Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Haushaltsreste 2023

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.03.2024   HFWA/003/2024 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Jakobs trägt den Sachverhalt vor:

Nach § 79 Abs. 2 KommHV-K ist in der Haushaltsrechnung festzustellen, welche übertragbaren Haushaltsmittel noch verfügbar sind und in welcher Höhe sie in das folgende Jahr übertragen werden sollen.

 

Haushaltsreste sind kein Sparbuch, sondern die Fortschreibung von haushälterischen Ermächtigungen. Haushaltsreste belasten bzw. begünstigen rechnerisch das Jahresergebnis ihrer Einstellung und führen damit unvermeidbar zu einem verzerrten Haushaltsbild. Ihre Bildung ist daher grundsätzlich zu vermeiden.

 

Der Sinn der Übertragung besteht darin, begonnene Maßnahmen fertigzustellen. Soweit eine Maßnahme fertiggestellt und abgerechnet ist, sind die unverbrauchten Mittel hierfür einzuziehen. Diese Mittel dürfen auch nicht für andere Zwecke verwendet werden. Soweit eine Maßnahme noch nicht fertiggestellt und abgerechnet ist, jedoch Mittel erwartbar nicht oder nicht in Gänze in Anspruch genommen werden können, sind diese ebenfalls entsprechend einzuziehen. Soweit eine Zweckverwirklichung erst in Folgejahren möglich ist, wären diese Mittel im Folgejahr neu zu veranschlagen.

 

Durch die Bildung von Haushaltsausgaberesten (HAR) bleiben die betroffenen Ausgabeermächtigungen (Ansätze des Haushaltsplans 2023 und HAR aus Vorjahren) für ihren Zweck ein weiteres Jahr verfügbar.

 

Grundsätzlich sind alle nicht verbrauchten Ansätze des Vermögenshaushaltes sowie alle für übertragbar erklärten Ansätze des Verwaltungshaushaltes übertragbar. Ausgaben sind als Ausgabereste des Vermögenshaushaltes nahezu unbefristet übertragbar, Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und Einnahmen des Vermögenshaushaltes hingegen dürfen als Haushaltsreste nur einmal ins Folgejahr übertragen werden.

 

Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten (HER) ist nur im Bereich der Investitionen und Beiträge sowie für Kredite zulässig. Sie stehen meist in direkter Beziehung zu entsprechenden Haushaltsausgaberesten (HAR) und tragen zu deren Deckung bei.

 

Im Rahmen der Rechnungslegung 2023 wurden die ins Haushaltsjahr 2024 zu übertragenden Haushaltsreste ermittelt.

 

 

1. Haushaltsausgabereste (HAR)

 

Im Vermögenshaushalt waren zum Jahresende 2023 Haushaltsansätze und HAR aus Vorjahren in Höhe von etwa 26,3 Mio. € noch verfügbar (VJ: knapp 20,2 Mio. €). Die Übertragung von HAR war von den bewirtschaftenden Fachämtern mit Begründung zu beantragen. Insbesondere bei Haushaltsstellen, bei denen auch im Haushaltsjahr 2024 wieder Mittel zur Verfügung stehen, war kritisch zu prüfen, ob die Haushaltsreste im neuen Jahr zusätzlich noch benötigt werden.

 

Die bei den einzelnen Budgets bestehenden HAR im Vermögenshaushalt sind gem. § 18 Abs. 5 KommHV-K im Rahmen der Budgetabschlüsse als HAR zu übertragen, weil HAR des Vermögenshaushaltes nicht zur Deckung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes herangezogen werden dürfen. Im Rahmen der Budgets werden 1.063.500,23 € als HAR übertragen.

 

Übertragungen ab 50.000 € sind in der Anlage 1 zusammengefasst. In der Anlage 3 sind alle zum Einzug vorgesehenen Ansätze von über 5.000 € aufgelistet.

