Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 12.03.2024 HFWA/003/2024 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr
Jakobs trägt den
Sachverhalt vor:
Nach § 79 Abs. 2 KommHV-K ist in der
Haushaltsrechnung festzustellen, welche übertragbaren Haushaltsmittel noch
verfügbar sind und in welcher Höhe sie in das folgende Jahr übertragen werden
sollen.
Haushaltsreste sind kein Sparbuch,
sondern die Fortschreibung von haushälterischen Ermächtigungen. Haushaltsreste
belasten bzw. begünstigen rechnerisch das Jahresergebnis ihrer Einstellung und
führen damit unvermeidbar zu einem verzerrten Haushaltsbild. Ihre Bildung ist daher
grundsätzlich zu vermeiden.
Der Sinn der Übertragung besteht
darin, begonnene Maßnahmen fertigzustellen. Soweit eine Maßnahme fertiggestellt
und abgerechnet ist, sind die unverbrauchten Mittel hierfür einzuziehen. Diese
Mittel dürfen auch nicht für andere Zwecke verwendet werden. Soweit eine
Maßnahme noch nicht fertiggestellt und abgerechnet ist, jedoch Mittel erwartbar
nicht oder nicht in Gänze in Anspruch genommen werden können, sind diese
ebenfalls entsprechend einzuziehen. Soweit eine Zweckverwirklichung erst in
Folgejahren möglich ist, wären diese Mittel im Folgejahr neu zu veranschlagen.
Durch die Bildung von
Haushaltsausgaberesten (HAR) bleiben die betroffenen Ausgabeermächtigungen
(Ansätze des Haushaltsplans 2023 und HAR aus Vorjahren) für ihren Zweck ein
weiteres Jahr verfügbar.
Grundsätzlich sind alle nicht
verbrauchten Ansätze des Vermögenshaushaltes sowie alle für übertragbar
erklärten Ansätze des Verwaltungshaushaltes übertragbar. Ausgaben sind als
Ausgabereste des Vermögenshaushaltes nahezu unbefristet übertragbar, Ausgaben
des Verwaltungshaushaltes und Einnahmen des Vermögenshaushaltes hingegen dürfen
als Haushaltsreste nur einmal ins Folgejahr übertragen werden.
Die Bildung von
Haushaltseinnahmeresten (HER) ist nur im Bereich der Investitionen und Beiträge
sowie für Kredite zulässig. Sie stehen meist in direkter Beziehung zu
entsprechenden Haushaltsausgaberesten (HAR) und tragen zu deren Deckung bei.
Im Rahmen der Rechnungslegung 2023 wurden
die ins Haushaltsjahr 2024 zu übertragenden Haushaltsreste ermittelt.
1.
Haushaltsausgabereste (HAR)
Im Vermögenshaushalt waren zum
Jahresende 2023 Haushaltsansätze und HAR aus Vorjahren in Höhe von etwa 26,3 Mio. €
noch verfügbar (VJ: knapp 20,2 Mio. €). Die Übertragung von HAR war von
den bewirtschaftenden Fachämtern mit
Begründung zu beantragen. Insbesondere bei Haushaltsstellen, bei denen auch
im Haushaltsjahr 2024 wieder Mittel zur Verfügung stehen, war kritisch zu
prüfen, ob die Haushaltsreste im neuen Jahr zusätzlich noch benötigt werden.
Die bei den einzelnen Budgets
bestehenden HAR im Vermögenshaushalt sind gem.
§ 18 Abs. 5 KommHV-K im Rahmen der Budgetabschlüsse als HAR
zu übertragen, weil HAR des Vermögenshaushaltes nicht zur Deckung von Ausgaben
des Verwaltungshaushaltes herangezogen werden dürfen. Im Rahmen der Budgets
werden 1.063.500,23 € als HAR übertragen.
Übertragungen ab 50.000 € sind
in der Anlage 1 zusammengefasst. In der Anlage 3 sind alle zum Einzug
vorgesehenen Ansätze von über 5.000 € aufgelistet.
