den städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen.

 

Für das Deckblatt Nr. 19 zum Flächennutzungsplan für einen Teilbereich östlich Schwabedastraße in der Fassung vom 16.04.2014 wird der Feststellungsbeschluss gefasst. Dazu gilt die Begründung vom 22.04.2015. Das Deckblatt ist mit allen Verfahrensunterlagen der Regierung von Mittelfranken gemäß & 6 Abs. 1 zur Genehmigung vorzulegen.

 

Das Deckblatt nur 8 zum Bebauungsplan Nr. 4 für einen Teilbereich östlich der Schwabedastraße zur Errichtung von Einzelhandelsflächen in der Fassung vom 18.06.2015 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 18.06.2015.