 

Als größte Einzelmaßnahmen, für die HAR gebildet werden, sind zu nennen:

 

Baukostenzuschuss ANregiomed                                                                             3.300.000,00 €

Erwerb von Grundstücken zur Siedlungsentwicklung                                              2.189.245,46 €

Erweiterung Kindergarten TIZ-Kids                                                                          1.643.987,94 €

Digitalisierung in sämtlichen Schulen                                                                       1.511.923,26 €

Integrierte Leitstelle; Hardwaretausch u. a.                                                              1.299.052,38 €

Radabstellanlage Bahnhof                                                                                           853.082,85 €

Energetische Sanierung Luitpoldschule                                                                      791.559,43 €

Stadtsanierung                                                                                                             677.600,21 €

Baumaßnahme Fischerstraße 2                                                                                  589.881,32 €

Baukostenzuschuss Sanierung Aquella                                                                      500.000,00 €

Umbau und Brandschutz Nürnberger Str. 32                                                              479.990,31 €

Brandschutz Platen-Gymnasium                                                                                 478.021,06 €

Erwerb bebauter Grundstücke zur Stadtenwicklung/Wohnbau                                  460.000,00 €

Erwerb von Grundstücken am Pfaffengreuther Plateau                                              445.000,00 €

Sanierung Wohngebäude Kraußstraße 6                                                                    424.404,47 €

Skateplatz neben der Schulsportanlage des Theresien-Gymnasiums                       398.161,95 €

Sanierung Retti-Palais; Investitionszuschuss                                                              300.000,00 €

Erwerb Messegelände                                                                                                 300.000,00 €

 

Insgesamt ergeben sich im Vermögenshaushalt zu übertragende Ausgabereste in Höhe von 23.257.847,93 €, dies sind gut 7,76 Mio. € mehr als im Vorjahr. Der in den Vorjahren erkennbare Trend zur Reduzierung der Ausgabereste kann nicht mehr fortgesetzt werden (2017: 18,6 Mio. €, 2018: 17,9 Mio. €, 2019: 16,5 Mio. €, 2020: 13,5 Mio. €, 2021: 16,0 Mio. €, 2022: 15,5 Mio. €)

 

Im Verwaltungshaushalt können Ausgabeansätze einmal für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragbarkeit eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördert. Hier ergeben sich Übertragungen in Höhe von insgesamt 696.297,22 € (Vorjahr: 530.977,88 €), dabei ist der größte Posten die Erstattung von Gastschulbeiträgen für Berufsschulen mit 585.051,51 €. Aufgrund der Personalsituation in der Schulverwaltung konnten viele Rechnungen aus dem Jahr 2023 erst 2024 geprüft und angewiesen werden.

 

Gründe für die notwendigen Übertragungen sind unter anderem bauliche Verzögerungen, stark verzögerter Eingang von Abschlags- und Schlussrechnungen, lange Lieferzeiten bei Fahrzeugbeschaffungen und hohe Personalauslastung.

 

 

2. Haushaltseinnahmereste (HER)

 

Haushaltseinnahmereste (HER) können nur für das dem Jahr der Veranschlagung folgende Haushaltsjahr gebildet werden, eine weitere Übertragung ist rechtlich nicht zulässig.

 

Die Überprüfung der Einzelansätze ergab, dass Einnahmeerwartungen in Höhe von 9.200.220,00 € nach 2023 zu übertragen sind (Vorjahr 12.654.600,00 €). Die Einzelübersicht ist aus Anlage 2 ersichtlich. Es handelt sich überwiegend um staatliche Zuwendungen zu Investitionen. Deren Eingang ist abhängig von der bewilligten Förderrate und dem jeweiligen Kostenstand. In der Regel ist eine längere Vorfinanzierung durch die Stadt erforderlich. Neben den staatlichen Zuwendungen in Höhe von 7.050.220,00 € werden die nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen in Höhe von 2.150.000,00 € übertragen. Durch die Änderung des Art. 71 Abs. 3 GO gelten Kreditermächtigungen künftig bis zum Ende des bei ihrem Inkrafttreten laufenden Finanzplanungszeitraums. Die bereits als HER bestehenden und nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen aus 2022 in Höhe von 8.354.700,00 € werden weiterhin als HER übertragen. Somit werden HER in Höhe von insgesamt 17.554.920,00 € übertragen.

