Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Verlängerung der gültigen Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Deckblatts Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. CL 1 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich der Dachbegrünung für das Gewerbegebiet zwischen der Bundesstraße B13 und der Autobahn A6, OT Claffheim“ (§§ 14, 16 und 17 Abs. 1 BauGB)

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.03.2024   BA/002/2024 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Heinlein stellt den Sachverhalt vor und erklärt, dass eine Veränderungssperre ein Mittel aus dem BauGB darstelle. Diese tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Die oben genannte Veränderungssperre würde somit mit Ablauf des 31.03.2024 außer Kraft treten. Gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB kann die Veränderungssperre um ein Jahr verlängert werden. Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass die ursprünglichen Voraussetzungen zum Erlass der Veränderungssperre auch zum jetzigen Zeitpunkt noch erfüllt werden.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Die Satzung über die Verlängerung der gültigen Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Deckblatts Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. CL 1 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich der Dachbegrünung für das Gewerbegebiet zwischen der Bundesstraße B13 und der Autobahn A6, OT Claffheim“ (vom 22.02.2022) in der Fassung vom 21.02.2024 wird beschlossen.

 

Herr Oberbürgermeister Thomas Deffner wird ermächtigt die Satzung auszufertigen.