Als größte Einzelmaßnahmen, für die
HAR gebildet werden, sind zu nennen:
Baukostenzuschuss
ANregiomed 3.300.000,00 €
Erwerb
von Grundstücken zur Siedlungsentwicklung 2.189.245,46 €
Erweiterung
Kindergarten TIZ-Kids 1.643.987,94 €
Digitalisierung
in sämtlichen Schulen 1.511.923,26 €
Integrierte
Leitstelle; Hardwaretausch u. a. 1.299.052,38 €
Radabstellanlage
Bahnhof 853.082,85 €
Energetische
Sanierung Luitpoldschule 791.559,43 €
Stadtsanierung 677.600,21 €
Baumaßnahme
Fischerstraße 2 589.881,32 €
Baukostenzuschuss
Sanierung Aquella 500.000,00 €
Umbau
und Brandschutz Nürnberger Str. 32 479.990,31 €
Brandschutz
Platen-Gymnasium 478.021,06 €
Erwerb
bebauter Grundstücke zur Stadtenwicklung/Wohnbau 460.000,00 €
Erwerb
von Grundstücken am Pfaffengreuther Plateau 445.000,00 €
Sanierung
Wohngebäude Kraußstraße 6 424.404,47 €
Skateplatz
neben der Schulsportanlage des Theresien-Gymnasiums 398.161,95 €
Sanierung
Retti-Palais; Investitionszuschuss 300.000,00 €
Erwerb
Messegelände 300.000,00 €
Insgesamt ergeben sich im
Vermögenshaushalt zu übertragende Ausgabereste in Höhe von 23.257.847,93 €,
dies sind gut 7,76 Mio. € mehr als im Vorjahr. Der in den Vorjahren
erkennbare Trend zur Reduzierung der Ausgabereste kann nicht mehr fortgesetzt
werden (2017: 18,6 Mio. €, 2018: 17,9 Mio. €, 2019:
16,5 Mio. €, 2020: 13,5 Mio. €, 2021: 16,0 Mio. €,
2022: 15,5 Mio. €)
Im Verwaltungshaushalt können Ausgabeansätze
einmal für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragbarkeit eine
wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördert. Hier ergeben sich Übertragungen in
Höhe von insgesamt 696.297,22 € (Vorjahr: 530.977,88 €), dabei ist
der größte Posten die Erstattung von Gastschulbeiträgen für Berufsschulen mit 585.051,51 €.
Aufgrund der Personalsituation in der Schulverwaltung konnten viele Rechnungen
aus dem Jahr 2023 erst 2024 geprüft und angewiesen werden.
Gründe für die notwendigen
Übertragungen sind unter anderem bauliche Verzögerungen, stark verzögerter
Eingang von Abschlags- und Schlussrechnungen, lange Lieferzeiten bei
Fahrzeugbeschaffungen und hohe Personalauslastung.
2.
Haushaltseinnahmereste (HER)
Haushaltseinnahmereste (HER) können
nur für das dem Jahr der Veranschlagung folgende Haushaltsjahr gebildet werden,
eine weitere Übertragung ist rechtlich nicht zulässig.
Die Überprüfung der Einzelansätze
ergab, dass Einnahmeerwartungen in Höhe von 9.200.220,00 € nach 2023 zu
übertragen sind (Vorjahr 12.654.600,00 €). Die Einzelübersicht ist aus
Anlage 2 ersichtlich. Es handelt sich überwiegend um staatliche
Zuwendungen zu Investitionen. Deren Eingang ist abhängig von der bewilligten
Förderrate und dem jeweiligen Kostenstand. In der Regel ist eine längere Vorfinanzierung
durch die Stadt erforderlich. Neben den staatlichen Zuwendungen in Höhe von 7.050.220,00 €
werden die nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen in Höhe von 2.150.000,00 €
übertragen. Durch die Änderung des Art. 71 Abs. 3 GO gelten
Kreditermächtigungen künftig bis zum Ende des bei ihrem Inkrafttreten laufenden
Finanzplanungszeitraums. Die bereits als HER bestehenden und nicht in Anspruch
genommenen Kreditermächtigungen aus 2022 in Höhe von 8.354.700,00 € werden
weiterhin als HER übertragen. Somit werden HER in Höhe von insgesamt
17.554.920,00 € übertragen.