 

Bei der Überprüfung der bereits bestehenden Kasseneinnahmereste (KER) im Vermögenshaushalt hat sich ergeben, dass KER in Höhe von 4,999,082,88 € in Abgang zu bringen sind, da mit einem Zahlungseingang in der ausgewiesenen Höhe nicht mehr zu rechnen ist. Als größte Einzelposten sind die Investitionszuweisungen für den Altbau der Integrierten Leitstelle inkl. Digitalfunk (1.884.730,76 €), die Investitionszuweisungen für das Rathausareal (1.058.000,00 €) und die Investitionszuweisungen für die Generalsanierung der Staatlichen Berufsschule I und der städtischen Wirtschaftsschule (542.000,00 €) zu nennen. Der Altbau der Integrierten Leitstelle ist größtenteils abgerechnet, lediglich für den Digitalfunk wird noch eine Schlusszahlung in Höhe von 116.960,00 € erwartet. Aufgrund mündlicher Absprachen mit der Regierung wurden in den Haushaltsjahren 2013 – 2018 Investitionszuweisungen für den Umbau des Rathausareals eingeplant. Diese Haushaltsansätze wurden zunächst als HER und dann als KER übertragen. Da kein Förderbescheid vorliegt und auch nicht davon auszugehen ist, dass die Zuweisungen realisiert werden können, sind die KER in Abgang zu bringen. Die Generalsanierung der Staatlichen Berufsschule I und der städtischen Wirtschaftsschule ist abgerechnet, die Schlusszahlung ging bereits im Jahr 2022 ein.

 

Zusammen mit den Kasseneinnahmeresten des Vermögenshaushalts in Höhe von 8.387.389,26 € bilden die Einnahmereste mit 25.942.309,26 € ein Gegengewicht zu den unter Nr. 1 aufgeführten Haushaltsausgaberesten. Übersteigende Einnahmereste verursachen damit voraussichtlich einen negativen Finanzmittelsaldo. Auf diese Problemstellung wurde bereits in den Vorjahren hingewiesen. Aufgrund der derzeit unwägbaren globalen Wirtschaftsentwicklung sollten jedoch insbesondere die Kreditermächtigungen nicht leichtfertig zurückgegeben werden. Dem Stadtrat muss dabei jedoch bewusst sein, dass die allgemeine Rücklage weiterhin nicht vollumfänglich mit Liquidität hinterlegt ist.

 

Frau Erbguth-Feldner stellt den Antrag, dass folgende Haushaltsausgabereste nicht übertragen werden sollen:

8817.9321 und 8818.9320                  Erwerb von Grundstücken

5500.9850                                           Baukostenzuschuss Sanierung Aquella

 

Herr Oberbürgermeister Deffner lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

8817.9321 und 8818.9320      Erwerb von Grundstücken                  Ja 3   Nein 11

5500.9850       Baukostenzuschuss Sanierung Aquella                     Ja 2   Nein 12

 

Mehrheitlich abgelehnt.

 


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten Haushaltsreste, und zwar im Einzelnen

 

a) HAR im Verwaltungshaushalt in Höhe von                          696.297,22 €

 

b) HAR im Vermögenshaushalt in Höhe von                      23.257.847,93 €

 

c) HER im Vermögenshaushalt in Höhe von                      17.554.920,00 €

 

werden in das Haushaltsjahr 2024 übertragen. Die Verwaltung wird ermächtigt, evtl. bei der Fortführung der Rechnungslegung sich ergebende geringfügige Veränderungen bei den Haushaltsresten ebenfalls noch zu berücksichtigen.