Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: 38. Änderung des Flächennutzungsplanes "zur Darstellung einer Sonderbaufläche für Photovoltaik südöstlich von Eyb" und vorhabenbezogener Bebauungsplan E 24 "Photovoltaikanlage nördlich der Bahnlinie Nürnberg und südöstlich von Eyb"
a) Bericht und Abwägung der frühzeitigen Beteiligung
b) Erweiterung des Geltungsbereiches zur Festsetzung interner und externer Ausgleichsflächen
c) Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.03.2024   BA/002/2024 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr OB Deffner gibt zu Beginn den Hinweis, dass Herr Kotzurek aufgrund einer persönlichen Grundstücksbeteiligung von der Beratung und Beschlussabstimmung ausgeschlossen ist.

 

Frau Heinlein teilt in ihrem Vorwort mit, dass sich in dieser Sitzung die Tagesordnungspunkte 3 bis 5 mit der Thematik Photovoltaikanlagen beschäftigen. Eine Absprache mit allen Vorhabenträgern bezüglich Bürgerinvestitionsbeteiligungen fand statt und deren jeweilige grundsätzliche Zustimmung erfolgte bereits.

 

Frau Heinlein stellt den Sachverhalt ausführlich vor und gibt eine Übersicht über das Verfahren und die Grundzüge der Planung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll Baurecht für eine Freiflächenphotovoltaikanlage geschaffen werden. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch die Festsetzungen von internen und externen Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Sie berichtet über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und liest die Stellungnahme eines Bürgers detailliert vor. Diese Stellungnahme wurde in die Abwägung aufgenommen und behandelt. Weiterhin berichtet Frau Heinlein über die Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange anhand der Abwägungstabelle. Mit Zustimmung des Gremiums wurde auf eine wortwörtliche Wiedergabe verzichtet. Auch die Stellungnahme des Bürgers wurde in die Abwägung aufgenommen und behandelt.

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden im Rahmen eines Gesprächstermins mit den Vorhabenträgern durchgesprochen. Sofern notwendig wurden entsprechende Änderungen an der Planung vorgenommen. Dies umfasst insbesondere die Einarbeitung der, zwischenzeitlich vorliegenden, speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) und des Blendgutachtens. Mit dem Vorhabenträger wird ein Durchführungsvertrag geschlossen. Ein Entwurf des Vertrages wird dem Bauherrn zur Abstimmung vorgelegt. Aus verfahrenstechnischer Sicht kann somit die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Aus dem Gremium wird auf die Vorgaben des Bayerischen Wirtschaftsministeriums hinsichtlich Freiflächenphotovoltaik hingewiesen. Zudem werden zwei Verständnisfragen zur Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde gestellt, welche von Frau Heinlein beantwortet werden. Auf die Frage zur Sicherstellung der Ausgleichsflächen antwortet Frau Heinlein, dass eine dingliche Sicherung der externen Ausgleichsflächen erfolgt und für die Durchführung der Maßnahmen eine Sicherheitsleistung im Durchführungsvertrag geregelt wird. Zudem erfolgt die interne Festlegung der internen Maßnahmen im Bebauungsplan und eine Meldung der Flächen an das Ökoflächenkataster.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.               Der Stadtrat nimmt die Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis. Der Stadtrat tritt der Abwägungstabelle vom 02.02.2024 bei. Die Abwägung wird beschlossen.

 

2.               Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes E24 wird um die Teilfläche des Flurstücks 1436, Gemarkung Eyb (interne Ausgleichsfläche) und um die Teilfläche 439/02, Gemarkung Eyb (externe Ausgleichsfläche und CEF-Fläche) erweitert.
Das Deckblatt der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend der Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes angepasst.

 

2.               Das Deckblatt Nr. 38 des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 21.01.2024 und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. E 24 „Photovoltaikanlage südlich der Bahnlinie Nürnberg und südöstlich von Eyb“ in der Fassung vom 21.01.2024 sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.