Bei der Überprüfung der bereits
bestehenden Kasseneinnahmereste (KER) im Vermögenshaushalt hat sich ergeben,
dass KER in Höhe von 4,999,082,88 € in Abgang zu bringen sind, da mit
einem Zahlungseingang in der ausgewiesenen Höhe nicht mehr zu rechnen ist. Als
größte Einzelposten sind die Investitionszuweisungen für den Altbau der
Integrierten Leitstelle inkl. Digitalfunk (1.884.730,76 €), die
Investitionszuweisungen für das Rathausareal (1.058.000,00 €) und die
Investitionszuweisungen für die Generalsanierung der Staatlichen
Berufsschule I und der städtischen Wirtschaftsschule (542.000,00 €)
zu nennen. Der Altbau der Integrierten Leitstelle ist größtenteils abgerechnet,
lediglich für den Digitalfunk wird noch eine Schlusszahlung in Höhe von
116.960,00 € erwartet. Aufgrund mündlicher Absprachen mit der Regierung
wurden in den Haushaltsjahren 2013 – 2018 Investitionszuweisungen für den Umbau
des Rathausareals eingeplant. Diese Haushaltsansätze wurden zunächst als HER
und dann als KER übertragen. Da kein Förderbescheid vorliegt und auch nicht
davon auszugehen ist, dass die Zuweisungen realisiert werden können, sind die
KER in Abgang zu bringen. Die Generalsanierung der Staatlichen
Berufsschule I und der städtischen Wirtschaftsschule ist abgerechnet, die
Schlusszahlung ging bereits im Jahr 2022 ein.
Zusammen mit den
Kasseneinnahmeresten des Vermögenshaushalts in Höhe von 8.387.389,26 €
bilden die Einnahmereste mit 25.942.309,26 € ein Gegengewicht zu den unter
Nr. 1 aufgeführten Haushaltsausgaberesten. Übersteigende Einnahmereste
verursachen damit voraussichtlich einen negativen Finanzmittelsaldo. Auf diese Problemstellung
wurde bereits in den Vorjahren hingewiesen. Aufgrund der derzeit unwägbaren
globalen Wirtschaftsentwicklung sollten jedoch insbesondere die
Kreditermächtigungen nicht leichtfertig zurückgegeben werden. Dem Stadtrat muss
dabei jedoch bewusst sein, dass die allgemeine Rücklage weiterhin nicht
vollumfänglich mit Liquidität hinterlegt ist.
Frau
Erbguth-Feldner
stellt den Antrag, dass folgende Haushaltsausgabereste nicht übertragen werden
sollen:
8817.9321 und 8818.9320 Erwerb von Grundstücken
5500.9850 Baukostenzuschuss Sanierung
Aquella
Herr
Oberbürgermeister Deffner
lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
8817.9321 und 8818.9320 Erwerb von Grundstücken Ja 3 Nein 11
5500.9850 Baukostenzuschuss Sanierung Aquella Ja 2 Nein 12
Mehrheitlich
abgelehnt.
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die im Rahmen der Rechnungslegung
festgestellten Haushaltsreste, und zwar im Einzelnen
a)
HAR im Verwaltungshaushalt in Höhe von 696.297,22 €
b)
HAR im Vermögenshaushalt in Höhe von 23.257.847,93 €
c)
HER im Vermögenshaushalt in Höhe von 17.554.920,00 €
werden in das Haushaltsjahr 2024
übertragen. Die Verwaltung wird ermächtigt, evtl. bei der Fortführung der
Rechnungslegung sich ergebende geringfügige Veränderungen bei den
Haushaltsresten ebenfalls noch zu berücksichtigen.