Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Verlängerung der gültigen Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Deckblatts Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. CL 1 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich der Dachbegrünung für das Gewerbegebiet zwischen der Bundesstraße B13 und der Autobahn A6, OT Claffheim“ (§§ 14, 16 und 17 Abs. 1 BauGB)

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.03.2024   SR/003/2024 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Sachvortrag wird kurz zusammengefasst, Herr Büschl verweist auf den Beschlussvorschlag.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 11.03.2024:

 

Die Satzung über die Verlängerung der gültigen Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Deckblatts Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. CL 1 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich der Dachbegrünung für das Gewerbegebiet zwischen der Bundesstraße B13 und der Autobahn A6, OT Claffheim“ (vom 22.02.2022) in der Fassung vom 21.02.2024 wird beschlossen.

 

Herr Oberbürgermeister Thomas Deffner wird ermächtigt die Satzung auszufertigen.